High Court weist Berufung ab – Blue-Sänger Lee Ryan drohen bis zu sieben Jahre Haft
KI-Bild
Blue-Sänger

High Court weist Berufung ab – Blue-Sänger Lee Ryan drohen bis zu sieben Jahre Haft

Der High Court in London hat das Rechtsmittel des Blue-Sängers gegen seine Verurteilung wegen rassistisch motivierter Körperverletzung endgültig verworfen. Nun muss der 43-Jährige erneut zur Strafzumessung antreten – eine Gefängnisstrafe ist möglich.

Veröffentlicht
JUX auf Google folgen

Die Entscheidung ist endgültig: Der Londoner High Court hat am Dienstag, den 14. Juli 2026, die Klage von Lee Ryan gegen seine Verurteilung wegen rassistisch motivierter Körperverletzung abgewiesen. Der 43-jährige Sänger der Boygroup Blue war im September 2023 zu einer zwölfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er auf einem British-Airways-Flug die schwarze Flugbegleiterin Leah Gordon rassistisch beleidigt und tätlich angegriffen hatte. Mit der endgültigen Niederlage vor Gericht droht Ryan nun eine Haftstrafe – das Strafmaß für diese Tat reicht in Großbritannien bis zu sieben Jahren.

Der Vorfall ereignete sich am 31. Juli 2022 auf einem Flug von Glasgow zum London City Airport. Ryan hatte in der Flughafen-Lounge eine ganze Flasche Portwein getrunken und war bereits beim Boarding betrunken, wie das Kabinenpersonal später vor Gericht aussagte. An Bord forderte er ein Upgrade, drohte mit seiner Prominenz und begann, die Flugbegleiterin Leah Gordon rassistisch zu beschimpfen, nachdem ihm kein weiterer Alkohol ausgeschenkt wurde. Er nannte sie seinen „Chocolate Cookie“ und sagte, er wolle mit ihr „Schokoladen-Kinder“ haben – Äußerungen, die Gordon später als zutiefst abwertend empfand.

Wie der Guardian berichtete, näherte Ryan sich Gordon später von hinten, verlangte einen Kuss und packte sie schließlich an beiden Handgelenken, als sie ihn wegschickte. Passagiere mussten eingreifen. Nach der Landung wurde Ryan festgenommen; auf Polizeivideos ist zu sehen, wie er Beamte beschimpft und einem von ihnen in den Arm beißt.

Schuldsprüche und Bewährungsstrafe

Im Januar 2023 befand das Ealing Magistrates’ Court Ryan des Rauschzustands an Bord, des tätlichen Angriffs auf einen Polizisten, der rassistisch motivierten Körperverletzung und des beleidigenden Verhaltens gegenüber der Crew für schuldig. Im September desselben Jahres verurteilte ihn der Isleworth Crown Court zu einer zwölfmonatigen Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung für 18 Monate. Richter Nicholas Wood nannte den Vorfall „für alle an Bord eine Ewigkeit“ und verhängte Entschädigungen in Höhe von 2.500 Pfund an Gordon, 750 Pfund an eine weitere Flugbegleiterin sowie 510 Pfund Verfahrenskosten.

Das Gericht berücksichtigte zwar Ryans hochfunktionale Autismus-Spektrum-Störung und sah in ihm keine akute Gefahr für die Öffentlichkeit, betonte jedoch, dass seine Sprache an Bord nichts zu suchen habe. Ryans Verteidigung argumentierte, es habe sich um „betrunkenes Geplänkel“ gehandelt.

Berufung scheitert endgültig

Ryan legte Rechtsmittel ein. Im November 2023 wurde die Bewährungsstrafe zunächst aufgehoben, ein Jahr später gab ein Gericht seiner Berufung teilweise statt: Der Schuldspruch wegen bedrohlichen Verhaltens gegenüber der Crew fiel weg, die Verurteilung wegen Körperverletzung blieb jedoch bestehen. Ein Crown-Court-Richter weigerte sich daraufhin, den Fall an den High Court zu verweisen, und bezeichnete Ryans Antrag als „mutwillig und aussichtslos“.

Ryan brachte deshalb eine separate Klage beim High Court ein, um diese Verweigerung anzufechten. Doch die Richter Lord Justice Holgate und Mr Justice Johnson wiesen sein Rechtsmittel am 14. Juli 2026 zurück. In ihrer Begründung erklärten sie, Gordons Aussage sei glaubwürdig gewesen, während Ryans Darstellung widersprüchlich und unglaubwürdig war – insbesondere, weil er im Polizeiverhör zunächst zugegeben hatte, ihre Handgelenke gepackt zu haben, dies vor Gericht jedoch abstritt. Wie die BBC meldete, ist damit der Schuldspruch wegen rassistisch motivierter Körperverletzung endgültig bestätigt.

Es tut mir leid. Mein Bandmitglied ist schwarz, ich bin kein Rassist, ich hatte schwarze Freundinnen, gemischtrassige Freundinnen. Da steckte keine Böswilligkeit oder Absicht dahinter, jemanden zu verletzen.
Lee Ryan (Sänger der Band Blue)

Mit der endgültigen Niederlage muss Ryan nun erneut zur Strafzumessung vor Gericht erscheinen. Die ursprüngliche Bewährungsstrafe könnte in eine tatsächliche Haftstrafe umgewandelt werden. Nach britischem Recht drohen ihm bis zu sieben Jahre Gefängnis. Ryan, der mit Blue Welthits wie „All Rise“ feierte und 2025 ein Comeback-Album ankündigte, könnte daher hinter Gittern landen.

JUX auf Google folgen
Mehr aus

Promis