Zehn Jahre Haft für falschen Notfallsanitäter – „haarscharf am Mord vorbei“
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Tödlicher Rettungseinsatz

Zehn Jahre Haft für falschen Notfallsanitäter – „haarscharf am Mord vorbei“

Ein 30-Jähriger erschlich sich mit gefälschten Zeugnissen Jobs im Rettungsdienst. Bei einem Einsatz starb ein Patient – das Landgericht Kleve verurteilte ihn nun wegen Totschlags.

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Der tödliche Einsatz

Der 30-jährige Berufskraftfahrer hatte über Jahre hinweg mit gefälschten Dokumenten und Zeugnissen Anstellungen als Rettungs- und Notfallsanitäter bei verschiedenen Rettungsdiensten in Nordrhein-Westfalen erschlichen – obwohl er über keinerlei medizinische Ausbildung verfügte. Im August 2025 wurde er über eine Vermittlungsfirma für das Deutsche Rote Kreuz in Kamp-Lintfort eingesetzt. Dort sollte er einen 80-jährigen Mann versorgen, der unter chronischen Herz- und Lungenerkrankungen litt.

Laut Gericht verabreichte der falsche Sanitäter dem Patienten eigenmächtig ein ungeeignetes Medikament in nicht nachvollziehbarer Dosierung. Vor allem aber verhinderte er aktiv das Hinzuziehen eines Notarztes – obwohl sich der Zustand des Mannes dramatisch verschlechterte und dessen Töchter mehrfach darum baten. Ein anwesender weiterer Notfallsanitäter setzte schließlich durch, dass der Patient ins Krankenhaus kam. Dort starb er wenig später.

Zwei Gutachter – zwei Welten

Der Prozess vor dem Landgericht Kleve begann am 16. Juli 2026. Der Angeklagte räumte die Urkundenfälschungen ein, bestritt jedoch eine Tötungsabsicht: Er habe helfen wollen. Die Staatsanwaltschaft forderte achteinhalb Jahre Haft wegen Totschlags und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung; Staatsanwalt Marco Held sprach von einem „übersteigerten Geltungsbedürfnis“.

Das Verhalten des Angeklagten war kausal für das Versterben. Der 30-Jährige handelte aus übersteigertem Geltungsbedürfnis.
Marco Held (Staatsanwalt)

Die Verteidigung plädierte dagegen auf milde 18 Monate wegen gefährlicher Körperverletzung und neun Monate für die Urkundenfälschung – der Tod des chronisch kranken 80-Jährigen sei wohl unvermeidbar gewesen. Zwei medizinische Gutachter kamen zu fundamental gegensätzlichen Bewertungen: Ein Chirurg und Notarzt stufte die Medikamentengabe als „routinemäßig“ ein und sah keine Überlebenschance. Ein zweiter Sachverständiger widersprach vehement: Wären schnell ein Notarzt gerufen und die richtigen Maßnahmen getroffen worden, hätte der unmittelbare Tod verhindert werden können. Der Angeklagte habe nur über „minimales Halbwissen“ eines Laien verfügt und in 23 überprüften Einsätzen durchweg Fehler gemacht.

Das Urteil: Zehn Jahre Haft

Das Gericht folgte dem zweiten Gutachter und verurteilte den 30-Jährigen am 23. Juli zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Der Vorsitzende Richter Gerhard van Gemmeren nannte den Fall einen „erschreckenden Sachverhalt und eine gemeingefährliche Hochstapelei“ und attestierte dem Angeklagten einen „Größenwahn“.

Das ist ein erschreckender Sachverhalt und eine gemeingefährliche Hochstapelei. Der Angeklagte leidet unter einer Art Größenwahn.
Gerhard van Gemmeren (Vorsitzender Richter, Landgericht Kleve)

Die drei Töchter des Verstorbenen traten als Nebenklägerinnen auf und sagten unter Tränen aus: „Er fehlt uns jeden Tag. Er wurde uns so plötzlich genommen.“ Ein Oberarzt des Krankenhauses erklärte, er würde die Todesursache heute nicht mehr als natürlich einstufen. Der Angeklagte entschuldigte sich bei den Angehörigen: „Es tut mir leid. Ich kann es nicht mehr gutmachen.“

Die entscheidende Frage war: Zehn Jahre oder lebenslang? Das Urteil ist haarscharf am Mord vorbei.
Gerhard van Gemmeren (Vorsitzender Richter, Landgericht Kleve)

Weiterer Vorfall und Ausblick

Neben dem tödlichen Einsatz in Kamp-Lintfort wurde auch ein Fall in Wermelskirchen verhandelt. Dort hatte der Angeklagte einem Patienten eine Infusion gelegt, die zum Ersticken hätte führen können – eine Notfallsanitäterin konnte dies noch verhindern. Der Fall weckt Erinnerungen an andere spektakuläre Strafprozesse, etwa an den Fall der in Göttingen vor einen Zug gestoßenen Liana K., bei dem der Täter aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht ins Gefängnis musste.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision einlegen. Der Verurteilte sitzt seit elf Monaten in Untersuchungshaft, die auf die Haftstrafe angerechnet wird. Laut SPIEGEL offenbart der Fall gravierende Lücken im Kontrollsystem der Rettungsdienste.

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