Vereinsfreibetrag sinkt auf 1000 Euro – und wird zur Freigrenze
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Steuerpläne

Vereinsfreibetrag sinkt auf 1000 Euro – und wird zur Freigrenze

Nur ein Jahr nachdem Finanzminister Klingbeil das Ehrenamt mit höheren Pauschalen stärkte, will sein Ministerium die Steuerfreibeträge für Vereine drastisch senken. Ein Entwurf, der am Samstag durch die BILD ans Licht kam, sieht zudem eine tückische Steuerfalle vor.

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Von 5000 auf 1000 Euro – und neue Steuerfalle

Noch im September 2025 stand Lars Klingbeil im Kabinett und lobte das Ehrenamt überschwänglich. „Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich, das wollen wir stärker unterstützen“, sagte der Finanzminister damals und brachte ein Gesetz mit höheren Pauschalen und Bürokratieabbau auf den Weg.

Keine zwölf Monate später legt sein Ministerium einen Entwurf vor, der die Steuerlast für Tausende Vereine spürbar erhöhen würde. Am Samstag machte die BILD das interne Papier öffentlich, das eine drastische Senkung des Körperschaftsteuer-Freibetrags vorsieht – und einen tückischen rechtlichen Kniff.

Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich im Ehrenamt. All das sind Menschen, die unsere Gesellschaft zusammenhalten, die für andere da sind, die anpacken und helfen. Dieses Engagement wollen wir stärker unterstützen.
Lars Klingbeil, Bundesfinanzminister (September 2025)

Der derzeitige Freibetrag von 5.000 Euro für steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen soll demnach ab 2027 auf nur noch 1.000 Euro zusammengestrichen werden. Die geplanten Mehreinnahmen: rund 45 Millionen Euro jährlich.

Doch es ist nicht allein die Kürzung, die Vereinsvertreter alarmieren dürfte. Aus dem bisherigen Freibetrag soll eine Freigrenze werden. Das bedeutet: Überschreiten die Einnahmen die 1.000-Euro-Marke auch nur um einen Euro, ist plötzlich der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der Teil oberhalb der Grenze. Ein Verein mit 1.001 Euro müsste dann den vollen Betrag versteuern.

Wer betroffen ist – und wer nicht

Die Regelung richtet sich an steuerpflichtige Körperschaften – nicht an gemeinnützige Organisationen, soweit diese ihrem ideellen Zweck nachgehen. Allerdings hängt der Umfang der Belastung für einzelne Vereine stark von der endgültigen gesetzlichen Formulierung und der individuellen steuerlichen Situation ab, wie der SPIEGEL berichtet.

Viele Kleinvereine, die bisher unter der 5.000-Euro-Grenze blieben und steuerfrei wirtschafteten, könnten nun erstmals zur Kasse gebeten werden. Die genauen Auswirkungen bleiben vorerst unklar, da der Entwurf noch die Ressortabstimmung durchlaufen muss.

Betriebsverkäufe teils ohne Freibeträge

Doch bei den Vereinen allein bleibt es nicht. Der Referentenentwurf streicht gleich zwei Freibeträge im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen komplett: den Freibetrag von 45.000 Euro für Gewinne aus Betriebsveräußerungen und -aufgaben sowie den Freibetrag für die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.

Zusammen sollen diese Streichungen jährlich rund 300 Millionen Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen bringen. Mit den 45 Millionen aus der Vereinsregelung ergibt sich ein Gesamtvolumen von etwa 345 Millionen Euro, das die Koalition für andere Zwecke einplant.

Familienentlastung und höhere Reichensteuer

Denn der Entwurf enthält auch die Entlastungen, auf die sich Union und SPD im Juli verständigt hatten. Wie die ZEIT berichtet, beträgt das Entlastungsvolumen 5,6 Milliarden Euro für 2027 und 4,2 Milliarden für 2028 – in Summe 9,8 Milliarden Euro und damit so viel wie versprochen.

Konkret soll das Kindergeld 2027 um 8 Euro auf dann 272 Euro pro Kind und Monat steigen. Der Grundfreibetrag wird schrittweise auf 12.900 Euro angehoben. Gegenfinanziert wird das Ganze durch eine Ausweitung der Reichensteuer: Ab 2027 gilt ein Satz von 45 Prozent ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und 47 Prozent ab 280.000 Euro.

Bereits Anfang Juli hatte die Koalition ihre Eckpunkte vorgestellt und dabei die höhere Besteuerung von Spitzenverdienern als Gegenfinanzierung genannt. Dass nun Vereine und Unternehmensverkäufer die Zeche mitbezahlen sollen, war damals nicht bekannt.

Die Kehrtwende im Zeitraffer

Vom Ehrenamtsförderer zum Vereinsbesteuerer

  1. 10. September 2025
    Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts

    Das Bundeskabinett beschließt höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen sowie eine höhere Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Klingbeil lobt das Ehrenamt.

  2. Juli 2026
    Koalition einigt sich auf Steuersenkungen

    Union und SPD vereinbaren Entlastungen von rund zehn Milliarden Euro, finanziert unter anderem durch eine höhere Reichensteuer.

  3. 7. August 2026
    Referentenentwurf sickert durch

    Die BILD-Redaktion erhält den brisanten Entwurf aus dem Finanzministerium und bereitet die Veröffentlichung vor.

  4. 8. August 2026
    BILD macht Entwurf öffentlich

    Die Samstagsausgabe enthüllt die geplante Senkung des Vereinsfreibetrags, die Streichung von Freibeträgen für Betriebsverkäufe und die Details zur Kindergelderhöhung.

  5. 2027
    Geplantes Inkrafttreten

    Die neue 1.000-Euro-Freigrenze soll gelten, die Freibeträge für Betriebsveräußerungen entfallen, die Reichensteuer steigt auf 45 bzw. 47 Prozent.

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