64 Milliarden Euro Schaden durch Mindestlohnbetrug
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Mindestlohn

64 Milliarden Euro Schaden durch Mindestlohnbetrug

Seit der Einführung des Mindestlohns 2015 summiert sich der volkswirtschaftliche Schaden durch Betrug auf 64 Milliarden Euro. Der DGB kritisiert mangelnde Kontrollen und fordert konsequente Strafverfolgung.

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat am 10. August 2026 eine umfassende Auswertung vorgelegt, die den Schaden durch Mindestlohnbetrug auf insgesamt 64 Milliarden Euro beziffert. Wie tagesschau.de berichtet, verteilt sich diese Summe auf den Zeitraum 2015 bis 2024.

Milliardenschäden in drei Bereichen

Allein 35 Milliarden Euro entgingen den Beschäftigten direkt. Hinzu kommen 22 Milliarden Euro nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge und 7 Milliarden Euro nicht abgeführte Einkommensteuer. Im Schnitt erhielten jährlich etwa zwei Millionen Arbeitnehmer zu wenig Lohn; ihnen fehlten zwischen 1,70 und 2,40 Euro pro Stunde.

Verteilung des Schadens durch Mindestlohnbetrug

Quelle: DGB

Die Methodik: Befragungsdaten aus dem SOEP

Grundlage der DGB-Berechnungen ist das Sozioökonomische Panel (SOEP), eine jährliche Langzeitbefragung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Aus den Selbstauskünften leiteten die Experten ab, bei wie vielen Beschäftigten der jeweils gültige gesetzliche Mindestlohn unterschritten wurde. Die kumulierten Summen ergeben sich aus den über zehn Jahre aufgelaufenen Ausfällen.

Illegale Tricks der Arbeitgeber

Die Generalzolldirektion in Bonn listet typische Verstöße auf: nicht erfasste Arbeitszeiten, falsch deklarierte Praktikanten, unbezahlte Rüstzeiten oder Leerfahrten. Auch einvernehmliche Absprachen unterhalb des Mindestlohns aus Angst um den Job sind verbreitet. Weitere Tricks umfassen unbezahlte Überstunden und undurchführbare Arbeitsvorgaben, wie Kritiker anmerken.

Kontrollen und unbesetzte Stellen

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) leitete 2024 knapp 6.200 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen ein und verhängte 25,4 Millionen Euro Bußgelder. Der DGB kritisiert jedoch die chronische Unterbesetzung: 2.500 vom Bundestag bewilligte Stellen seien nicht besetzt. Rechnerisch werde jedes Unternehmen nur alle 140 Jahre kontrolliert – zu wenig zur Abschreckung.

DGB fordert „Lohnraub konsequent bekämpfen“

DGB-Vize Stefan Körzell stellt die Zahlen in den Kontext der aktuellen Sparpolitik: Während die Regierung über Sozialabbau diskutiere, ließen kriminelle Arbeitgeber Milliarden verschwinden. Besonders verweist er auf die umstrittenen Pläne von Bundesbauministerin Verena Hubertz, das Wohngeld massiv zu kürzen.

Wer den Sozialstaat stärken will, muss Lohnraub konsequent bekämpfen, statt die Rechnung denjenigen aufzubürden, die jeden Tag arbeiten und trotzdem oft kaum über die Runden kommen. Mindestlohnbetrug ist kein Kavaliersdelikt – er muss rigoros verfolgt und hart bestraft werden.
Stefan Körzell, stellvertretender DGB-Vorsitzender

Arbeitgeber zweifeln an Methodik

Während die Politik über Sozialabbau und weitreichende Kürzungen diskutiert, lassen kriminelle Arbeitgeber Milliarden in ihren eigenen Taschen verschwinden, die eigentlich den Beschäftigten, den Sozialversicherungen und dem Staat zustehen. Mit diesem Geld ließen sich Renten und Krankenversicherung stärken, Kitas und Schulen finanzieren und dringend notwendige Investitionen ermöglichen. Gleichzeitig würde dies die Binnennachfrage stärken und die Konjunktur stützen, denn wer zum Mindestlohn arbeitet, gibt dieses Geld meist direkt für den Konsum aus.
Stefan Körzell, stellvertretender DGB-Vorsitzender

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) stellt sich grundsätzlich hinter den gesetzlichen Mindestlohn, äußert aber Zweifel an der Datengrundlage. Bei Befragungsdaten sei Sorgfalt geboten, weil Arbeitszeiten ungenau erfasst sein könnten. Zudem macht der Verband die überproportionale Anhebung des Mindestlohns 2022 für den Druck auf Betriebe mitverantwortlich und plädiert für eine Politik mit Augenmaß.

Regierung: „Kein Kavaliersdelikt“

Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums erklärte in Berlin, die Umgehung des Mindestlohns sei kein Kavaliersdelikt, „dem gehen wir nach“. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sei in der laufenden Legislaturperiode gestärkt worden. „Uns ist es ein sehr wichtiges Anliegen, dass der Mindestlohn da eingehalten wird.“

Der Mindestlohn in Deutschland

  1. 1. Januar 2015
    Einführung des gesetzlichen Mindestlohns

    Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn tritt in Deutschland in Kraft.

  2. 2022
    Überproportionale Anhebung

    Der Mindestlohn wird durch politischen Beschluss stärker als üblich angehoben.

  3. 2024
    FKS leitet 6.200 Ermittlungen ein

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit verhängt Bußgelder in Höhe von 25,4 Mio. Euro wegen Mindestlohnverstößen.

  4. 10. August 2026
    DGB beziffert Schaden auf 64 Mrd. Euro

    Der Deutsche Gewerkschaftsbund veröffentlicht die Auswertung zum Mindestlohnbetrug der letzten zehn Jahre.

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