Ausschluss mit 6:1 – Zweifel an Verfassungstreue
Der Kreiswahlausschuss Lüneburg hat am 29. Juli 2026 mit deutlicher Mehrheit entschieden, den AfD-Landesvize Stephan Bothe nicht zur Landratswahl am 13. September zuzulassen. Nur ein Mitglied des siebenköpfigen Gremiums stimmte für den Kandidaten. Es ist der zweite AfD-Landratskandidat in Niedersachsen, der binnen einer Woche von einer Kommunalwahl ausgeschlossen wurde, wie Zeit Online berichtet.
Zur Begründung hieß es, die Mehrheit des Ausschusses habe „begründete Zweifel daran, dass Herr Bothe die erforderliche Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzustehen". Grundlage ist das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz, das von Kandidaten für das Amt eines Landrats – Beamte auf Zeit – verlangt, verfassungstreu zu sein.
Die Entscheidung folgt einer Reform des Kommunalwahlrechts, die der Landtag Ende April mit rot-grüner Mehrheit beschlossen hatte. Seitdem können die örtlichen Wahlausschüsse bei Zweifeln an der Verfassungstreue Einschätzungen der Kommunalaufsicht und des Verfassungsschutzes in ihre Entscheidung einbeziehen. Im Fall Bothes hatte das Innenministerium nach Prüfung durch den Verfassungsschutz die Nichtzulassung empfohlen und auf elf konkrete Äußerungen sowie Bothes prägende Rolle in der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften AfD Niedersachsen verwiesen.
Bothe: „Hintertür-Verbot" und Kampfansage
Der 51-jährige Landtagsabgeordnete und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion reagierte empört. In einer Stellungnahme warf er der Kommunalaufsicht und dem Verfassungsschutz vor, „aus der bloßen Mitgliedschaft in einer legalen, nicht verbotenen Partei und aus der Wahrnehmung demokratisch gewählter Ämter einen Ausschlussgrund" zu machen.
„Was hier geschieht, ist ein Hintertür-Verbot durch Behörden und Wahlausschüsse. Das werden wir nicht akzeptieren.“
Bothe kündigte rechtliche Schritte an. „Ich gehe, wenn nötig, bis vors Bundesverfassungsgericht. Die Unterstützung der Partei habe ich", sagte er. In Niedersachsen können Nichtzulassungen jedoch grundsätzlich erst nach der Wahl im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens angegriffen werden. Sollten Gerichte für Bothe entscheiden, müsste die Wahl wiederholt werden – ein Prozess, der Jahre dauern könnte.
„Ich gehe, wenn nötig, bis vors Bundesverfassungsgericht. Die Unterstützung der Partei habe ich.“
Weitere Ausschlüsse und Zulassungen
Bothe ist nicht der einzige AfD-Politiker, der in Niedersachsen von der Kommunalwahl ausgeschlossen wurde. Vor ihm traf es bereits Martin Sichert (Friesland), Thorsten Moriße (Wilhelmshaven) und Justin Vogel (Herzberg am Harz). Auch der parteilose Eugen Nazarenus (Weener) wurde wegen Nähe zur „Reichsbürger"-Szene abgelehnt.
Die Ausschlusswelle in Niedersachsen
- 30. April 2026Landtag reformiert Kommunalwahlrecht
Rot-Grün beschließt, dass Wahlausschüsse künftig die Einschätzungen von Kommunalaufsicht und Verfassungsschutz bei der Prüfung der Verfassungstreue von Kandidaten einbeziehen können.
- 24. Juli 2026Martin Sichert (AfD) ausgeschlossen
Der Bundestagsabgeordnete wird mit 5:1 von der Landratswahl im Kreis Friesland ausgeschlossen. Das Innenministerium hatte zahlreiche Social-Media-Aktivitäten Sicherts beanstandet.
- 28. Juli 2026Moriße und Vogel ausgeschlossen
Thorsten Moriße (AfD) in Wilhelmshaven (einstimmig) und Justin Vogel (AfD) in Herzberg am Harz (einstimmig) werden nicht zugelassen. Der parteilose Eugen Nazarenus wird in Weener abgelehnt.
- 29. Juli 2026Stephan Bothe (AfD) ausgeschlossen
Der Kreiswahlausschuss Lüneburg stimmt mit 6:1 gegen die Zulassung Bothes. Am selben Tag werden drei andere AfD-Kandidaten zugelassen: Adrian Maxhuni (Bersenbrück), Florian Meyer (Fürstenau) und Reinhild Goes (Nörten-Hardenberg).
Zugelassen wurden hingegen unter anderem Jessica Schülke (Oberbürgermeisterwahl Hannover), Robert Preuß (Gifhorn) und Martina Hartschwager (Artland). Insgesamt hatte das Innenministerium acht Personen auf ihre Verfassungstreue überprüft – in allen Fällen handelte es sich um AfD-Bewerber.
„Auseinandersetzungen gehören an die Wahlurne"
Als aussichtsreichster Bewerber um das Landratsamt in Lüneburg gilt Steffen Gärtner (CDU), Verwaltungschef in Gellersen. Er kommentierte Bothes Ausschluss indirekt mit den Worten: „Politische Auseinandersetzungen gehören an die Wahlurne". Weitere Kandidaten sind André Schuler (SPD) und Torsten Franz (Grüne).
„Politische Auseinandersetzungen gehören an die Wahlurne.“
Bothes Weg vor das Bundesverfassungsgericht könnte das Verfahren grundsätzlich klären. Der niedersächsische Landeswahlleiter Markus Steinmetz räumte ein, dass das Verfahren in das passive Wahlrecht eingreift, betonte aber: „Bürgermeister und Landräte sind Beamte auf Zeit. Und wer Beamter oder Beamtin sein will, muss verfassungstreu sein."





