Generalstaatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung
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Weihnachtsmarkt-Anschlag

Generalstaatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung

Nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten und über 300 Verletzten fordern die Ankläger die maximale Strafe. Der Angeklagte blockierte den Prozess mit Anträgen und zeigte keinerlei Reue.

Höchststrafe für Taleb al-Abdulmohsen gefordert

Im Mammutprozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg die Höchststrafe beantragt: lebenslange Haft, verbunden mit anschließender Sicherungsverwahrung sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Der Angeklagte Taleb al-Abdulmohsen zeigte während des gesamten Verfahrens keine Reue und blockierte die Beweisaufnahme bis zuletzt mit neuen Anträgen. Das Urteil soll am 26. Juni 2026 verkündet werden.

Die brutale Tat und ihre Folgen

Am 20. Dezember 2024 raste der 51-Jährige mit einem gemieteten BMW durch eine Lücke in die Betonabsperrungen und fuhr mit bis zu 48 km/h in Schlangenlinien durch die Menschenmenge. Sechs Menschen starben, über 300 wurden verletzt, viele davon schwer. Die gesamte Amokfahrt dauerte nur etwa eine Minute. Im Tatfahrzeug fanden Ermittler später ein Testament.

Al-Abdulmohsen, ein gebürtiger Saudi und gelernter Psychiater, kam 2006 nach Deutschland und erhielt 2016 Asyl. Er arbeitete zuletzt in einer Justizvollzugsanstalt, fiel aber durch mangelnde Fachqualifikation auf. Ein psychiatrischer Gutachter attestierte ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und hielt ihn für voll schuldfähig. Schon zu Prozessbeginn trat er uneinsichtig auf, hielt politische Schilder hoch und schweifte in wirre Monologe ab.

Die Plädoyers: Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung

Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher erklärte, die Tat habe „jede menschlich begreifbare Dimension gesprengt“. Der Angeklagte habe aus rein persönlichen Motiven gehandelt: „Es ging und geht dem Angeklagten immer nur um eins: um sich selbst.“ Sein Kollege Marco Reinl nannte al-Abdulmohsen eine „tickende Zeitbombe“ und verwies auf das hohe Rückfallrisiko. Die Anklage forderte daher die maximal mögliche Sanktion.

Die Verteidigung widersprach lediglich der Sicherungsverwahrung und wertete die Fahrt über den Markt als einheitliches Geschehen. Die Nebenkläger unterstützten dagegen die Forderung der Anklage und schilderten erschütternde Opferschicksale. Mehrere Anwälte kritisierten zudem die aus ihrer Sicht zu schnelle Prozessführung. Der Angeklagte selbst äußerte sich in seinem eigenen Plädoyer nur zu Behördenkonflikten und Haftbedingungen – ohne jedes Wort der Reue oder des Bedauerns.

Auch im letzten Wort vor der Urteilsverkündung nahm al-Abdulmohsen keinerlei Bezug auf seine Opfer. Seine etwa zwanzig Sekunden lange Äußerung blieb inhaltsleer. Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg hatte ihn während des gesamten Verfahrens mehrfach ermahnen und zeitweise sein Mikrofon abschalten lassen müssen.

Entscheidung Ende Juni

Das Landgericht Magdeburg wird am 26. Juni 2026 sein Urteil verkünden. Die Generalstaatsanwaltschaft und die Nebenkläger gehen von einer Verurteilung zur Höchststrafe aus. Bei einer Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.