Lina E. sitzt wieder im Gefängnis – nur wenige Wochen nach ihrer vorzeitigen Haftentlassung. Das Oberlandesgericht Dresden ordnete am 30. Juni 2026 sechsmonatige Beugehaft gegen die 28-Jährige an, weil sie im Prozess gegen mutmaßliche Mittäter die Aussage verweigerte.
Die Studentin aus Kassel war im Mai 2023 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie als führendes Mitglied der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Ost“ an mehreren gewalttätigen Angriffen beteiligt war. Nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haft wurde sie im Mai 2026 vorzeitig entlassen. Der Bundesgerichtshof wies eine Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen diese Entscheidung zurück, womit die Entlassung rechtskräftig wurde.
Gericht hält Aussage für zumutbar
Nur wenige Wochen später wurde Lina E. als Zeugin im Prozess gegen sieben weitere mutmaßliche Mitglieder der „Antifa Ost“ geladen. Darunter ist auch ihr ehemaliger Lebensgefährte Johann G., der neben ihr als Kopf der Gruppe gilt. Am 30. Juni verweigerte Lina E. die Aussage mit der Begründung, sie könne sich sonst selbst belasten. Der Vorsitzende Richter Joachim Kubista betonte jedoch, das Gericht sehe keine Gefahr einer weiteren Strafverfolgung. Die Aussage sei für das Verfahren von erheblicher Bedeutung, so das Gericht.
Daraufhin ordnete der Senat eine sechsmonatige Beugehaft an, verhängte ein Ordnungsgeld von 750 Euro und auferlegte ihr die Verfahrenskosten. Lina E. wurde noch am selben Tag festgenommen und in eine Haftanstalt gebracht.
Sie meinen, ich könnte Wissen teilen, ohne mich selbst zu belasten, ich weiß, dass dem nicht so ist.Lina E. (Angeklagte)
Ihr Anwalt kündigte umgehend Beschwerde gegen die Anordnung an und beantragte die vorläufige Aussetzung des Vollzugs. Er verwies darauf, dass in einem weiteren Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen seine Mandantin bereits zuvor Beugehaft wegen Aussageverweigerung verhängt worden sei.
Prozess gegen mutmaßliche „Hammerbande“
In dem aktuellen Verfahren müssen sich sieben Personen verantworten. Die Anklage wirft ihnen bis zu neun Straftaten vor, darunter Angriffe in Sachsen, Thüringen und Budapest. Mindestens 22 Menschen sollen verletzt worden sein, zwei Fälle sind als versuchter Mord angeklagt. Insgesamt sind im Komplex 40 Tatverdächtige identifiziert.
Das Gericht hält Lina E. für eine Schlüsselfigur des Netzwerks und erhofft sich von ihrer Aussage entscheidende Hinweise. Ob die Beschwerde gegen die Beugehaft Erfolg hat, ist offen. Die Haft könnte maximal sechs Monate dauern, falls sie weiterhin schweigt.





