Der französische Conseil d'État hat am 29. März 2024 die Ausweisung des radikalen Imams Mahjoub Mahjoubi endgültig bestätigt. Das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs wies damit den Eilantrag des 52-jährigen Tunesiers ab, der sich gegen seine Blitzabschiebung nach Tunesien gewehrt hatte.
Der Auslöser: „Satanische Flagge“
Ausgelöst wurde das Verfahren durch ein Mitte Februar 2024 viral gegangenes Video. Darin hatte Mahjoubi, Imam der Ettaouba-Moschee in Bagnols-sur-Cèze, die französische Trikolore als „drapeau satanique“ (satanische Flagge) bezeichnet. Sie habe „keinen Wert bei Allah“. Zuvor hatte er in Predigten auf Facebook Frauenrechte verhöhnt, zum Dschihad verherrlicht und Juden als „Feinde“ diffamiert.
Innenminister Gérald Darmanin unterzeichnete den Ausweisungsbefehl persönlich. Er warf dem Imam vor, ein „rückständiges, intolerantes und gewalttätiges Bild des Islam zu fördern“, das zu Verhalten anrege, das den Werten der Republik zuwiderlaufe. Mahjoubi wurde am 22. Februar 2024 verhaftet und binnen weniger als zwölf Stunden nach Tunesien abgeschoben.
Gerichtliche Eilentscheidungen
Mahjoubis Anwalt Samir Hamroun reichte umgehend einen Eilantrag ein. Das Tribunal administratif de Paris lehnte diesen jedoch am 4. März 2024 ab. Die Richterin stellte fest, dass die Predigten die Unterwerfung der Frau unter den Mann theoretisierten, die Trikolore verunglimpften und zu Hass gegen Juden aufriefen. Zudem verherrliche Mahjoubi den Dschihad und stelle damit eine Anstiftung zum Terrorismus dar (Tribunal administratif de Paris).
Gegen diese Entscheidung legte Hamroun Berufung beim Conseil d'État ein. Das Gericht bestätigte nun in letzter Instanz die Rechtmäßigkeit der Abschiebung. Es urteilte, Mahjoubis Äußerungen seien „Akte der expliziten und vorsätzlichen Provokation zur Diskriminierung von Frauen“ sowie der „Provokation zu Hass oder Gewalt gegen Personengruppen“ – insbesondere gegen Juden und die französische Gesellschaft (BFMTV).
Mahjoubis Verteidigung und Reaktionen
Der Imam selbst wies alle Vorwürfe zurück. Die Flaggen-Bemerkung sei ein „Lapsus“, er habe sich eigentlich auf Fanrivalitäten während des Afrika-Cups bezogen. Sein Anwalt kritisierte das Verfahren als „beispiellose Rechtsverletzung“ und bemängelte, dass sein Mandant keinen Richter sprechen durfte. Nach der Entscheidung des Conseil d'État kündigte Mahjoubi an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen: „Wir werden nicht aufgeben, das wird weitergehen“.
Innenminister Darmanin begrüßte die Entscheidung als „wichtigen Sieg gegen den radikalen Islam“. Auf der Plattform X hatte er bereits nach der ersten Gerichtsentscheidung geschrieben: „Ohne das neue Einwanderungsgesetz wäre das nicht möglich gewesen. Härte ist die Regel.“ Die 2024 verschärfte Immigrationsgesetzgebung hatte den Schutz langjährig in Frankreich lebender Ausländer vor Abschiebung bei Gefahr für die öffentliche Ordnung reduziert.
Auswirkungen auf die Moschee
Auch die von Mahjoubi genutzte Moschee in Bagnols-sur-Cèze geriet unter Druck. Der Bürgermeister leitete die Kündigung des Mietvertrags für die Räumlichkeiten des Kulturzentrums ein. Das Tribunal administratif de Nîmes bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung.
Der Fall Mahjoubi steht in einer Reihe von Ausweisungen radikaler Prediger unter Darmanin. Ob der Gang nach Straßburg Erfolg haben wird, bleibt offen – der Conseil d'État hatte auch die familiären Bindungen des Vaters von sechs Kindern als nicht ausreichend für einen Verbleib in Frankreich bewertet.





