Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben. Nur neun Tage später beschloss der Koalitionsausschuss, alle Vorschläge vollständig und ohne Abstriche umzusetzen. Bis Ende 2026 soll das Gesetz stehen – eine der tiefgreifendsten Rentenreformen der deutschen Geschichte.
Zwei Wege zur längeren Lebensarbeitszeit
Die Kommission verfolgt zwei Reformlinien, die unterschiedlich schnell wirken und verschiedene Jahrgänge zuerst treffen.
Erstens: Die Regelaltersgrenze wird ab 2032 an die steigende Lebenserwartung gekoppelt. Die 2:1-Regel sieht vor: Ein Jahr zusätzlicher Lebenserwartung wird aufgeteilt in acht Monate mehr Arbeit und vier Monate mehr Rente. Betroffen ist als erster der Jahrgang 1965, der 2032 mit 67 Jahren und einem Monat in Rente gehen soll. Nach aktuellen Prognosen würde die Altersgrenze bis 2041 auf 67,5 Jahre steigen – etwa ein halbes Jahr pro Dekade.
Anstieg der Regelaltersgrenze
Prognose nach den Empfehlungen der Rentenkommission
Zweitens: Die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren – oft „Rente mit 63“ genannt – wird komplett gestrichen. Im Jahr 2024 machte dieser Zugang 28,7 Prozent aller neuen Altersrenten aus. Die Reform soll voraussichtlich für Jahrgänge ab 1967 oder 1968 gelten; für die Jahrgänge 1962 bis 1966 wird Vertrauensschutz diskutiert.
„Wir werden um eine Erhöhung des Renteneintrittsalters gar nicht herumkommen.“
Weitere Einschnitte und neue Zusatzrente
Die Altersgrenze für die Frührente mit 35 Beitragsjahren (mit Abschlägen) soll zeitnah von 63 auf 64 Jahre steigen. Die Altersteilzeit wird auf 58 Jahre hochgesetzt, das Blockmodell entfällt. Gleichzeitig führt die Reform eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild ein – schrittweise ab 2028 mit 2 Prozent des Bruttolohns, paritätisch finanziert.
„Die Ergebnisse, die die Alterssicherungskommission erarbeitet hat, sind aus unserer Sicht ein klares Bekenntnis zu einer starken ersten Säule als Kernelement der Alterssicherung in Deutschland. Die Empfehlungen zeigen einmal mehr, wie anpassungsfähig das Rentensystem ist.“
Ost-West-Gefälle und Gewerkschaftskritik
Die Vorschläge stoßen auf Widerstand. DGB-Chefin Yasmin Fahimi nannte die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente sozial ungerecht. Ost-Ministerpräsidenten warnen, weil ostdeutsche Rentner viel stärker von der gesetzlichen Rente abhängen: 90 Prozent des Alterssicherungsvolumens im Osten stammen aus der ersten Säule, im Westen sind es nur 64 Prozent.
„Ich bin ausdrücklich dafür, dass mehr einzahlen in das System.“
Fahrplan für die Reform
Nach der parlamentarischen Sommerpause beginnt die gesetzgeberische Ausarbeitung im Bundesarbeitsministerium. Der Koalitionsausschuss strebt eine Verabschiedung bis Ende 2026 an. Noch ist offen, ob der Bundestag alle 33 Empfehlungen unverändert übernehmen wird.
Chronologie der Rentenreform 2026
- Dezember 2025Einsetzung der Alterssicherungskommission
Die Bundesregierung beruft das 13-köpfige Gremium unter Vorsitz von Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda.
- 23. Juni 2026Abschlussbericht übergeben
Die Kommission übergibt 76 Seiten mit 33 Empfehlungen an Kanzler Merz und Ministerin Bas.
- 2. Juli 2026Koalitionsbeschluss
CDU/CSU und SPD beschließen, alle Empfehlungen vollständig und zügig umzusetzen.
- Herbst 2026Gesetzgebungsarbeit beginnt
Nach der Sommerpause startet die Ausarbeitung im BMAS.
- Ende 2026Geplante Verabschiedung
Das Rentenreform-Gesetz soll noch im laufenden Jahr in Kraft treten.
- 2032Erste Anhebung der Regelaltersgrenze
Jahrgang 1965 geht mit 67 Jahren und einem Monat in Rente.









