Kartellamt: Verfahren gegen alle zwölf Raffinerien eröffnet
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WirtschaftTankrabatt-Ende

Kartellamt: Verfahren gegen alle zwölf Raffinerien eröffnet

Der Tankrabatt ist ausgelaufen, doch die Entlastung kam nie vollständig an. Jetzt müssen die Raffinerien dem Bundeskartellamt ihre Kosten offenlegen – und könnten zur Kasse gebeten werden.

Ermittlungen gegen alle Raffinerien

Pünktlich zum Auslaufen des Tankrabatts hat das Bundeskartellamt seine Drohung wahr gemacht und Verfahren gegen sämtliche zwölf deutschen Raffineriebetreiber eingeleitet. Das bestätigte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am 1. Juli 2026 und erklärte: „Wir haben Verfahren gegen alle zwölf Raffinerien in Deutschland eingeleitet und sind damit auf dem richtigen Weg. Die Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Kosten gerechtfertigt sind – in der Höhe und in der Zuordnung.“

Wir haben Verfahren gegen alle zwölf Raffinerien in Deutschland eingeleitet und sind damit auf dem richtigen Weg. Die Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Kosten gerechtfertigt sind – in der Höhe und in der Zuordnung.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts

Grundlage ist die neu in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufgenommene Beweislastumkehr gemäß § 29a GWB. Sie zwingt die Unternehmen, von sich aus die Angemessenheit ihrer Preise zu belegen – ein Novum im Kartellrecht.

Tankrabatt wurde nur teilweise weitergegeben

Schon vor dem Ende der Steuersenkung zum 30. Juni 2026 hatte sich abgezeichnet, dass bei den Autofahrern nicht die volle Entlastung von bis zu 17 Cent pro Liter ankam. Das Ifo-Institut errechnete für Diesel eine Weitergabe von lediglich rund 12 Cent – etwa 5 Cent blieben bei den Konzernen. Auch die Monopolkommission und die Universität Bremen kamen zu ähnlichen Ergebnissen.

Was wir heute schon sagen können: Auch wir werden voraussichtlich zu dem Ergebnis kommen, dass die Steuerreduktion nicht vollumfänglich in jeder Hinsicht und zu jedem Zeitpunkt weitergegeben worden ist.
Andreas Mundt

Mundt bestätigte damit den Verdacht, dass Mineralölkonzerne einen Teil der staatlichen Entlastung einbehalten haben könnten. Die neuen Verfahren sollen nun klären, in welchem Umfang dies geschah und ob ein Missbrauch vorliegt.

Komplexe Prüfung ohne schnelle Ergebnisse

Verbraucher sollten keine raschen Entscheidungen erwarten. Mundt dämpfte die Erwartungen deutlich: „Wir reden ganz sicher nicht von Tagen. Wir reden auch nicht von Wochen. Die Überprüfung der Kostenstrukturen einer Raffinerie ist komplex und umfasst sehr viele Daten.“

Wir reden ganz sicher nicht von Tagen. Wir reden auch nicht von Wochen. Die Überprüfung der Kostenstrukturen einer Raffinerie ist komplex und umfasst sehr viele Daten.
Andreas Mundt

Das Bundeskartellamt hat umfangreiche Fragebögen an die Raffinerien verschickt. Die Auswertung wird Monate in Anspruch nehmen. Erste Erkenntnisse aus der Preisbeobachtung will die Behörde allerdings bereits Mitte Juli vorstellen.

Mineralölbranche weist Vorwürfe zurück

Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie (en2x) widerspricht den Vorwürfen. Hauptgeschäftsführer Christian Küchen erklärte: „Unsere Mitglieder haben mit der Einführung des sogenannten Tankrabatts die Preise um 17 Cent je Liter gesenkt. Wenn die Energiesteuer am 1. Juli wieder auf das reguläre Niveau angehoben wird, werden wir dementsprechend eine umgekehrte Reaktion sehen.“

Unsere Mitglieder haben mit der Einführung des sogenannten Tankrabatts die Preise um 17 Cent je Liter gesenkt. Wenn die Energiesteuer am 1. Juli wieder auf das reguläre Niveau angehoben wird, werden wir dementsprechend eine umgekehrte Reaktion sehen.
Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer en2x

Die Branche stellt sich auf den Standpunkt, die Entlastung vollumfänglich weitergegeben zu haben. Ob diese Darstellung vor den neuen kartellrechtlichen Anforderungen Bestand hat, wird die Prüfung zeigen.

Mögliche Gewinnabschöpfung – aber kein Automatismus

Sollte das Kartellamt einen Missbrauch nachweisen, kann es zu Abschöpfungen missbräuchlicher Gewinne kommen. Mundt betonte jedoch, dass hohe Preise allein noch kein Verstoß seien: Entscheidend sei, ob Unternehmen auf ohnehin steigende Rohölpreise noch etwas „draufgelegt“ hätten. Konkrete Summen sind derzeit nicht bezifferbar.

Mit dem Ende des Tankrabatts steigen die Spritpreise nun automatisch um die entfallene Steuerentlastung. Das Kartellamt wird die weitere Preisentwicklung genau beobachten – und am Ende der Prüfung könnte eine Rechnung für die Raffinerien folgen.

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