Berliner Senat streicht getrennte Toiletten aus Bauordnung
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Berliner Bauordnung

Berliner Senat streicht getrennte Toiletten aus Bauordnung

Künftig sollen Bauherren selbst entscheiden, ob sie Frauen- und Männertoiletten oder Unisex-WCs einbauen. Frauenrechtsgruppen warnen vor dem Verlust geschützter Räume – und rufen zum Protest auf.

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Senat will Bauen vereinfachen – und spart bei Toiletten

Der Berliner Senat hat am 12. Mai 2026 die Vorlage für ein „Gesetz für einfaches Bauen“ (GEB) beschlossen. Das umfassende Paket soll die Baukosten senken und Verfahren beschleunigen – und räumt dabei mit einer jahrzehntealten Vorschrift auf: der Pflicht zu getrennten Toiletten für Damen und Herren. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen unter Senator Christian Gaebler (SPD) brachte die Drucksache 19/3236 ins Abgeordnetenhaus ein. Das Gesetz enthält rund 100 Einzelmaßnahmen, von geringeren Abstandsflächen bis zum Verzicht auf Abstellräume. Bei den Toiletten wird der Rotstift besonders deutlich: Die explizite Vorgabe getrennter Räume entfällt.

Das Ende der Damen- und Herrentoiletten?

Bisher schreibt die Berliner Bauordnung – gestützt auf die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) – für Versammlungsstätten „getrennte Toilettenräume für Damen und Herren“ vor. Künftig genügt eine „ausreichende Anzahl von Toiletten“. Die konkrete Ausgestaltung verweist auf die VDI-Richtlinie 6000 Blatt 3, die auch Unisex-Lösungen zulässt. Berlin folgt damit einem Trend, den die Bauministerkonferenz der Länder bereits 2025 mit einem Entwurf zur Änderung der MVStättVO vorgegeben hat. Auch dort ist von getrennten Toiletten keine Rede mehr. Die Initiative stammt aus dem von Gaebler geleiteten Gremium und zielt auf flexiblere, kostengünstigere Bauweisen.

Protest von Frauenrechtsinitiativen

Die Frauenrechtsinitiative „Was ist eine Frau?“ hat eine Kampagne gestartet und ruft dazu auf, Protest-E-Mails an alle Bauminister der Länder zu schreiben. In einem offenen Brief an Senator Gaebler und Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) heißt es, getrennte Toiletten seien kein nostalgisches Relikt, sondern eine grundlegende Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum. Die Initiative verweist auf die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW und den Verfassungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes und warnt vor dem Verlust geschützter Räume.

Getrennte Toiletten sind kein nostalgisches Relikt, sondern eine grundlegende Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum.
Was ist eine Frau? (Frauenrechtsinitiative)

Bauwirtschaft begrüßt Pläne – Bayern setzt auf Parität

Anders sieht das die Bauwirtschaft. Thomas Groth, Geschäftsführer der Groth Gruppe, begrüßt die Pläne: „Die Initiative des Senats ist eine gute Sache, sie hat Hand und Fuß.“ Auch andere Projektentwickler sehen in der Flexibilisierung einen Hebel, um Kosten zu sparen und Flächen effizienter zu nutzen.

Die Initiative des Senats ist eine gute Sache, sie hat Hand und Fuß.
Thomas Groth (Geschäftsführer Groth Gruppe, Berlin)

Während Berlin die Trennung lockert, schlägt Bayern einen anderen Weg ein. Der dortige Landtag stimmte am 19. Mai 2026 einstimmig für eine Parität bei Toiletten auf Großveranstaltungen. Julia Post (Grüne), die Antragstellerin, sprach von einem „nervigen Alltagsproblem“, das nun gelöst werde – ein Zeichen, wie unterschiedlich die Länder mit dem Thema umgehen.

Das Berliner „Gesetz für einfaches Bauen“ soll im Sommer 2026 in Kraft treten. Ob das Abgeordnetenhaus die umstrittene Toilettenregelung unverändert übernimmt, ist offen. Sicher ist: Der Konflikt zwischen Sparzwang und Sicherheitsgefühl wird die Debatte prägen.

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