„Wenn ich schon nicht kürzen darf, darf ich natürlich erst recht nicht entziehen."
Constantin Hruschka ist ein renommierter Sozialrechtler und Asylexperte, der sich intensiv mit den rechtlichen Grundlagen des Asylbewerberleistungsgesetzes auseinandersetzt. Im Kontext der politischen Debatte um Leistungskürzungen für Asylbewerber wies er auf die Vorgaben des EU-Rechts hin, insbesondere die Aufnahmerichtlinie, die eine Sicherung des Existenzminimums vorschreibt. Die Bundesregierung plante eine Reduzierung der Bezüge, stieß jedoch auf europarechtliche Bedenken. Hruschka argumentierte, dass bereits eine Kürzung unter das menschenwürdige Existenzminimum gegen EU-Recht verstößt und daher rechtswidrig ist. Wenn dies der Fall ist, dann ist ein vollständiger Entzug der Leistungen umso unzulässiger. Seine Aussage verdeutlicht die Logik des Rechts: Wo ein Weniger nicht erlaubt ist, kann ein Mehr an Einschränkung erst recht nicht legitim sein. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, bei der Gesetzgebung im Asylbereich stets die europäischen Standards zu beachten, um rechtswidrige Zustände zu vermeiden.