Rentenreform 2026: Regierung schafft Rente mit 63 ab und koppelt Altersgrenze an Lebenserwartung
KI-Bild

Rentenreform 2026: Regierung schafft Rente mit 63 ab und koppelt Altersgrenze an Lebenserwartung

Die Bundesregierung setzt die Vorschläge der Rentenkommission komplett um: Die abschlagsfreie Rente mit 63 wird gestrichen, die Regelaltersgrenze steigt ab 2032 mit der Lebenserwartung. Jahrgang 1965 ist als erster betroffen.

Veröffentlicht
JUX auf Google folgen

Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben. Nur neun Tage später beschloss der Koalitionsausschuss, alle Vorschläge vollständig und ohne Abstriche umzusetzen. Bis Ende 2026 soll das Gesetz stehen – eine der tiefgreifendsten Rentenreformen der deutschen Geschichte.

Zwei Wege zur längeren Lebensarbeitszeit

Die Kommission verfolgt zwei Reformlinien, die unterschiedlich schnell wirken und verschiedene Jahrgänge zuerst treffen.

Erstens: Die Regelaltersgrenze wird ab 2032 an die steigende Lebenserwartung gekoppelt. Die 2:1-Regel sieht vor: Ein Jahr zusätzlicher Lebenserwartung wird aufgeteilt in acht Monate mehr Arbeit und vier Monate mehr Rente. Betroffen ist als erster der Jahrgang 1965, der 2032 mit 67 Jahren und einem Monat in Rente gehen soll. Nach aktuellen Prognosen würde die Altersgrenze bis 2041 auf 67,5 Jahre steigen – etwa ein halbes Jahr pro Dekade.

Anstieg der Regelaltersgrenze

Prognose nach den Empfehlungen der Rentenkommission

Quelle: CHIP, Deutsche Rentenversicherung

Zweitens: Die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren – oft „Rente mit 63“ genannt – wird komplett gestrichen. Im Jahr 2024 machte dieser Zugang 28,7 Prozent aller neuen Altersrenten aus. Die Reform soll voraussichtlich für Jahrgänge ab 1967 oder 1968 gelten; für die Jahrgänge 1962 bis 1966 wird Vertrauensschutz diskutiert.

Wir werden um eine Erhöhung des Renteneintrittsalters gar nicht herumkommen.
Bernd Raffelhüschen, Finanzwissenschaftler

Weitere Einschnitte und neue Zusatzrente

Die Altersgrenze für die Frührente mit 35 Beitragsjahren (mit Abschlägen) soll zeitnah von 63 auf 64 Jahre steigen. Die Altersteilzeit wird auf 58 Jahre hochgesetzt, das Blockmodell entfällt. Gleichzeitig führt die Reform eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild ein – schrittweise ab 2028 mit 2 Prozent des Bruttolohns, paritätisch finanziert.

Die Ergebnisse, die die Alterssicherungskommission erarbeitet hat, sind aus unserer Sicht ein klares Bekenntnis zu einer starken ersten Säule als Kernelement der Alterssicherung in Deutschland. Die Empfehlungen zeigen einmal mehr, wie anpassungsfähig das Rentensystem ist.
Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund

Ost-West-Gefälle und Gewerkschaftskritik

Die Vorschläge stoßen auf Widerstand. DGB-Chefin Yasmin Fahimi nannte die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente sozial ungerecht. Ost-Ministerpräsidenten warnen, weil ostdeutsche Rentner viel stärker von der gesetzlichen Rente abhängen: 90 Prozent des Alterssicherungsvolumens im Osten stammen aus der ersten Säule, im Westen sind es nur 64 Prozent.

Ich bin ausdrücklich dafür, dass mehr einzahlen in das System.
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommern (SPD)

Fahrplan für die Reform

Umfrage
Lädt

Nach der parlamentarischen Sommerpause beginnt die gesetzgeberische Ausarbeitung im Bundesarbeitsministerium. Der Koalitionsausschuss strebt eine Verabschiedung bis Ende 2026 an. Noch ist offen, ob der Bundestag alle 33 Empfehlungen unverändert übernehmen wird.

Chronologie der Rentenreform 2026

  1. Dezember 2025
    Einsetzung der Alterssicherungskommission

    Die Bundesregierung beruft das 13-köpfige Gremium unter Vorsitz von Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda.

  2. 23. Juni 2026
    Abschlussbericht übergeben

    Die Kommission übergibt 76 Seiten mit 33 Empfehlungen an Kanzler Merz und Ministerin Bas.

  3. 2. Juli 2026
    Koalitionsbeschluss

    CDU/CSU und SPD beschließen, alle Empfehlungen vollständig und zügig umzusetzen.

  4. Herbst 2026
    Gesetzgebungsarbeit beginnt

    Nach der Sommerpause startet die Ausarbeitung im BMAS.

  5. Ende 2026
    Geplante Verabschiedung

    Das Rentenreform-Gesetz soll noch im laufenden Jahr in Kraft treten.

  6. 2032
    Erste Anhebung der Regelaltersgrenze

    Jahrgang 1965 geht mit 67 Jahren und einem Monat in Rente.

JUX auf Google folgen
Mehr aus

Politik