06.06.2026, 11:20
Der Europäische Gerichtshof hat Deutschlands Praxis der Leistungskürzung für abgelehnte Asylbewerber für rechtswidrig erklärt. Auch ausreisepflichtige Migranten haben Anspruch auf einen angemessenen Lebensstandard – inklusive Kleidung und Geldleistungen. Die Bundesregierung muss jetzt das Asylbewerberleistungsgesetz ändern.