Lebenslange Zahlungsverpflichtung droht
Für die Klimaaktivisten Judith Beadle (46) und Fabian Beese (28) könnte die Klebeaktion am Flughafen Köln/Bonn vom August 2024 zum finanziellen Albtraum werden. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Köln geht es nicht mehr nur um Bewährungsstrafen, sondern vor allem um mögliche Schadensersatzzahlungen, die ihre wirtschaftliche Existenz zu zerstören drohen. Bereits das Amtsgericht hatte von einem Schaden von mindestens 50.000 Euro für den Flughafen gesprochen, doch die wahren Kosten könnten weit höher liegen.
Am 15. August 2024 schnitten die Aktivisten ein Loch in den Zaun des Flughafens, klebten sich auf einer Zufahrtsstraße zum Rollfeld fest und legten damit den gesamten Flugverkehr für rund drei Stunden lahm. Etwa 3.000 Passagiere waren unmittelbar von Flugausfällen betroffen, bis zu 13.000 weitere erlitten Verspätungen. Die Aktion der Gruppe „Letzte Generation“ führte zu einer mehrstündigen Vollsperrung aller Start- und Landebahnen und löste erhebliche wirtschaftliche Schäden aus.
Ersturteil setzte Zeichen
Das Amtsgericht Köln verurteilte Beadle und Beese im Oktober 2025 wegen gemeinschädlichen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu Freiheitsstrafen von neun bzw. elf Monaten auf Bewährung. Hinzu kamen jeweils eine Geldauflage von 2.000 Euro sowie die Verpflichtung zu 300 Stunden unentgeltlicher Arbeit. Richter Christian Sommer nannte die Tat „einen viel schwerwiegenderen Hausfriedensbruch, als man sich vorstellen kann“. Der Flughafen kündigte bereits in diesem Verfahren an, den entstandenen Schaden zivilrechtlich einzuklagen.
Die unmittelbaren Einnahmeausfälle des Airports beliefen sich nach Gerichtsangaben auf mindestens 50.000 Euro, wobei darin auch entgangene Konsum-Umsätze enthalten sind. Die Kosten des Polizeieinsatzes wurden separat mit etwa 12.000 Euro beziffert. Doch das ist nur der kleinere Teil dessen, was auf die Aktivisten zukommen könnte.
Berufung: „Habe nicht mit so krassen Repressionen gerechnet“
In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Köln rückte die existenzielle Bedrohung durch mögliche zivilrechtliche Forderungen der Fluggesellschaften in den Vordergrund. Fabian Beese, Vater eines kleinen Sohnes aus Zeven in Niedersachsen, zeigte sich erschüttert über die Dimension der drohenden Konsequenzen.
Er habe ja mit vielem gerechnet, aber nicht, dass die Repressionen uns gegenüber so krass sind.Fabian Beese, Klimaaktivist
Ein Präzedenzfall des Landgerichts Hamburg zeigt, was auf die beiden zukommen könnte. Dort wurden zehn Klimaaktivisten für eine ähnliche Flughafenblockade aus dem Juli 2023 zur gesamtschuldnerischen Zahlung von 400.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Hinzu kamen Prozesskosten von rund 700.000 Euro. Auch im Kölner Fall haben einzelne Fluggesellschaften noch keine konkreten Forderungen eingereicht, behalten sich aber vor, Schadenersatz geltend zu machen. Angesichts der Ausfälle und der Vielzahl betroffener Passagiere ist mit Forderungen im sechsstelligen Bereich zu rechnen.
Selbst bei einem langfristigen Ratenzahlungsmodell wäre eine solche Summe für die beiden kaum zu stemmen. Die Verteidigung argumentiert daher mit der existenziellen Härte der drohenden Schuldenlast. Eine Entscheidung des Landgerichts steht noch aus. Ob es zu einer Verurteilung zu Schadenersatzzahlungen kommt und in welcher Höhe, bleibt abzuwarten – die wirtschaftliche Zukunft der Aktivisten hängt daran.
