Nach jahrelangem Ringen: Nationalversammlung stimmt zu
Mit 291 zu 241 Stimmen hat die französische Nationalversammlung am 15. Juli 2026 die Legalisierung des assistierten Suizids beschlossen. Das Gesetz erlaubt „Hilfe beim Sterben“ für schwerstkranke Erwachsene – gegen den erbitterten Widerstand der katholischen Kirche und trotz dreimaliger Ablehnung durch den Senat, wie eine Reuters-Meldung bestätigt.
Strenge Auflagen für die Sterbehilfe
Die Bedingungen sind eng gefasst: Volljährige müssen an einer schweren und unheilbaren Krankheit im fortgeschrittenen oder terminalen Stadium leiden. Hinzukommen müssen dauerhafte körperliche oder psychische Qualen, die unbehandelbar oder unerträglich sind. Der Sterbewunsch muss frei und informiert geäußert werden; die betreffende Person muss in der Lage sein, ihn klar zu artikulieren und die Tragweite zu erkennen.
Ein interdisziplinäres Gremium unter ärztlicher Beteiligung prüft den Antrag. Der Arzt teilt dem Patienten das Ergebnis binnen 15 Tagen mit. Nach einer zweitägigen Bedenkzeit muss der Wunsch bekräftigt werden. Am vorgesehenen Tag vergewissert sich der Arzt erneut. Das tödliche Mittel nimmt der Patient grundsätzlich selbst ein; ist er dazu körperlich nicht in der Lage, kann die Substanz von einem Arzt oder einer Pflegekraft verabreicht werden.
Das Gesetz enthält eine Gewissensklausel für Ärzte – nicht jedoch für Apotheker. Diese müssen bei einer häuslichen Durchführung die tödliche Substanz vorrätig halten und abgeben, was auf scharfe Kritik im Berufsstand stieß.
Kardinal: „Möglichkeit, den Tod herbeizuführen, in Recht gegossen“
Die katholische Kirche verurteilte das Votum scharf. Der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz, Kardinal Jean-Marc Aveline, erklärte, die Abgeordneten hätten „die Möglichkeit, den Tod herbeizuführen, in französisches Recht gegossen“. Er sprach von einem „Bruch mit der langen Tradition der Pflege“. Die Bischöfe werten das Votum als „Wendepunkt in der Geschichte der Nation“ und erwägen rechtliche Schritte.
Bereits während der Beratungen demonstrierten Lebensschutzorganisationen wie Alliance Vita in Paris. Sie trugen Plakate mit Aufschriften wie „Ich bin kein Grund zu sterben“ oder „Pflege statt Euthanasie“.
Premierminister will Gesetz dem Verfassungsrat vorlegen
Der Weg zur Legalisierung war steinig. Seit 2002 haben Patienten das Recht, Behandlungen abzulehnen; 2016 wurde die tiefe und kontinuierliche Sedierung bis zum Tod erlaubt. Ein Gesetzentwurf zur Sterbehilfe scheiterte jedoch über Jahre am Widerstand des Senats, der ihn dreimal ablehnte. Erst die Nationalversammlung als letztentscheidende Kammer verabschiedete das Gesetz endgültig.
Premierminister Sébastien Lecornu kündigte an, Teile des Gesetzes dem Verfassungsrat zur Prüfung vorzulegen, bevor es in Kraft treten kann. Beobachter rechnen mit einer Überprüfung der Gewissensklausel für Apotheker und der Definition der Zulassungskriterien.
Mit der Zustimmung reiht sich Frankreich in eine wachsende Gruppe von Staaten ein, die Sterbehilfe unter strengen Auflagen erlauben. Zu den Vorreitern zählen Belgien, Luxemburg, die Schweiz und Kanada. In den Niederlanden wurde erst kürzlich die erste Sterbehilfe bei einem unheilbar kranken Kind unter 12 Jahren bestätigt. Frankreich ist nach Zählung mancher Beobachter das vierzehnte Land weltweit, das den assistierten Suizid oder die Tötung auf Verlangen legalisiert.
Die Reaktionen im Gesundheitswesen sind gespalten. Während einige einen Fortschritt sehen, sprechen andere von einem ethischen Minenfeld. Der Berufsstand begrüßte die Gewissensklausel, äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich der fehlenden Schutzklausel für Apotheker. Bis zur endgültigen Entscheidung des Verfassungsrats bleibt die Rechtslage unsicher – und der Streit über das Lebensende offen.





