14-Jähriger verweigert Diversity-Workshop – ihm droht nun Bußgeld
Einem 14-jährigen Gymnasiasten aus dem Landkreis Dachau droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, weil er einen verpflichtenden Workshop zu Geschlechterrollen und Geschlechtsidentität nicht besuchte. Seine Eltern hatten die Teilnahme abgelehnt und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Schulleitung eingereicht.
Einem 14-jährigen Gymnasiasten aus dem Landkreis Dachau droht eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro. Der Achtklässler hatte am 10. Juli 2026 an einem Pflicht-Workshop zu den Themen Geschlechterrollen und Geschlechtsidentität nicht teilgenommen. Seine Eltern unterstützten die Entscheidung ausdrücklich und informierten die Schulleitung bereits Ende Juni schriftlich.
Das Landratsamt Dachau leitete daraufhin ein Bußgeldverfahren gegen den Jugendlichen ein. In Bayern sind 14-Jährige nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Art. 119 BayEUG) selbst bußgeldfähig. Die Eltern kündigten an, einen möglichen Bußgeldbescheid juristisch anzufechten, und reichten bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Schulleitung ein.
Neun Fragen und eine unzureichende Antwort
Nachdem der Schulleiter – ein Oberstudiendirektor – auf das Fernbleiben zunächst mit dem Hinweis auf den bayerischen Lehrplan reagierte, stellten die Eltern am 4. Juli neun detaillierte Fragen. Sie wollten unter anderem wissen, ob ein namentlich benannter Lehrer durchgehend anwesend sei, um das Überwältigungsverbot sicherzustellen, und verlangten Einblick in die Materialien des Vereins noch vor dem Workshop.
Erst am 9. Juli, einen Tag vor der Veranstaltung, antwortete die Schulleitung. Einige Punkte blieben unbeantwortet, andere nur oberflächlich. So erfuhr die Familie nicht, ob das Schulforum ordnungsgemäß beteiligt worden war. Noch am selben Tag reichten die Eltern die Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt ein.
Der Workshop und der streitbare Verein dahinter
Die Veranstaltung „Diversity@school“ wurde vom Verein diversity München durchgeführt, der nach eigenen Angaben Bayerns einzige queere Jugendorganisation mit eigenem Jugendzentrum ist. Der Workshop folgte einem Peer-to-Peer-Konzept: Zwei junge queere Referenten berichteten aus ihrem Alltag und über Diskriminierungserfahrungen, wie Apollo News unter Berufung auf Eltern von Teilnehmenden berichtet.
Der Verein wird durch die Stadt München gefördert und erhebt in seiner Arbeit politische Forderungen. Auf seiner Website und in einer Pressemitteilung zum CSD 2026 verlangt diversity München unter anderem, Geburtsurkunden auf „zwei Eltern(teile)“ anstelle von Vater und Mutter umzustellen und queere Themen im Lehrplan zu verankern. Zudem sollen Schüler ihre selbst gewählten Namen auf Zeugnissen führen dürfen.
„Insbesondere die Formulierung, Schülerinnen und Schüler sollten auf ihre körperliche und geistig-seelische Entwicklung, ihre Geschlechtlichkeit, ihre Gefühle, ihre geschlechtliche Identität und ihre sexuelle Orientierung vorbereitet werden, überschreitet nach unserer Überzeugung die Grenzen dessen, was Aufgabe der Schule oder des Staates sein sollte.“
Eltern des Schülers
Bußgeldverfahren eröffnet – Eltern wollen sich wehren
Das Landratsamt Dachau forderte den Jugendlichen auf, sich bis Ende Juli zu dem Vorwurf zu äußern. Diese Frist ist inzwischen verstrichen. Die Eltern kündigten gegenüber Apollo News an, eine Geldstrafe nicht hinzunehmen: „Wir werden juristisch dagegen vorgehen.“ Der Schulleiter hatte zuvor argumentiert, die Veranstaltung sei durch den bayerischen Lehrplan gedeckt, der in der 8. Jahrgangsstufe ausdrücklich die Behandlung von Geschlechtsidentität, Geschlechterrollen und sexueller Orientierung vorsehe.
Das Bayerische Kultusministerium hat sich zu dem Fall bislang nicht öffentlich geäußert. Die Berichterstattung hat in sozialen Netzwerken heftige Diskussionen ausgelöst; mehrere Bundestags- und Landtagsabgeordnete der AfD kommentierten den Fall. Der Verein diversity München ließ eine Anfrage von Apollo News unbeantwortet.
Chronologie des Konflikts
Ende Juni 2026
Eltern widersprechen Teilnahme
Die Eltern informieren die Schulleitung schriftlich, dass ihr Sohn den Workshop nicht besuchen wird.
1. Juli 2026
Schulleiter verweist auf Lehrplan
Der Oberstudiendirektor erklärt die Veranstaltung zur Pflicht und sieht keine Indoktrination.
4. Juli 2026
Eltern stellen neun Fragen
Die Familie verlangt detaillierte Auskünfte zu Inhalten, Aufsicht und Rechtsgrundlage und setzt eine Frist bis zum 8. Juli.
9. Juli 2026
Antwort bleibt lückenhaft
Einen Tag vor dem Workshop antwortet die Schule nur teilweise; die Eltern reichen Dienstaufsichtsbeschwerde ein.
10. Juli 2026
Workshop ohne den Schüler
Der 14-Jährige bleibt der Veranstaltung fern; das Landratsamt Dachau leitet ein Bußgeldverfahren ein.
Ende Juli 2026
Frist zur Stellungnahme läuft ab
Der Schüler sollte sich bis dahin äußern; die Eltern kündigen juristische Schritte an.