Todesstrafe für Assad: Syrisches Gericht verurteilt Ex-Präsidenten in Abwesenheit
Bild: KI-generiert

Todesstrafe für Assad: Syrisches Gericht verurteilt Ex-Präsidenten in Abwesenheit

Ein syrisches Gericht hat den gestürzten Präsidenten Baschar al-Assad in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Es ist das erste Urteil gegen den Machthaber, der seit Dezember 2024 im Moskauer Exil lebt. Die Verurteilung wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit löst Jubel, aber auch scharfe Kritik aus.

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Zum ersten Mal seit seinem Sturz im Dezember 2024 ist der frühere syrische Präsident Baschar al-Assad verurteilt worden: Die Vierte Strafkammer in Damaskus verhängte am Dienstag in Abwesenheit die Todesstrafe. Das Urteil wurde live im syrischen Staatsfernsehen übertragen.

Richter Fakhr al-Din al-Aryan befand Assad des vorsätzlichen Mordes – auch an Kindern –, der Folter und der willkürlichen Inhaftierung für schuldig. Die Beweisaufnahme habe belegt, dass Assad als „höchster Entscheidungsträger“ die Staatsinstitutionen zur Begehung dieser Verbrechen genutzt habe, wie Al Jazeera berichtet.

Neben Assad ergingen Todesurteile gegen seinen Bruder Mahir al-Assad, den ehemaligen Kommandeur der Vierten Panzerdivision, und seinen Cousin Atef Nadschib. Anders als die beiden anderen war Nadschib persönlich im Gerichtssaal anwesend – in Häftlingskleidung in einem Angeklagtenkäfig. Ihm wurden systematischer Massenmord und die vorsätzliche Tötung von Kindern vorgeworfen.

Ebenfalls in Abwesenheit zum Tode verurteilt wurden der frühere Verteidigungsminister Fahd al-Freij und der Ex-Militärgeheimdienstchef von Daraa, Louay al-Ali. Sie sollen zentrale Rollen bei der Niederschlagung der Proteste gespielt haben.

Nadschib bestritt die Vorwürfe und zeigte keine Reue.
Fakhr al-Din al-Aryan, Vorsitzender Richter

Die Verbrechen, für die das Gericht Assad und seine Mitangeklagten verurteilte, reichen zurück bis ins Jahr 2011. Damals begannen in der südlichen Provinz Daraa friedliche Proteste, nachdem Jugendliche wegen regierungskritischer Graffiti festgenommen und gefoltert worden waren. Atef Nadschib, damals Sicherheitschef in Daraa, ließ die Demonstrationen blutig niederschlagen. Aus den Protesten entwickelte sich ein fast 14-jähriger Bürgerkrieg mit mehr als einer halben Million Toten.

Besonders der Fall des 13-jährigen Hamza al-Khatib, der 2011 in Daraa an den Folgen von Folter durch Sicherheitskräfte starb, wurde zum Symbol für die Brutalität des Regimes. Während der Urteilsverkündung hielten Angehörige in Daraa sein Bild hoch.

Chronologie des Falls

  1. März 2011
    Proteste in Daraa

    Nach Festnahme und Folter von Jugendlichen beginnen friedliche Proteste. Sicherheitskräfte unter Atef Nadschib gehen brutal gegen Demonstranten vor.

  2. 2011 – 2024
    Bürgerkrieg

    Über 500.000 Menschen sterben, Millionen fliehen. Das Assad-Regime begeht systematische Kriegsverbrechen.

  3. Dezember 2024
    Assad gestürzt

    Rebellen unter Führung der HTS-Miliz erobern Damaskus. Baschar al-Assad flieht mit seiner Familie nach Moskau.

  4. Januar 2025
    Festnahme von Cousin Nadschib

    Atef Nadschib wird in Latakia gefasst, einer der ranghöchsten Vertreter des alten Regimes.

  5. April 2026
    Prozessbeginn

    Die neu geschaffene Vierte Strafkammer in Damaskus nimmt die Verfahren auf.

  6. 11. August 2026
    Todesurteil

    Das Gericht verurteilt Assad, seinen Bruder Mahir, Nadschib und weitere Ex-Funktionäre zum Tode.

Jubel und scharfe Kritik

Vor dem Justizpalast in Damaskus brachen nach der Urteilsverkündung Jubelfeiern aus. Dutzende Menschen hielten Bilder von Folter- und Mordopfern hoch. Auch in Daraa kam es zu spontanen Freudenkundgebungen. Die Staatsanwältin Noha al-Masri, deren eigener Bruder 2011 bei der Niederschlagung einer Protestaktion getötet wurde, zeigte sich bewegt.

Das Urteil ist so groß wie die Opfer, die die Syrer 15 Jahre lang gebracht haben, so groß wie das Leid der Familien und Angehörigen der Märtyrer.
Noha al-Masri, Staatsanwältin

Doch es gibt erhebliche Kritik an dem Verfahren. Der syrische Jurist und Menschenrechtler Anwar al-Bunni, Leiter des Syrischen Zentrums für Rechtsstudien, sagte gegenüber Reuters: „Das ist performative Justiz, nicht Übergangsjustiz.“ Ein Todesurteil mache es nahezu unmöglich, dass ausländische Staaten Beschuldigte an Syrien ausliefern. „Niemand wird einen Verbrecher an ein Land überstellen, das die Todesstrafe verhängt. Das verbaut den Weg, Assad und viele andere Verbrecher nach Syrien zu bringen.“

Assad in Moskau – Auslieferung unwahrscheinlich

Baschar al-Assad lebt mit seiner Familie in Moskau im Exil. Russland gewährte ihm nach dem Sturz aus „humanitären Gründen“ Asyl und hat wiederholte Auslieferungsersuchen der neuen syrischen Führung abgelehnt. Experten halten eine Kursänderung Moskaus nur bei einem „großen politischen Durchbruch zwischen beiden Ländern“ für denkbar.

Sollte Assad jemals gefasst oder ausgeliefert werden, droht ihm in Damaskus ein neuer Prozess – oder die sofortige Vollstreckung des Urteils. Das Gericht kündigte an, internationale Rechtswege zur Strafverfolgung der in Abwesenheit Verurteilten zu beschreiten. Gleichzeitig steht Assad auch in Frankreich ein Haftbefehl wegen der Bombardierung eines Pressezentrums in Homs 2012 bevor.