Trauerort an einem Bahnsteig mit Blumen und Kerzen nach dem Tod einer Jugendlichen
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PanoramaSchuldunfähig

Liana K. vor Zug gestoßen: Täter muss nicht ins Gefängnis

Das Landgericht Göttingen sieht es als erwiesen an: Ein 31-Jähriger stieß Liana K. vor einen Güterzug. Weil er wegen paranoider Schizophrenie als schuldunfähig gilt, kommt er nicht in Haft, sondern dauerhaft in die Psychiatrie.

Liana K. ist tot, der Mann vor Gericht muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Göttingen sieht es als erwiesen an, dass der 31-Jährige die 16-Jährige am Bahnhof Friedland gegen einen durchfahrenden Güterzug stieß.

Die Kammer ordnete am Mittwoch die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der Grund: Der Beschuldigte gilt wegen paranoider Schizophrenie als schuldunfähig, zugleich aber als Gefahr für die Allgemeinheit.

Schuldunfähig, aber nicht frei

Juristisch lief der Fall nicht als klassischer Strafprozess, sondern als Sicherungsverfahren. Dabei prüft das Gericht, ob der Beschuldigte die Tat begangen hat, ob er schuldunfähig war und ob eine Unterbringung notwendig ist.

Die Staatsanwaltschaft hatte trotz der angenommenen Schuldunfähigkeit von einem heimtückischen Mord gesprochen und die Unterbringung gefordert. Die Verteidigung verlangte Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Nebenklage der Mutter wollte eine Verurteilung wegen Mordes und den Wechsel in ein reguläres Strafverfahren.

Indizien statt Video

Nach dem Bericht der HNA aus dem Gerichtssaal sagte der Vorsitzende Richter Tobias Jakubetz, Liana K. sei mit dem Kopf gegen einen schweren metallischen Befestigungshaken gestoßen. Das habe zu einem schwersten Schädel-Hirn-Trauma und unmittelbar zum Tod geführt.

Direkte Tatzeugen oder Videoaufnahmen gab es nach übereinstimmenden Berichten nicht. Belastend wertete das Gericht aber mehrere Indizien: DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers, aggressives Vorverhalten des Beschuldigten am Tattag und die Einschätzung, dass Liana nicht durch Sogwirkung in den Zug geraten sein könne.

Der politische Streit bleibt

Liana K. war 2022 mit ihrer Familie aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet. Laut t-online-Bericht zum Urteil hatte sie am Tattag gerade eine Wohnung in Friedland gefunden, weil sie dort eine Ausbildung begonnen hatte.

Der Fall reicht über das Strafrecht hinaus, weil der Beschuldigte aus dem Irak nach abgelehntem Asylantrag ausreisepflichtig war und nach Litauen hätte überstellt werden sollen. In Niedersachsen wird deshalb weiter über Abläufe bei Behörden, Abschiebungshaft und Gefahrenhinweise gestritten. Auch frühere Debatten über Abschiebungen nach schweren Straftaten bekommen dadurch neue Schärfe.

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Keine Haft, aber Kontrolle

Die Entscheidung bedeutet nicht, dass der 31-Jährige auf freien Fuß kommt. Die Unterbringung in der Psychiatrie ist eine Maßregel, die auf Behandlung und Schutz der Allgemeinheit zielt. Wie lange sie dauert, hängt von weiteren Einschätzungen seiner Gefährlichkeit ab.

Für Lianas Familie bleibt der Bruch trotzdem hart: Das Gericht hält den tödlichen Stoß für erwiesen, verhängt aber keine Gefängnisstrafe. Genau dieser Gegensatz macht den Fall so aufgeladen – zwischen Trauer, Sicherheitsfragen und der Grenze dessen, was Strafrecht bei schwerer psychischer Erkrankung leisten kann.

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