30.000 Euro Schadenersatz und eine klare Botschaft: Schlagerstar Heino geht juristisch gegen die AfD vor, weil die Partei ihn ohne Erlaubnis für Wahlwerbung im Landkreis Uckermark nutzte. Das Landgericht Innsbruck soll nun über die Klage entscheiden, die der 87-Jährige eingereicht hat.
Auslöser war ein Social-Media-Post des AfD-Landtagsabgeordneten Felix Teichner, der am 19. April 2026 zur Landratswahl in der Uckermark angetreten war. Teichner veröffentlichte ein Foto von sich mit schwarzer Sonnenbrille und Deutschlandfahne und schrieb: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen!“ Unterlegt war der Eintrag mit der an ein Heino-Lied angelehnten Zeile „Ja, so blau, blau, blau blüht die Uckermark“ sowie einem Ausschnitt des Songs „Blau blüht der Enzian“.
Heinos sofortiger Widerspruch
Noch am Wahlwochenende reagierte Heino empört und ließ über seinen Anwalt Dirk Strohmenger eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordern. Gleichzeitig kündigte der Sänger ein Schmerzensgeld von 250.000 Euro wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte an. Heinos Manager Helmut Werner nannte die Werbung öffentlich eine „Unverschämtheit“ und eine „unwahre Tatsachenbehauptung“.
Der AfD-Kreisverband Uckermark gab daraufhin außergerichtlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und löschte den beanstandeten Post. Eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin, wo die einstweilige Verfügung beantragt worden war, bestätigte diesen Schritt. Teichner selbst äußerte sich zunächst nicht dazu.
Die juristische Auseinandersetzung verlagerte sich dann nach Österreich. Heinos Management ließ den immateriellen Schaden an der Person und der Marke Heino durch einen gerichtlich anerkannten Sachverständigen bewerten. Im Juli 2026 wurde beim Landgericht Innsbruck eine Klage auf immateriellen Schadenersatz in Höhe von 30.000 Euro eingereicht.
Heino hätte Herrn Teichner definitiv nicht gewählt, wenn er die Möglichkeit dazu gehabt hätte.Helmut Werner, Manager von Heino
Mit der Klage wolle man „einen Riegel vorschieben“, weil immer häufiger Prominente ungefragt für parteipolitische Zwecke genutzt würden, erklärte Werner. Es solle ein „ganz klares Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung mit bekannten Gesichtern“ gesetzt werden. Durch die AfD-Wahlwerbung sei der Nährboden dafür geschaffen worden, Heino „in die rechte politische Ecke zu stellen, wo er nicht hingehört“.
Der 87-Jährige, der bei Auftritten und in seinen Liedern eine patriotische Seite pflegt, hatte sich zuletzt öffentlich als CDU-Wähler und Unterstützer von Friedrich Merz positioniert. Die ungefragte Vereinnahmung durch die AfD sei daher besonders ärgerlich, betonte das Management.
Wie geht es weiter?
Das Innsbrucker Gericht räumte der AfD eine Frist bis Ende Juli zur schriftlichen Stellungnahme ein. Mit einer Verhandlung sei im Herbst zu rechnen. Geprüft werde zudem, ob auch gegen den Politiker Felix Teichner persönlich juristische Schritte eingeleitet werden.
Neben den 30.000 Euro wegen immateriellen Schadens stehen die ursprünglich geforderten 250.000 Euro Schmerzensgeld weiterhin im Raum – diese Summe war im ersten anwaltlichen Schreiben verlangt worden. Ob Heino den vollen Betrag auch vor Gericht durchsetzen will, ist noch offen.






