Ölkonzerne verweigern Kartellamt Einblick in Spritkalkulation – Eilantrag gestellt
KI-Bild
Spritpreis-Streit

Ölkonzerne verweigern Kartellamt Einblick in Spritkalkulation – Eilantrag gestellt

Zwei Mineralölkonzerne gehen juristisch gegen die Auskunftsbeschlüsse des Bundeskartellamts vor. Einer der Konzerne hat einen Eilantrag beim OLG Düsseldorf gestellt, um die Offenlegung seiner Spritpreis-Kalkulation vorläufig zu stoppen.

Veröffentlicht
JUX auf Google folgen

Zwei Mineralölkonzerne haben beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Beschwerde gegen Auskunftsbeschlüsse des Bundeskartellamts eingelegt. Einer der Konzerne beantragte zusätzlich Eilrechtsschutz, um die Herausgabe von Daten zur Spritpreis-Kalkulation vorläufig zu stoppen. Wie n-tv berichtet, verdächtigt die Bonner Wettbewerbsbehörde die Konzerne, den für unzulässige Gewinnmaximierung bei Benzin und Diesel genutzt zu haben.

Aktenzeichen und Fristen

Die Namen der klagenden Unternehmen gab weder das Kartellamt noch das Gericht preis. Laut OLG Düsseldorf gingen ‚erst kürzlich‘ zwei Beschwerden ein, die unter den Aktenzeichen VI Kart 8/26 (V) und VI Kart 10/26 (V) geführt werden. Der Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung trägt das Aktenzeichen VI Kart 9/26 (V). Wann das Gericht über den Eilantrag entscheidet, ist noch offen.

Ermittlungen laufen seit April

Das Bundeskartellamt hatte bereits Anfang April 2026 Verfahren gegen alle zwölf Eigentümer deutscher Raffinerien eröffnet und umfangreiche Fragenkataloge zur Preisgestaltung verschickt. Die Unternehmen sollten detailliert auflisten, welche Kosten für Rohöl, Transport, Herstellung und Raffineriebetrieb tatsächlich anfallen. Laut Berliner Zeitung ist der Verdacht, dass die Mineralölkonzerne die geopolitische Krise infolge des Iran-Kriegs systematisch für überhöhte Kraftstoffpreise ausnutzen.

Als Grund für den Widerstand führt eines der Unternehmen an, die gewaltigen Datenmengen ließen sich nicht innerhalb der gesetzten Frist zusammentragen. Obwohl die Behörde den Konzernen bereits mehrere Monate Zeit eingeräumt hat, halten sie das Auskunftsverlangen für unverhältnismäßig.

Zweiter Rechtsstreit für die Kartellwächter

Für das Bundeskartellamt ist es bereits die zweite juristische Auseinandersetzung um Auskunftsrechte in kurzer Zeit. Ende April 2026 hatte das OLG Düsseldorf auf Eilanträge des Preisinformationsdienstes Argus Media hin eine parallel laufende Untersuchung des Kraftstoffgroßhandels vorerst gestoppt. Die Richter zweifelten an der Rechtmäßigkeit der umfangreichen Auskunftsverlangen. Das Kartellamt hat dagegen Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Generell gilt: Das Bundeskartellamt muss zeitnah die nötigen Informationen über Märkte erhalten, um Verbraucherinnen und Verbraucher schützen zu können. Das ist vom Gesetz jetzt schon gewollt und gewährleistet. Die vom Kabinett im Juli beschlossene GWB-Novelle wird dies für den Kraftstoffbereich weiter erleichtern.
Katherina Reiche, Bundeswirtschaftsministerin (CDU)

Gesetze verschärfen den Druck

Die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll die Ermittlungen im Kraftstoffbereich künftig weiter vereinfachen. Seit dem 1. April gilt zudem das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz, das Preiserhöhungen an Tankstellen nur noch einmal täglich um zwölf Uhr erlaubt – Senkungen sind jederzeit möglich. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Chronologie der Spritpreis-Ermittlungen

  1. 1. April 2026
    Kraftstoffpreisanpassungsgesetz in Kraft

    Preiserhöhungen nur noch einmal täglich um 12 Uhr erlaubt. Bundeskartellamt eröffnet Verfahren gegen alle zwölf Raffinerie-Eigentümer und verschickt Fragenkataloge.

  2. 30. April 2026
    OLG stoppt Großhandels-Untersuchung

    Auf Eilanträge von Argus Media setzt das OLG Düsseldorf die Ermittlungen im Kraftstoffgroßhandel vorerst aus. Kartellamt legt Rechtsmittel ein.

  3. 1. Juli 2026
    Kabinett beschließt GWB-Novelle

    Erleichterte Ermittlungen im Kraftstoffbereich sollen kommen.

  4. 31. Juli 2026
    Klagen der Ölkonzerne bekannt

    Zwei Konzerne legen Beschwerde gegen Auskunftsbeschlüsse ein, einer stellt Eilantrag.

Parallel zu den juristischen Schritten wird in der Bundesregierung über eine Übergewinnsteuer beraten. Damit sollen möglicherweise überhöhte Einnahmen der Mineralölkonzerne zusätzlich belastet werden. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung verzögert sich die inhaltliche Prüfung der Raffinerie-Kalkulationen weiter. Sollte das OLG dem Eilantrag stattgeben, könnte die gesamte Ermittlung gefährdet sein.

Umfrage
Lädt
JUX auf Google folgen
Liveticker

Iran-Krieg

Mehr aus

Wirtschaft