Klage abgewiesen – keine Zahlung für zerstörte Pipelines
Die Nord Stream AG erhält keine 580 Millionen Euro von ihren Versicherern. Der Londoner High Court of Justice wies die Klage des Pipeline-Betreibers gegen Lloyd's Insurance Company und Arch Insurance am 6. Juli 2026 vollständig ab. Richterin Dame Clare Moulder entschied: Die Schäden an den Ostsee-Leitungen sind direkt oder indirekt durch den Krieg in der Ukraine verursacht worden. Damit greift die Kriegsausschlussklausel der Versicherungspolicen.
Sechswöchiger Prozess mit geopolitischer Brisanz
Der Prozess hatte im April 2026 begonnen und versammelte Experten für Geopolitik, Sprengstoffwissenschaft und Unterwasser-Operationen. Die Anwälte der Versicherer um Simon Salzedo KC argumentierten, dass die Sabotage nur von staatlichen Akteuren aus Russland, der Ukraine oder den USA durchgeführt worden sein könne. Nord Streams Vertreter Paul Stanley KC hielt dagegen, kein Experte könne einen konkreten Täter benennen, und die Ukraine habe jede Beteiligung bestritten.
Das Gericht musste keinen Täter identifizieren. Für die Richterin war in allen plausiblen Szenarien der Russland-Ukraine-Krieg die wesentliche Ursache. Im schriftlichen Urteil heißt es: „Die Schäden an den Pipelines sind direkt oder indirekt durch Krieg verursacht, geschahen durch Krieg oder waren eine Folge des Krieges.“
„For all the reasons set out above I find on the evidence before this Court that a. the Damage to the Pipelines (both the Ruptures and the Dent) was 'directly or indirectly occasioned by, happening through, or in consequence of war;' and b. such Damage was excluded from cover by the terms of Exclusion 2.i of the Policies.“
Sabotage mit RDX-Sprengstoff – drei von vier Strängen zerstört
Am 26. September 2022 hatten mehrere Explosionen die Pipelines in der Ostsee getroffen. RDX-basierte Hohlladungen zerstörten Nord Stream 1 Line 1, Line 2 und Nord Stream 2 Line A. Die Röhren lagen in etwa 80 Metern Tiefe, der Schaden belief sich auf rund 580 Millionen Euro. Der vierte Strang, Nord Stream 2 Line B, wurde nur eingedellt.
Die Nord Stream AG, an der der russische Staatskonzern Gazprom 51 Prozent hält, reichte erst 2024 Klage ein. Die Versicherer beriefen sich von Anfang an auf den Kriegsausschluss. Das Londoner Urteil ist ein Rückschlag für das mehrheitlich russische Unternehmen, das Abschlagszahlungen dringend gebrauchen könnte.
In Deutschland läuft parallel ein Strafverfahren. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den Ukrainer Serhii K. erhoben, der aus Italien ausgeliefert wurde. Ein zweiter Verdächtiger, Wolodymyr Z., wurde in Polen festgenommen, die Auslieferung verweigerten Warschaus Richter jedoch. Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass die Tat „hochwahrscheinlich im Auftrag eines fremden Staates“ begangen wurde.
Die AfD-Bundestagsfraktion beschloss im Juli 2026 ein Positionspapier zur Reaktivierung der Nord-Stream-Pipelines und zur Wiederaufnahme russischer Gasimporte. Parteichefin Alice Weidel erklärte, ein Schuldspruch im deutschen Strafverfahren könne Entschädigungsforderungen an die Ukraine nach sich ziehen.
Reparatur möglich, aber teuer – und politisch heikel
Ein unabhängiges technisches Gutachten im Prozess kam zu dem Schluss, dass eine Reparatur rund 36 Monate dauern würde. Benötigt würden etwa 7 Kilometer neue Pipeline aus China für 16,7 Millionen Euro sowie zwei russische Rohrverlegerschiffe. Die Schiffe befinden sich derzeit jedoch in Wladiwostok, was die Kosten in die Höhe treiben würde. Nord Stream AG selbst hält die Reparatur für kaum realistisch.
Das Urteil stärkt die Position westlicher Versicherer: In hybriden Konflikten müssen Sabotage-Schäden nicht gedeckt werden, wenn Kriegshandlungen ursächlich sind. Für Russland und Gazprom entfällt eine dringend benötigte Finanzspritze – mitten in Sanktionen und Rekord-Pleiten von Privathaushalten. Es blieb zunächst unklar, ob die Nord Stream AG gegen das Urteil Berufung einlegen wird.





