Cannabisblüten ab heute nicht mehr auf Kassenrezept: „Patienten weinen in der Praxis“
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GKV-Reform

Cannabisblüten ab heute nicht mehr auf Kassenrezept: „Patienten weinen in der Praxis“

Das neue GKV-Spargesetz streicht Cannabisblüten ersatzlos vom Kassenrezept. Für tausende chronische Schmerzpatienten endet die Therapie ohne Vorwarnung. Ärzte und Apotheker kritisieren die Regelung scharf und bezweifeln die Einspareffekte.

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Seit heute Morgen bekommen gesetzlich Versicherte keine Cannabis-Blüten mehr auf Kassenrezept. Mit Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 30. Juli 2026 endet die Erstattung von Blüten abrupt – eine Übergangsfrist für laufende Behandlungen gibt es nicht. In Praxen und Apotheken herrscht Fassungslosigkeit.

Das Gesetz, das am 10. Juli mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD durch Bundestag und Bundesrat ging (wir berichteten), streicht Cannabisblüten aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen. betroffen sind schätzungsweise 25.000 bis 65.000 Patienten, die bisher Cannabisblüten als Medizin erhielten. Für viele bedeutet das monatliche Mehrkosten von 300 Euro und mehr.

Was bleibt erstattungsfähig?

Nicht alle Cannabis-Arzneimittel sind betroffen. Weiterhin auf Kassenrezept verordnet werden können standardisierte Extrakte, Dronabinol und Nabilon. Allerdings baut das Gesetz eine neue Hürde ein: Ärzte müssen zunächst einen sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel durchführen, bevor sie Rezepturarzneimittel wie Extrakte verschreiben dürfen.

Eine gemeinsame Auslegung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband vom 6. August stellt klar: Diese Sechsmonats-Hürde greift nur, wenn es für die Erkrankung überhaupt ein zugelassenes Fertigarzneimittel gibt. Bei den meisten Schmerzpatienten existiert kein solches Präparat – dort dürfen direkt Extrakte verordnet werden.

Das Problem: In Deutschland sind nur zwei THC-haltige Fertigarzneimittel zugelassen. Sativex® ist ausschließlich für Spastik bei Multipler Sklerose vorgesehen. Exilby® (VER-01) der Münchener Firma Vertanical ist für chronische Kreuzschmerzen mit neuropathischer Komponente zugelassen, wird aber erst im September 2026 auf den Markt kommen. Für die breite Masse der Schmerzpatienten fehlt damit ein sofort einsetzbares Produkt.

Wenn ich den Patienten sage, dass sie die Cannabis-Blüten nicht mehr von der gesetzlichen Kasse bezahlt bekommen, fangen viele an zu weinen. Die meisten sind schwerbehindert und können das mit ihren Teilzeitjobs nicht bezahlen.
Dr. Oliver Löwenstein, Schmerztherapeut in Mainz

Patienten-Schicksale: 300 Euro Mehrkosten im Monat

Der SWR porträtierte zwei Betroffene aus Mainz. Galvin Irvine, 43, ehemaliger Lkw-Fahrer, leidet nach einem Bandscheibenvorfall unter starken Schmerzen. Cannabisblüten halfen ihm zurück ins Leben. Seine Monatsration von 50 Gramm würde nun rund 300 Euro kosten – Geld, das der Familienvater nicht hat.

Ein anonymer 40-jähriger Mainzer mit der Erbkrankheit Hereditäre Spastische Spinalparalyse (HSP) berichtet, nur Cannabisblüten hätten seine unkontrollierbaren Muskelkrämpfe gelindert. Auch er müsste künftig etwa 300 Euro monatlich selbst zahlen. „Ich fürchte mich vor der Zukunft“, sagte er dem Sender.

Wo da die Ersparnis für die gesetzlichen Kassen sein soll, verstehe ich nicht.
Dr. Roman Nagel, Apotheker in Mainz

Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) nannte die Vorrangregelung für Fertigarzneimittel einen „Fremdkörper“. BPC-Vorstandsvorsitzende Antonia Menzel sagte: „Er zwingt Ärztinnen und Ärzte, ein halbes Jahr lang Präparate zu verordnen, die sowohl pro Behandlungsmonat teurer sein können als die bewährte Rezeptur als auch für die meisten Krankheitsbilder gar nicht zugelassen sind.“

Einsparungen zweifelhaft – und ein möglicher Interessenkonflikt

Die Bundesregierung rechnet mit Einsparungen von 130 Millionen Euro 2027, die bis 2030 auf 180 Millionen Euro steigen sollen. Doch Apotheker Nagel weist darauf hin, dass die gleiche Wirkstoffmenge in Extrakten oder Dronabinol die Kassen mehr kostet. Auch der Deutsche Hanfverband hatte im April vergeblich vor dieser „Sparlüge“ gewarnt.

Für zusätzliche Brisanz sorgt ein möglicher Interessenkonflikt. In der Anhörung des Gesundheitsausschusses am 22. Juni hatte sich der damalige G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken für die verschärfte Regelung ausgesprochen und ausdrücklich das Fertigarzneimittel Exilby als Alternative genannt. Hersteller Vertanical wurde von Clemens Fischer gegründet, der vor der Bundestagswahl 560.000 Euro an vier Parteien spendete, darunter 200.000 Euro an die CSU.

Der Weg zum Streichungs-Beschluss

  1. 16. April 2026
    Referentenentwurf vorgelegt

    Bundesgesundheitsministerium legt Entwurf vor: Cannabisblüten sollen aus GKV-Katalog gestrichen werden.

  2. 22. Juni 2026
    Anhörung im Gesundheitsausschuss

    G-BA-Chef Hecken spricht sich für verschärfte Regelung aus und verweist auf Exilby.

  3. 10. Juli 2026
    Bundestag beschließt Gesetz

    Bundestag und Bundesrat verabschieden das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD.

  4. 29. Juli 2026
    Verkündung im Bundesgesetzblatt

    Gesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 228).

  5. 30. Juli 2026
    Inkrafttreten

    Cannabisblüten sind nicht mehr auf Kassenrezept verordnungsfähig – ohne Übergangsfrist.

  6. 6. August 2026
    Gemeinsame Auslegung

    KBV und GKV-Spitzenverband regeln Ausnahmen für Extrakte ohne Therapieversuch.

  7. September 2026
    Markteinführung Exilby

    Fertigarzneimittel Exilby von Vertanical kommt auf den Markt, erstes zugelassenes Präparat für chronische Kreuzschmerzen.

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