195.000 Euro Fluchtkosten: Warum der Amoktäter von Ansbach nicht zahlen muss
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Ansbach-Amok

195.000 Euro Fluchtkosten: Warum der Amoktäter von Ansbach nicht zahlen muss

Der Amoktäter von Ansbach floh 2025 aus der Psychiatrie nach Kolumbien. Die Rückführung kostete 195.000 Euro. Jetzt ist klar: Das Geld ist für den Staat nicht eintreibbar – wegen eines juristischen Passus aus dem Jahr 2010.

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195.000 Euro kostete die Rückholaktion für den Amoktäter von Ansbach – und der Steuerzahler bleibt auf der Summe sitzen. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Ansbach am 9. August 2026 gegenüber FOCUS Online. Der Grund: ein juristischer Passus aus dem Jahr 2010.

Georg R., der 2009 am Gymnasium Carolinum in Ansbach mit Molotowcocktails, Messern und einem Beil wahllos auf Mitschüler einschlug und 15 Menschen verletzte, sitzt seitdem in der forensischen Psychiatrie. Am 29. April 2010 verurteilte ihn das Landgericht Ansbach wegen versuchten Mordes in 47 Fällen zu neun Jahren Jugendstrafe und unbefristeter Unterbringung. Dabei wendete das Gericht § 74 des Jugendgerichtsgesetzes an, wonach von einer Kostenauferlegung abgesehen werden kann – was es auch tat.

Im Ergebnis ist ein Rückgriff nicht möglich, da das Landgericht Ansbach in dem genannten Urteil gegen den damals Heranwachsenden davon abgesehen hatte, dem Untergebrachten die Kosten und Auslagen des Verfahrens aufzuerlegen.
Jonas Heinzlmeier, Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Ansbach

Die Fahndung, die Festnahme und die Rückführung seien auf Basis des rechtskräftigen Urteils von 2010 erfolgt, bestätigte Oberstaatsanwalt Heinzlmeier. Da zu den Verfahrenskosten auch die Kosten der Vollstreckung gehören, ist ein Rückgriff auf Georg R. ausgeschlossen. Damit zahlt der bayerische Steuerzahler die 195.000 Euro.

Chronologie: Vom Amoklauf zur Kostenfalle

  1. 17. September 2009
    Amoklauf am Carolinum

    Georg R. verletzt mit Molotowcocktails, Messern und einem Beil 15 Menschen im Gymnasium Carolinum in Ansbach.

  2. 29. April 2010
    Urteil mit folgenreicher Klausel

    Das Landgericht Ansbach verurteilt Georg R. zu neun Jahren Jugendstrafe und unbefristeter Psychiatrie. Nach §74 JGG wird auf eine Kostenauferlegung verzichtet.

  3. 16. August 2025
    Flucht aus der Psychiatrie

    Georg R. kehrt von einem unbegleiteten Freigang nicht zurück. Internationale Fahndung mit europäischem Haftbefehl.

  4. 30. August 2025
    Festnahme in Kolumbien

    Georg R. wird im Landesinneren Kolumbiens festgenommen. Die Rückführung per Charterflug kostet 195.000 Euro.

  5. 9. August 2026
    Rückforderung unmöglich

    FOCUS Online enthüllt: Die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass keine rechtliche Grundlage für eine Rückforderung der Kosten von Georg R. besteht.

Keine Strafe, dafür Lockerungen

Für Georg R. hat die Flucht keinerlei strafrechtliche Konsequenzen. Juristisch gilt das Fernbleiben von einem unbegleiteten Ausgang nur als Verstoß gegen die Hausordnung der Klinik, nicht als Straftat. Sein Verteidiger David Mühlberger betonte bereits 2025:

Er hat in seiner ganzen Unterbringungszeit nie ein Delikt begangen.
David Mühlberger, Strafverteidiger von Georg R.

Heute genießt Georg R. im Klinikum am Europakanal Lockerungsstufe C: unbegleitete Bewegung auf dem Klinikgelände und in der Stadt. Monatlich erhält er 76 Euro Justiztaschengeld. Psychopharmaka nimmt er seit einigen Jahren nicht mehr regelmäßig ein. Eine zeitnahe Entlassung scheint dennoch nicht in Sicht.

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Öffentliche Empörung

In den sozialen Medien – insbesondere auf X und Facebook – schlägt die Enthüllung hohe Wellen. Nutzer reagieren mit Unverständnis, dass der Staat nach einer derartigen Fluchtaktion auf den Kosten sitzenbleibt, während der Verursacher weiter unbegleiteten Ausgang genießt.

Offizielle politische Stellungnahmen aus dem bayerischen Justizministerium oder von Landespolitikern liegen zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht vor. Auch Reaktionen von Opfern des Amoklaufs von 2009 auf die aktuellen Lockerungen sind nicht dokumentiert.