Anklage gegen selbsternannten 'König' Fitzek und drei Mitstreiter
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Reichsbürger-Prozess

Anklage gegen selbsternannten 'König' Fitzek und drei Mitstreiter

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die Führungsriege der verbotenen Reichsbürgergruppe 'Königreich Deutschland' erhoben. Der selbsternannte 'König' Peter Fitzek und drei Mitbeschuldigte müssen sich vor dem Staatsschutzsenat des OLG Düsseldorf verantworten. Der entstandene Steuerschaden beträgt mindestens zwei Millionen Euro.

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Vier mutmaßliche Köpfe des 'Königreichs Deutschland' angeklagt

Knapp ein Jahr nach dem Verbot der bundesweit größten Reichsbürgergruppe hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen deren Führungszirkel erhoben. Am 16. Juli 2026 reichte sie die Anklageschrift beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf ein, wie sie am 22. Juli mitteilte. Die Beschuldigten: der selbsternannte 'König' Peter Fitzek, seine Stellvertreter Benjamin M. und Martin S. sowie der Finanzchef Mathias B. – alle deutsche Staatsangehörige.

Sie müssen sich als mutmaßliche Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung verantworten. Fitzek und Mathias B. wird zudem vorgeworfen, illegale Bankgeschäfte betrieben zu haben. Fitzek allein soll darüber hinaus ein unerlaubtes Versicherungsgeschäft geführt, in einer Vielzahl von Fällen Steuern hinterzogen und Sozialabgaben für Mitarbeiter vorenthalten haben. Das teilt der Generalbundesanwalt in seiner Pressemitteilung mit.

Fantasiestaat mit eigener Krankenkasse und Währung

Das 'Königreich Deutschland' (KRD) war im September 2012 in Wittenberg gegründet worden und erkannte die Bundesrepublik nicht als legitimen Staat an. Die Gruppe träumte von einem Staat auf dem Gebiet des Deutschen Reiches von 1871 und trieb den Aufbau eigener Institutionen voran: eine 'Königliche Reichsbank', die Krankenversicherung 'Deutsche Heilfürsorge' und eine fiktive Währung. Anhänger konnten echte Ausweise beantragen.

Nach außen versprach die Gruppierung Gewerbetreibenden steuer- und abgabenfreie Geschäfte. Nach Schätzungen hatte das KRD rund 6.000 selbsternannte Mitglieder; Sicherheitsbehörden gingen von etwa 1.000 aus. Die Finanzierung erfolgte über Spenden, Seminare und verbotene Einlagengeschäfte.

Rund zehn Millionen Euro eingeworben – zwei Millionen Steuerschaden

Zwischen 2020 und 2025 nahm die Organisation laut Ermittlern insgesamt rund zehn Millionen Euro ein. Von diesem Geld wurden weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Der allein hierdurch entstandene Steuerschaden beläuft sich auf mindestens zwei Millionen Euro. Die Beiträge zur Sozialversicherung für die Mitarbeiter des 'Königreichs' blieben komplett unbezahlt.

Bereits mit Verbotsverfügung vom 13. Mai 2025 hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Gruppe zerschlagen. Zeitglich durchsuchte die Polizei bundesweit Objekte und nahm die vier nun Angeklagten in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Brandenburg fest – einer von ihnen in Grünheide (Brandenburg).

Fitzek scheitert mit Haftbeschwerde vor dem BGH

Seit ihrer Festnahme sitzen die vier Beschuldigten in Untersuchungshaft. Eine Beschwerde Peter Fitzeks gegen die Haft wurde am 3. Juli 2026 vom Bundesgerichtshof verworfen; die Richter bestätigten die Fortdauer der Untersuchungshaft. Nun muss der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden.

Peter Fitzek, Jahrgang 1965 und gelernter Koch, agierte nach Überzeugung der Ermittler als 'oberster Souverän' des KRD mit alleiniger Entscheidungsgewalt. Um seine Person rankte sich ein Personenkult. Erst die geplante Wahl eines Königs sollte die Macht neu verteilen. Seine Mitangeklagten gelten als Stellvertreter und Finanzverantwortlicher.

Der Fall ist nicht das erste juristische Problem für Fitzek: Er ist bereits wegen Verkehrsdelikten, Körperverletzung und Beleidigung vorbestraft. Mit der Anklageerhebung erreichen die Ermittlungen gegen die Führungsriege des 'Königreichs Deutschland' ihren vorläufigen Höhepunkt. Ein Termin für die Entscheidung über die Prozesseröffnung steht noch aus.

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