87 Prozent erhalten im Schnitt 1.240 Euro zurück: Frist endet am 31. Juli
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Steuerfrist

87 Prozent erhalten im Schnitt 1.240 Euro zurück: Frist endet am 31. Juli

Wer seine Steuererklärung für 2025 bis zum 31. Juli nicht abgibt, riskiert nicht nur Strafen – Millionen Deutsche verschenken außerdem jedes Jahr im Schnitt über 1.200 Euro, weil sie gar keinen Antrag stellen.

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Am 31. Juli ist Schluss – für Millionen Pflichtveranlagte

Am 31. Juli 2026 läuft die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2025 ab. Wer per Gesetz zur Abgabe verpflichtet ist, muss seine Unterlagen bis zu diesem Tag beim Finanzamt eingereicht haben. Daniela Karbe-Geßler, Bundesgeschäftsführerin des Bundes der Steuerzahler Deutschland, warnt davor, die Frist zu verpassen – und vor allem davor, bares Geld liegen zu lassen.

Denn die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind eindeutig: 87 Prozent aller abgegebenen Steuererklärungen von Arbeitnehmern führen zu einer Rückerstattung – im Schnitt 1.240 Euro. Trotzdem verzichten Schätzungen zufolge rund zwölf Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedes Jahr komplett auf die Abgabe. Dabei hätten sie gute Chancen auf eine satte Nachzahlung vom Fiskus, wie aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen.

Wer muss wirklich abgeben?

Die strenge Frist zum 31. Juli betrifft ausschließlich Pflichtveranlagte. Dazu zählen Selbstständige, Gewerbetreibende, aber auch Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Elterngeld von über 410 Euro bezogen haben oder bestimmte Steuerklassenkombinationen nutzen. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, erhält automatisch Aufschub bis zum 1. März 2027. Für alle anderen, die nur freiwillig abgeben wollen, gilt eine deutlich großzügigere Regel: Die Steuererklärung für 2025 kann noch bis zum 31. Dezember 2029 eingereicht werden – ganz ohne Verspätungszuschlag.

Trotzdem warnt Karbe-Geßler: Die Fristverlängerung für Berater dürfe nicht als Ruhekissen verstanden werden. Wer zu spät einen Berater einschaltet oder erst spät Unterlagen liefert, trägt selbst das Risiko. In manchen Bundesländern wie Hessen erleichtern die Finanzämter die Abgabe bereits dadurch, dass sie vorausgefüllte Steuerbescheide zuschicken – 212.000 Steuerpflichtige profitierten davon im Juni 2026, doch auch sie müssen die Daten prüfen und fristgerecht reagieren.

Verspätung kann teuer werden

Wer pflichtveranlagt ist und die Frist verstreichen lässt, muss mit mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat rechnen oder 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer – je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt. Ab 14 Monaten Verspätung wird der Zuschlag automatisch festgesetzt. Das Finanzamt darf zudem die Besteuerungsgrundlage schätzen, oft zum Nachteil des Steuerzahlers. In gravierenden Fällen drohen sogar Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Karbe-Geßler unterstreicht die drohenden Konsequenzen: "Konsequenzen drohen nur denjenigen, die zur Abgabe verpflichtet sind. Zu befürchten sind Verspätungszuschläge, Zwangsgelder und Schätzungen."

Konsequenzen drohen nur denjenigen, die zur Abgabe verpflichtet sind. Zu befürchten sind Verspätungszuschläge, Zwangsgelder und Schätzungen. In gravierenden Fällen können auch Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung drohen.
Daniela Karbe-Geßler, Bundesgeschäftsführerin BdSt

Auswege bei Zeitnot

Laut Handelsblatt gibt es mehrere Wege, die Frist doch noch einzuhalten: Ein formloser Antrag auf Verlängerung – mit nachvollziehbarer Begründung – wird von den Ämtern oft bewilligt. Auch eine unvollständige Erklärung kann fristwahrend wirken, wenn fehlende Angaben klar benannt und zügig nachgereicht werden. Am sichersten ist es, noch rechtzeitig einen Steuerberater einzuschalten, denn die Beauftragung verlängert die Abgabefrist automatisch bis März 2027.

Karbe-Geßler rät: "Wer erkennt, dass die Frist nicht eingehalten werden kann, sollte frühzeitig aktiv werden." Zudem lohne sich bereits während des Jahres, Belege zu sammeln, statt kurz vor Fristablauf in Hektik zu verfallen.

Wer erkennt, dass die Frist nicht eingehalten werden kann, sollte frühzeitig aktiv werden.
Daniela Karbe-Geßler, Bundesgeschäftsführerin BdSt

So holen Sie das Maximum heraus

Die wichtigsten Abzugsposten: Werbungskosten wie die Entfernungspauschale, Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel, Kinderbetreuungskosten, Sonderausgaben (Spenden, Kirchensteuer) sowie außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten). Besonders ergiebig sind haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten – sie mindern direkt die Steuerschuld. Eine gute Steuersoftware oder das ELSTER-Portal reichen für die meisten Arbeitnehmer völlig aus. "Mittlerweile gibt es viel digitale Unterstützung über Elster", betont Karbe-Geßler und rät, Unterlagen übers Jahr geordnet abzulegen.

Mittlerweile gibt es viel digitale Unterstützung über Elster. Zudem ist es hilfreich, Unterlagen bereits übers Jahr für die Steuererklärung beiseitezulegen und nicht erst kurz vor der Frist zusammenzustellen.
Daniela Karbe-Geßler, Bundesgeschäftsführerin BdSt

Angesichts der durchschnittlichen Rückzahlung von 1.240 Euro lagern beim Staat enorme Summen, die den Bürgern zustehen. Die nächsten Tage entscheiden, ob auch Sie Ihr Geld sehen – oder ob das Finanzamt es einbehält.

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