OLG München bestätigt: ZDF-Böhmermann-Sendung verletzte Schönbohms Persönlichkeitsrecht
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OLG München bestätigt: ZDF-Böhmermann-Sendung verletzte Schönbohms Persönlichkeitsrecht

Das Oberlandesgericht München hat das Verbot zentraler Aussagen aus dem „ZDF Magazin Royale“ bestätigt. Der Ex-BSI-Chef bekommt dennoch keine Geldentschädigung – das Gericht sieht ein Mitverschulden.

Das Oberlandesgericht München hat am 16. Juni 2026 das Urteil gegen das ZDF rechtskräftig bestätigt. Die Sendung „ZDF Magazin Royale“ mit Moderator Jan Böhmermann hatte dem ehemaligen BSI-Präsidenten bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten unterstellt. Diese Behauptung ist eine unwahre Tatsachenbehauptung und verletzt Schönbohm in seinem allgemeinen , entschied der 18. Zivilsenat unter Aktenzeichen 18 U 217/26. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Die Sendung und die Folgen

Am 7. Oktober 2022 strahlte das ZDF eine Ausgabe des Satiremagazins aus, die in Kooperation mit dem Netzwerk Policy Network Analytics entstand. Darin wurde Schönbohm über den Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. eine Nähe zu russischen Geheimdiensten suggeriert. Wenige Tage später stellte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) den BSI-Chef frei und versetzte ihn später an die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung. Im Mai 2023 erklärte das Ministerium nach Prüfung, dass sich die Vorwürfe nicht erhärtet hätten.

Keine Satire-Ausnahme

Das ZDF hatte argumentiert, die Sendung habe satirisch zugespitzt. Diesen Einwand wies das Gericht zurück. „Auch eine satirische Äußerung muss sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen, wenn es um den Tatsachenkern der Aussage geht“, erklärte Gerichtssprecherin Verena van der Auwera. Das Publikum habe die vier inkriminierten Passagen so verstehen müssen, dass Schönbohm bewusst mit russischen Diensten kooperierte. Dafür gebe es aber keine Belege.

Kein Schmerzensgeld

Trotz des schweren Eingriffs erhält Schönbohm keine Geldentschädigung. Der Senat sah ein erhebliches Mitverschulden: Der Kläger hätte seine Unterlassungsansprüche früher geltend machen können und damit möglicherweise seine Abberufung verhindern. Zudem behauptete sein Anwalt in einem Interview wahrheitswidrig, das ZDF habe eingeräumt, es gebe Anhaltspunkte für Geheimdienstkontakte. Damit habe Schönbohm die Vorwürfe selbst öffentlich am Leben gehalten.

Das ZDF betonte, ein solches Verständnis der Passagen sei nie beabsichtigt gewesen, und verwies auf bereits erfolgte Korrekturen. Für Schönbohm endet der Rechtsstreit nach vier Jahren mit einem Teilerfolg: Die vier zentralen Äußerungen bleiben verboten, doch die finanzielle Wiedergutmachung bleibt aus.

Quelle: BR24

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