113 Minuten fixiert auf hartem Tisch: Nationale Stelle rügt Hamburger Polizei
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Polizeigewahrsam

113 Minuten fixiert auf hartem Tisch: Nationale Stelle rügt Hamburger Polizei

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter verlangt ein Ende der Bauch-Fixierungen in Hamburger Polizeikommissariaten. Die Innenbehörde lehnt ein Verbot ab – obwohl ein Mann im Gewahrsam starb.

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Der Todesfall Mohammed F.

Am 17. April 2025 rückt die Polizei in Hamburg-Billstedt aus. Der 36-jährige Mohammed F. randaliert in seiner Wohnung, bedroht die Beamten mit einer Metallstange. Sie überwältigen ihn, fesseln seine Hände mit Stahlfesseln auf dem Rücken und die Füße mit Kabelbindern. Im Polizeikommissariat 42 legen sie ihn in Bauchlage auf eine Pritsche – weiterhin gefesselt. Als seine Atmung flacher wird, kommt eine Notärztin, doch noch am selben Abend stirbt Mohammed F. im Krankenhaus.

Erst einen Monat später wird durch eine parlamentarische Anfrage des Linken-Abgeordneten Deniz Celik bekannt: Ein Polizist soll Mohammed F. „einen Schlag mit der Faust gegen den Kopf ausgeführt haben, ohne dass Rechtfertigungsgründe ersichtlich sind". Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Körperverletzung im Amt. Die Obduktion ergab keine eindeutige Todesursache; die Behörden verweisen auf Drogenkonsum. Die Gerichtsmedizinerin Andrea Berzlanovich widerspricht: Ohne Faustschlag und Bauchlage hätte der Mann vermutlich überlebt (NDR).

113 Minuten auf dem Bauch – ein jahrzehntealter Holztisch

In Hamburger Polizeikommissariaten kommt ein Fixierungssystem zum Einsatz, das in keiner Psychiatrie zugelassen würde: ein harter Holztisch mit Gurten. Laut Polizei wurde es im Kommissariat 42 zwischen Januar 2024 und November 2025 achtmal genutzt. In einem Fall lag die Person 113 Minuten lang gefesselt auf dem Bauch – fast zwei Stunden. Der Kriminologe Thomas Feltes sagt: „Der Tisch sei Jahrzehnte alt und würde in keiner Psychiatrie zugelassen werden. Dass die Hamburger Polizei ein solches System dennoch einsetze, obwohl dort weniger medizinische Fachkenntnis vorhanden sei, könne er nicht nachvollziehen" (Stern).

Der Tisch sei Jahrzehnte alt und würde in keiner Psychiatrie zugelassen werden. Dass die Hamburger Polizei ein solches System dennoch einsetze, obwohl dort weniger medizinische Fachkenntnis vorhanden sei, könne er nicht nachvollziehen.
Thomas Feltes, Kriminologe und Polizeiwissenschaftler

Verfassungswidrig und lebensgefährlich

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter kritisiert die Methode seit Jahren. In ihrem aktuellen Jahresbericht heißt es, die Fixierung auf dem Tisch sei „unverhältnismäßig schmerzhaft". In Bauchlage drohe der Erstickungstod. Laut Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2018 muss bei einer solchen 5-Punkt-Fixierung therapeutisches oder pflegerisches Personal anwesend sein – eine Anforderung, die im Polizeigewahrsam nicht umsetzbar ist.

Fixierungen in polizeilichen Gewahrsamsräumen sind gegenwärtig verfassungsrechtlich unzulässig und müssen vollständig unterlassen werden.
Max Acosta Schultze, Nationale Stelle zur Verhütung von Folter

Auch der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT) mahnt die Einstellung dieser Praxis an. Trotzdem hält die Hamburger Innenbehörde unter Senator Andy Grote (SPD) daran fest und beruft sich auf die staatliche Schutzpflicht für Leib und Leben. Die Polizei erklärt, die Fixierung per Gurtsystem sei per Dienstvorschrift zulässig.

Ermittlungen und offene Fragen

Im Fall Mohammed F. ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Faustschlags. Deniz Celik (Linke) kritisiert: „Es ist nicht hinnehmbar, dass dieser Faustschlag bisher verschwiegen und nur durch unsere Anfrage öffentlich wurde." Und weiter: „Allein der Verdacht, dass rechtswidrige Gewalt eines Polizisten im Zusammenhang mit dem Tod des Mannes stehen könnte, ist unerträglich."

Bislang konnte die Obduktion die Todesursache nicht klären, weitere rechtsmedizinische Untersuchungen sind in Auftrag gegeben. Offen bleibt, ob und wann die Hamburger Polizei ihre Fixierungspraxis ändert – oder ob es weiterer Todesfälle bedarf, bis die von der Nationalen Stelle geforderte Abkehr von der lebensgefährlichen Bauchlage erfolgt.

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