Eskalation bei Ettlingen-Bruchhausen: Bahn-Mitarbeiter aus Zug gestürzt
Am Freitagabend, dem 17. Juli 2026, eskalierte auf der Strecke zwischen Offenburg und Karlsruhe eine Ticketkontrolle. Ein 36-jähriger, stark alkoholisierter Fahrgast geriet mit einem 26-jährigen Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn aneinander. Im Bereich des Haltepunkts Ettlingen-Bruchhausen attackierte der Fahrgast den Mitarbeiter mit Schlägen und Tritten. Während des Gerangels gab die Zugtür nach; der Mann stürzte aus dem fahrenden Zug und wurde lebensgefährlich verletzt. Die genauen Umstände sind noch Gegenstand der Ermittlungen.
Nach Angaben der Bundespolizei wird gut ein Drittel aller Gewalttaten an Bahnhöfen unter Alkoholeinfluss verübt. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 wurden bereits rund 1.600 Beschäftigte der Bahn bedroht oder angegriffen. Bahnchefin Evelyn Palla zog nun drastische Konsequenzen.
Bundesweites Alkoholverbot tritt ab 15. Oktober in Kraft
Am 21. Juli 2026 bestätigte die Deutsche Bahn, was zuerst die „Bild“-Zeitung exklusiv berichtete: An allen 5.400 Bahnhöfen in Deutschland wird der Konsum alkoholischer Getränke verboten. Das Verbot soll bis zum 15. Oktober 2026 vollständig umgesetzt sein. Es gilt auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen, nicht jedoch in lizenzierter Gastronomie. Das Mitführen originalverschlossener Getränke bleibt erlaubt. Ein generelles Alkoholverbot in den Zügen selbst ist derzeit nicht Teil der Ankündigung.
„Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen. Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt.“
Die Bahn setzt das Verbot im Rahmen ihres Hausrechts durch. DB-Sicherheitskräfte und die Bundespolizei sollen die Einhaltung überwachen. Bei Verstößen droht zunächst ein Platzverweis, bei wiederholten Verstößen ein dauerhaftes Hausverbot. Ein Verstoß gegen ein Hausverbot kann als Hausfriedensbruch nach § 123 StGB geahndet werden.
Der Vorstoß ist nicht der erste dieser Art: Erst kürzlich hatte das ZDF Alkohol im Fernsehgarten verboten. Die Debatte über Alkoholverbote im öffentlichen Raum hat bereits weitere Forderungen ausgelöst: So fordern die Grünen ein Werbeverbot und höhere Steuern.
Gewerkschaft der Polizei: „Wer soll es kontrollieren?“
Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), begrüßt das Verbot grundsätzlich, sieht aber erhebliche Probleme bei der Umsetzung. Angesichts von Personalmangel bei der Bundespolizei, Überstunden und zusätzlichen Aufgaben durch Grenzkontrollen sei eine flächendeckende Kontrolle kaum möglich. Poitz fordert zudem ein Verbot auch in den Zügen: „Es macht keinen Sinn, an den Bahnhöfen ein Alkoholverbot umzusetzen und dann aber in der Bahn selbst Alkohol konsumieren zu dürfen.“
„Ich glaube, konsequent zu kontrollieren und eine hundertprozentige Entfernung des Alkohols von Bahnhöfen und Zügen wird nicht möglich sein.“
Auch Martin Burkert, Chef der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), betonte: „Entscheidend ist aber, dass es konsequent und mit Augenmaß durchgesetzt wird.“ Brandenburgs Infrastrukturminister Robert Crumbach (SPD) ging noch weiter: „Ich bin dafür, dass wir einen klaren Schnitt machen: Kein Alkohol an den Bahnhöfen und kein Alkohol in den Zügen. Punkt.“ Die Allianz pro Schiene verlangte zudem härtere Strafen für Angriffe auf Bahnbeschäftigte.
Vorbild Hamburg: Weniger Konflikte nach Alkoholverbot
Die Deutsche Bahn verweist auf positive Erfahrungen am Hamburger Hauptbahnhof, wo seit April 2024 ein Alkoholkonsumverbot gilt. Die Zahl der Konflikte und Auseinandersetzungen ging spürbar zurück, das Sicherheitsgefühl der Reisenden verbesserte sich. Auch der Reinigungsaufwand nahm ab.
Das bundesweite Verbot soll nun sukzessive umgesetzt werden. Ab dem 1. September 2026 werden die Bahnhöfe Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei. Bis Mitte Oktober soll die Maßnahme an allen Stationen gelten. Offen bleibt, ob die Bahn nach dem Willen vieler Sicherheitsexperten auch in den Zügen ein Verbot einführen wird.





