Urteil im Sicherungsverfahren
Am Montag, dem 20. Juli 2026, fällte das Landgericht Regensburg eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen: Der 21-jährige Syrer Mohamad A. wird auf unbestimmte Zeit in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Eine Haftstrafe verhängten die Richter nicht – der Mann galt aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung als schuldunfähig. Das Gericht sah zwar die Tatbestände des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung als erfüllt an, doch für eine Bestrafung fehlte die rechtliche Grundlage.
Angriff mit Kleinaxt und Hammer
Der Angriff, über den nun geurteilt wurde, ereignete sich gut ein Jahr zuvor: Am 3. Juli 2025 stieg Mohamad A. in Nürnberg in den ICE 91, der von Hamburg nach Wien unterwegs war. Bei sich trug er eine Kleinaxt und einen Zimmermannshammer. Im Zug sprach er einen 25-jährigen syrischen Landsmann an, der mit seiner Mutter (52) und zwei Geschwistern in einer Vierer-Sitzgruppe saß. Als die besorgte Mutter einen 29-jährigen deutschen Fahrgast bat, die Polizei zu rufen, schlug A. unvermittelt mit der Axt auf dessen Kopf. Das Opfer brach mit einer Schädelfraktur bewusstlos zusammen. Der dramatische Notruf, der später im Prozess vorgespielt wurde, endete mit einem dumpfen Geräusch – dem Aufschlag der Axt – und panischen Schreien.
Sekunden später ging A. auf die syrische Familie los. Die Mutter warf sich schützend vor ihren Sohn und wurde zweimal am Kopf getroffen – auch sie erlitt eine schwere Schädelfraktur. Dem 25-jährigen Sohn gelang es schließlich, dem Angreifer die Axt zu entreißen und ihn in Notwehr niederzuschlagen. Weitere Fahrgäste halfen, den Mann zu überwältigen und zogen die Notbremse. Der Zug kam bei Straßkirchen im Landkreis Straubing-Bogen zum Stehen.
„Ich hatte große Angst um meine Kinder, deshalb habe ich den Schlag auf den Kopf nicht richtig gemerkt.“
Paranoide Schizophrenie und Schuldunfähigkeit
Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte Mohamad A. eine paranoide Schizophrenie mit Verfolgungswahn. Die Erkrankung habe sich während seiner dreijährigen Flucht als unbegleiteter Minderjähriger über die Türkei und Griechenland nach Österreich entwickelt. Zum Tatzeitpunkt hörte er Stimmen „mit imperativem Charakter“ und glaubte, sich in einer Notwehrsituation zu befinden. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass es sich nicht um eine politisch oder religiös motivierte Tat handelte.
Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten in ihren Plädoyers übereinstimmend genau diese Unterbringung gefordert. Der Verteidiger erklärte, sein Mandant sei schwer krank und bereue die Tat. A. selbst äußerte sich im Prozess nur ein einziges Mal.
„Ich entschuldige mich für das, was passiert ist.“
Dauerhafte Unterbringung wegen Wiederholungsgefahr
Die Vorsitzende Richterin machte deutlich, dass der Angriff auch tödlich hätte enden können – es sei „schlichtweg Zufall“ gewesen, dass niemand ums Leben kam. Von Mohamad A. gehe weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit aus, es bestehe Wiederholungsgefahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden.
Der Fall weckt Erinnerungen an ein ähnliches Urteil des Landgerichts Göttingen: Dort wurde ein Mann, der eine Frau vor einen Zug stieß, wegen paranoider Schizophrenie in die Psychiatrie eingewiesen. Auch im Kölner Bahnhofsviertel hatte im Juni ein Syrer wahllos Reisende attackiert.





