EU-Kommission droht Meta mit Zwölf-Milliarden-Strafe wegen Suchtdesign
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Digital Services Act

EU-Kommission droht Meta mit Zwölf-Milliarden-Strafe wegen Suchtdesign

Die EU-Kommission hat vorläufig festgestellt, dass Instagram und Facebook mit Funktionen wie endlosem Scrollen gegen den Digital Services Act verstoßen. Bei Bestätigung droht eine Strafe von bis zu zwölf Milliarden US-Dollar – Meta weist die Vorwürfe zurück.

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Süchtig machendes Design im Visier

Die EU-Kommission hat am 10. Juli 2026 vorläufig festgestellt, dass der US-Technologiekonzern Meta mit seinem suchterzeugenden Design von Instagram und Facebook gegen den Digital Services Act (DSA) verstößt. Konkret kritisiert die Brüsseler Behörde vier zentrale Funktionen: Autoplay, endloses Scrollen („Infinite Scroll“), Push-Benachrichtigungen und hochgradig personalisierte Empfehlungsalgorithmen.

Diese Elemente versetzten das Gehirn in einen „Autopilot-Modus“ und befeuerten den Drang, immer weiterzuscrollen, erklärte die Kommission. Sie stützt sich auf eine monatelange Analyse interner Meta-Dokumente, Risikobewertungen und wissenschaftlicher Forschung.

Fehlende Risikobewertung für Minderjährige

Die Kommission wirft Meta vor, die Risiken für die psychische und physische Gesundheit – besonders von Minderjährigen – nicht angemessen bewertet zu haben. Vorhandene Daten über die nächtliche Nutzung durch Jugendliche oder die Wirkung von Formaten wie Reels und Stories seien ignoriert worden.

Metas bisherige Schutzmaßnahmen hält die EU für unzureichend: Zeitmanagement-Tools könnten „leicht weggewischt werden“, Elternkontrollen setzten hohe technische Expertise der Erziehungsberechtigten voraus und Aufklärungsmaßnahmen griffen nicht, weil sie die grundlegenden Design-Risiken nicht adressierten.

Der Schutz der körperlichen und geistigen Gesundheit der Europäer muss für Social-Media-Plattformen Priorität haben. Der Digital Services Act bietet einen klaren Rahmen, um Plattformen für das süchtig machende Design und die Auswirkungen ihrer Dienste zur Rechenschaft zu ziehen. Wir sind voll und ganz entschlossen, unsere Gesetzgebung in Europa durchzusetzen.
Henna Virkkunen, EU-Exekutiv-Vizepräsidentin für Tech-Souveränität

Milliardenstrafe und weitere Verfahren

Sollten die vorläufigen Befunde bestätigt werden, droht Meta eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – bei einem Erlös von 200,97 Milliarden US-Dollar im Jahr 2025 wären das rund zwölf Milliarden Dollar. Es ist bereits die zweite vorläufige DSA-Feststellung gegen Meta in diesem Jahr: Ende April hatte die Kommission moniert, dass der Konzern Kinder unter 13 Jahren nicht ausreichend von den Plattformen fernhalte.

Meta-Sprecher Ben Walters wies die Vorwürfe zurück: Die eingeführten „Teen Accounts“ mit nächtlicher Zugangssperre und einem täglichen Bildschirmzeit-Limit von 15 Minuten zeigten das Engagement des Unternehmens für den Jugendschutz. Die Kommission verlangt nun konkrete Designänderungen: Autoplay und Infinite Scroll müssten standardmäßig deaktiviert, wirksame Bildschirmpausen eingeführt und der Empfehlungsalgorithmus weniger engagement-orientiert gestaltet werden.

Wir sind mit diesen vorläufigen Ergebnissen nicht einverstanden, die die bedeutenden Maßnahmen, die wir zum Schutz von Jugendlichen ergriffen haben, nicht angemessen berücksichtigen. Seit Beginn dieser Untersuchung haben wir Teen Accounts eingeführt, die Jugendliche automatisch schützen und Eltern die Kontrolle geben – sie können den Zugang zu Instagram nachts sperren und die tägliche Bildschirmzeit auf nur 15 Minuten begrenzen.
Ben Walters, Meta-Sprecher

Meta hat nun das Recht, die Untersuchungsakten einzusehen und schriftlich Stellung zu nehmen. Eine finale Entscheidung wird in den kommenden Monaten erwartet. Parallel laufen in den USA Prozesse: Im August 2026 beginnt ein Verfahren, in dem 29 Bundesstaaten Meta vorwerfen, junge Nutzer süchtig zu machen – mit möglichen Strafen von bis zu 1,4 Billionen US-Dollar.

Debatte um Social-Media-Verbot für Minderjährige

Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der die EU ein generelles Social-Media-Verbot für Minderjährige erwägt. Ein von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetztes Expertengremium wird am 14. Juli 2026 seine Empfehlungen vorlegen. Schon mindestens zehn Mitgliedstaaten arbeiten an nationalen Verboten.

Ob Meta sein Design freiwillig ändert oder eine endgültige „Non-Compliance“-Entscheidung riskiert, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Der Konflikt zwischen Plattform-Design und Nutzerschutz spitzt sich damit weiter zu.

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