107 Kilo Gold in Liechtenstein: AfD bunkert Erbe trotz Zweifeln an Testament
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AfD-Erbschaftsstreit

107 Kilo Gold in Liechtenstein: AfD bunkert Erbe trotz Zweifeln an Testament

Ein psychiatrisches Gutachten sieht den Erblasser als testierunfähig – doch die AfD hat bereits einen Teil des Goldes ins Ausland geschafft. Die Verwandten des verstorbenen Erfinders kämpfen vor Gericht um den Millionen-Nachlass.

AfD bunkert 107 Kilogramm Gold in Liechtenstein

Mehr als zehn Millionen Euro lagern in einem Depot im Fürstentum Liechtenstein – in Form von 107 Kilogramm reinem Gold. Dabei handelt es sich um einen Teil des umstrittenen Erbes, das der Erfinder Reiner Strangfeld der AfD hinterlassen hat. Recherchen des Spiegel zufolge ließ die Partei die Barren und Münzen im Jahr 2022 ins Ausland verbringen, während ein Gerichtsverfahren um die Gültigkeit des Testaments tobt.

Umstrittenes Testament: Gutachterin hält Erblasser für testierunfähig

Reiner Strangfeld war durch Patente für Druckspülungen zu Wohlstand gekommen und hatte sein Vermögen in Immobilien und Edelmetall angelegt. Am 3. Juli 2018 nahm er sich mit 79 Jahren das Leben. Nur zwei Wochen zuvor, Mitte Juni 2018, änderte er sein Testament und setzte die Alternative für Deutschland (AfD) als Alleinerbin ein. Der Nachlass, den die Partei 2019 mit exakt 9.956.740,90 Euro bezifferte, enthielt allein 138 Kilogramm Goldbarren und 4.542 Goldmünzen – insgesamt rund 278 Kilogramm Gold.

Ein psychiatrisches Gutachten, das nun im Verfahren vor dem Amtsgericht Bückeburg vorgelegt wurde, zeichnet ein klares Bild: Strangfeld habe unter einer „paranoiden und narzisstischen Persönlichkeitsstörung“ gelitten und sei „hochgradig denkgestört“ gewesen. Zweimal war er zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen worden. Zeugen berichten von verwirrten Auftritten. Die Gutachterin hält ihn für testierunfähig – er sei „nicht in der Lage zu einer adäquaten Realitätskontrolle“ gewesen, wie der Tagesspiegel berichtet.

Gerichtsverfahren: Erben fordern Erbschein-Einziehung

Verwandte Strangfelds, darunter eine Großcousine, fechten das Testament an. Sie beantragten im Juni 2023, den der AfD erteilten Erbschein einzuziehen. Seit November 2025 verhandelt das Amtsgericht Bückeburg darüber, ob der Erblasser im Juni 2018 testierfähig war. Nach deutschem Recht wäre das Testament unwirksam, wenn Strangfeld wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit oder Geistesschwäche nicht in der Lage war, die Bedeutung seiner Erklärung einzusehen.

Die Anwälte der AfD weisen die Vorwürfe zurück. Anhaltspunkte für eine Testierunfähigkeit seien „lediglich behauptet, jedoch nicht bewiesen“. Zudem beteuern sie, dass „jeder einzelne Goldbarren und jede einzelne Goldmünze“ sich unverändert im Originalzustand im Besitz der Partei befinde. Trotzdem ließ die AfD bereits vor Jahren einen Teil des Goldes nach Liechtenstein schaffen.

Auslagerung könnte Zugriff erschweren

Die klagenden Verwandten befürchten, dass die Verbringung von 107 Kilogramm Gold ins Nicht-EU-Ausland ihnen im Erfolgsfall den Zugriff auf das Vermögen erheblich erschweren könnte. Sie haben daher beantragt, den Erbschein vorläufig zu blockieren. Der AfD-Schatzmeister Carsten Hütter verweigerte Auskünfte zum Depot und beteuerte lediglich, alles sei „gesetzeskonform“.

Das Amtsgericht Bückeburg muss nun klären, ob Reiner Strangfeld bei der Testamentsänderung im Juni 2018 in der Lage war, seine Entscheidung frei und vernünftig zu treffen. Sollte das Gericht dem Gutachten folgen, könnte die AfD nicht nur das Erbe verlieren, sondern auch den ins Ausland verbrachten Goldschatz – ein Wert, der heute nach Goldpreisen auf rund 36 Millionen Euro geschätzt wird.