Polizeibeamte begleiten eine nicht erkennbare Person an einem Flughafen zu einem Flugzeug.
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PolitikRückführung von Straftätern

25 Straftäter nach Afghanistan abgeschoben – drei kamen aus Hessen

Deutschland hat erneut verurteilte Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Unter den 25 Männern waren drei aus Hessen – die Landesregierung fordert nun eine noch konsequentere Abschiebepraxis.

25 verurteilte Straftäter sind per Charterflug nach Afghanistan abgeschoben worden – darunter drei Männer aus Hessen. Die Rückführung trifft einen Nerv in der Innenpolitik: Sicherheit, Menschenrechte und der Umgang mit den Taliban prallen hier direkt aufeinander.

Das Bundesinnenministerium bestätigte die Abschiebung von 25 vollziehbar ausreisepflichtigen Männern, die in Deutschland straffällig geworden waren. Genannt werden unter anderem Totschlag, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung und Drogendelikte.

Drei Fälle aus Hessen im Fokus

Nach Angaben des hessischen Innenministeriums wurden drei Straftäter aus Hessen abgeschoben. Die Männer waren demnach unter anderem wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, räuberischer Erpressung und erpresserischen Menschenraubs verurteilt worden.

Für Hessens Innenminister Roman Poseck ist die Maßnahme ein Beleg für eine härtere Linie gegenüber ausreisepflichtigen Straftätern. Die Landesregierung spricht von einem Signal für Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit – besonders in einem Bundesland, in dem das Rhein-Main-Gebiet seit Jahren im Fokus von Innenpolitik und Polizeiarbeit steht.

Der heikle Punkt: Rückführung nach Afghanistan

Abschiebungen nach Afghanistan sind politisch besonders umstritten, weil dort die Taliban herrschen. Die Bundesregierung stützt die aktuellen Rückführungen auf eine Vereinbarung mit der De-facto-Regierung Afghanistans. Genau das macht die Maßnahme brisant: Deutschland will Straftäter außer Landes bringen, muss dafür aber mit einem Regime umgehen, das international nur begrenzt anerkannt ist.

Der Flug steht damit für eine neue Phase der Abschiebepolitik. Nach Jahren, in denen Rückführungen nach Afghanistan wegen der Sicherheits- und Menschenrechtslage weitgehend blockiert oder nur über komplizierte Wege möglich waren, setzt die Bundesregierung nun wieder auf direkte Sammelabschiebungen.

Für Befürworter ist die Linie klar: Wer schwere Straftaten begeht und kein Aufenthaltsrecht hat, soll Deutschland verlassen müssen. Kritiker verweisen dagegen auf die Lage in Afghanistan und fragen, wie verlässlich Zusagen der Taliban tatsächlich kontrolliert werden können.

Poseck will noch schärfere Regeln

Poseck fordert in diesem Zusammenhang eine noch konsequentere Abschiebepraxis. Aus seiner Sicht darf der Staat bei ausreisepflichtigen Straftätern nicht bei Einzelfällen stehen bleiben. Die Botschaft: Wer in Deutschland schwere Straftaten begeht, soll sein Aufenthaltsrecht verlieren und tatsächlich zurückgeführt werden.

Die politische Fallhöhe bleibt hoch. Denn jede weitere Rückführung nach Afghanistan wird nicht nur an den Straftaten der Betroffenen gemessen, sondern auch an der Frage, wie weit Deutschland im Umgang mit den Taliban gehen darf, um Abschiebungen möglich zu machen.

Auch abseits der Migrationspolitik wird in Deutschland über den Umgang mit Straftaten und Sanktionen gestritten – etwa bei der Frage, ob Schwarzfahren künftig nicht mehr als Straftat verfolgt werden soll. Beim Afghanistan-Flug geht es jedoch um das Gegenteil: um harte Konsequenzen nach schweren Verurteilungen.

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Der nächste politische Streit ist damit absehbar: Die Länder drängen auf mehr Rückführungen, der Bund muss Abkommen und Verfahren organisieren – und jeder Flug nach Kabul wird zur Probe dafür, wie weit die neue Abschiebepolitik tatsächlich trägt.

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