Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass der Cum-Ex-Initiator Hanno Berger seine gesamte Rente an den Staat abtreten muss. Selbst der sonst geschützte Selbstbehalt entfällt, weil die Justizvollzugsanstalt sein Existenzminimum deckt.
Der 75-jährige Cum-Ex-Initiator Hanno Berger muss seine gesamten Rentenansprüche an den Staat abtreten – ohne jeden Selbstbehalt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 18. Juni 2026 (Az. 3 Ws 222/25) die sofortige Beschwerde des ehemaligen Rechtsanwalts als unbegründet verworfen und damit eine Vorentscheidung der Strafvollstreckungskammer Marburg bestätigt.
Berger, derzeit in der JVA Schwalmstadt inhaftiert, gilt als einer der führenden Köpfe des größten Steuerbetrugs in der deutschen Geschichte. Das Landgericht Bonn hatte ihn im Dezember 2022 zu acht Jahren Haft verurteilt und die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 13,6 Millionen Euro angeordnet. Die Staatsanwaltschaft Bonn ließ ab September 2024 seine laufenden und künftigen Altersrentenansprüche vollständig pfänden.
„bislang alles getan [habe], um seine Vermögensverhältnisse zu verschleiern und sein Vermögen der Vollstreckung zu entziehen“
Hanno Berger, ehemaliger Rechtsanwalt und Finanzbeamter
Kein Schutz für Straftäter in Haft
Der 3. Strafsenat unter Vorsitz von Richter Dr. Jürgen Schäfer stellte klar, dass die Pfändung nach § 850f Abs. 2 ZPO privilegiert ist, weil sie der Einziehung von Taterträgen nach §§ 73, 73c StGB dient. Zwar sei eine Steuerhinterziehung keine unerlaubte Handlung im zivilrechtlichen Sinn, die strafrechtliche Vermögensabschöpfung rechtfertige aber die Privilegierung des Gläubigers.
Den eigentlich zustehenden Selbstbehalt in Höhe des Existenzminimums setzte das Gericht auf null Euro. Bergers Lebensunterhalt – Verpflegung, Kleidung und Gesundheitsfürsorge – sei durch die Haft vollständig gesichert, sodass keine Notlage drohe. Eine besondere Bedürftigkeit verneinte der Senat ausdrücklich.
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Die Chronologie des Falls
Die Chronologie
Dezember 2022
Verurteilung in Bonn
Das Landgericht Bonn verurteilt Berger zu acht Jahren Haft und zieht 13,6 Millionen Euro Taterträge ein.
September 2023
Rechtskraft des Urteils
Der Bundesgerichtshof verwirft Bergers Revision – das Bonner Urteil wird rechtskräftig.
September 2024
Rentenpfändung
Die Staatsanwaltschaft Bonn pfändet Bergers laufende und künftige Altersrentenansprüche ohne Pfändungsfreigrenzen.
April 2025
Antrag abgewiesen
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Marburg weist Bergers Antrag auf Aufhebung der Pfändung zurück.
Mai 2026
Gesamtstrafe
Das Landgericht Bonn zieht beide Verurteilungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren zusammen.
18. Juni 2026
OLG bestätigt Vollpfändung
Der 3. Strafsenat des OLG Frankfurt verwirft Bergers sofortige Beschwerde und bestätigt die vollständige Rentenpfändung ohne Selbstbehalt.
Die Entscheidung des OLG Frankfurt dürfte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung entfalten, wie die beck-aktuell berichtet. Sie zeigt, dass selbst Rentenansprüche, die im Zivilrecht durch Pfändungsfreigrenzen besonders geschützt sind, bei inhaftierten Straftätern vollständig eingezogen werden können, wenn das Existenzminimum anderweitig gedeckt ist.
Für den Staat bedeutet das Urteil einen weiteren Schritt, die im Cum-Ex-Skandal entstandenen Milliardenschäden wenigstens teilweise zu kompensieren – auch wenn Berger selbst in der Hauptverhandlung erklärt hatte, die von ihm erzielten Gewinne seien „weg“.