Landeswahlausschuss tagt in Schwerin
Am 30. Juli 2026 tagte der Landeswahlausschuss Mecklenburg-Vorpommern in öffentlicher Sitzung in Schwerin. Auf der Tagesordnung stand die Zulassung der Landeslisten für die Landtagswahl am 20. September. Besonders kontrovers verlief die Abstimmung über die Liste der AfD.
Einwände gegen AfD-Aufstellung
Bereits im Vorfeld hatte der ehemalige AfD-Parteifreund Toni Marten aus Rostock Einwände gegen die Kandidatenaufstellung erhoben. Er behauptete, es habe bei der Aufstellungsversammlung Ende Januar in Neubrandenburg Unregelmäßigkeiten gegeben. Landeswahlleiter Christian Boden erklärte diese Vorwürfe jedoch für unbegründet und nicht belegt.
„irrelevant“
SPD-Mitglied stimmt als Einziger dagegen
Bei der abschließenden Abstimmung stimmte Claus Tantzen, Vertreter der SPD im Ausschuss, als einziges der sieben Mitglieder gegen die Zulassung. Tantzen, hauptberuflich Pressesprecher im von Minister Till Backhaus geführten Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, begründete sein Nein mit den Worten: Er könne nicht für Verfassungsfeinde die Hand heben. Er habe das Wahlprogramm der AfD gelesen. Nur weil der Ausschuss feststelle, dass die Kandidaten ihre Namen richtig schreiben würden, sei das kein Grund zur Zulassung. Tantzen forderte, dass künftig auch Inhalte bei der Zulassung bewertet werden sollten. Zwei weitere SPD-Mitglieder im Ausschuss stimmten hingegen für die Zulassung.
Landeswahlleiter Boden kritisierte Tantzens Abstimmungsverhalten scharf und nannte es "nicht korrekt". Er stellte klar: "Solange eine Partei nicht verboten sei, könne sie an Wahlen teilnehmen." Der Ausschuss prüfe ausschließlich, ob eine Partei das Wahlrecht eingehalten habe, und die Liste der Landes-AfD sei formell fehlerfrei. Für Verbotsfragen sei allein das Bundesverfassungsgericht zuständig. Der NDR berichtete über die Sitzung.
AfD reagiert empört
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Enrico Komning verurteilte Tantzens Verhalten als „parteipolitischen Machtmissbrauch eines Ausschusssitzes“. In einer Pressemitteilung warf die Landes-AfD Tantzen „parteipolitische Befangenheit“ vor.
Die deutliche Mehrheit der Ausschussmitglieder folgte der Empfehlung des Landeswahlleiters und stimmte für die Zulassung. Die AfD-Landesliste mit 50 Kandidaten wurde somit zugelassen. Insgesamt ließ der Landeswahlausschuss 19 Parteien mit ihren Landeslisten zu, darunter die sechs bereits im Landtag vertretenen Parteien CDU, AfD, Linke, SPD, FDP und Grüne sowie unter anderem das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), die Freien Wähler und Die Partei. Insgesamt bewerben sich 313 Kandidatinnen und Kandidaten um einen Sitz im Schweriner Landesparlament.
Die Landesliste der Kleinstpartei „Lobbyisten für Kinder“ wurde wegen Versäumnis der Einreichungsfrist nicht zugelassen. Die Frist zur Abgabe der Bewerberlisten war am 7. Juli 2026 abgelaufen.





