Neue EU-Verpackungsregel: Kleine Händler stoppen Versand ins Ausland
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Neue EU-Verpackungsregel: Kleine Händler stoppen Versand ins Ausland

Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR unmittelbar. Für kleine Onlinehändler wird der Versand ins EU-Ausland teuer und bürokratisch – viele stellen ihn ein oder schließen ihre Shops.

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Am Mittwoch, dem 12. August 2026, wurde die EU-Verpackungsverordnung PPWR in der gesamten EU unmittelbar anwendbar. Für kleine Onlinehändler bedeutete das einen sofortigen Schnitt: Zahlreiche Shops haben den Versand ins EU-Ausland eingestellt oder ganz geschlossen.

Die Verordnung (EU) 2025/40 ersetzt das deutsche Verpackungsgesetz. Ihr Ziel ist unstrittig: Verpackungsmüll senken. Doch wer Waren in ein anderes EU-Land versendet, gilt dort automatisch als Hersteller und muss sich an den nationalen Entsorgungssystemen beteiligen – unabhängig davon, ob es sich um 5 oder 5 Millionen Sendungen handelt.

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Der Pokémonkarten-Händler AlphaOmegaZ machte seinen Shop bei Whatnot dicht. Die Honigmanufaktur Eggers aus Niedersachsen liefert nicht mehr ins EU-Ausland. Die Illustratorin Johanna Breuch beendete ihren EU-Versand und bewarb letzte Auslandsbestellungen mit dem Code „FUCKEU“.

Auch andere Shops kündigten an, den Auslandsversand bis auf Weiteres einzustellen. Für viele ist es nicht die erste Hürde: Erst im Juli 2026 hatte die EU die Drei-Euro-Gebühr für Pakete aus Drittstaaten eingeführt, die Temu, Shein & Co. trifft.

Wer im Ausland liefert, ist Hersteller

Der Kern des Problems liegt in der erweiterten Herstellerverantwortung. Wer als Erster ein Produkt ins Zielland einführt, gilt dort als Hersteller – „ob 5 oder 5 Millionen“ Sendungen, wie heise berichtet. Bis zu 27 nationale Entsorgungssysteme können betroffen sein.

Die Registrierung kostet laut Berichten mehr als 500 Euro pro EU-Staat. Für kleine Betriebe drohen so oft fünfstellige Mehrkosten. Ohne eigene Niederlassung vor Ort müssen sie zudem einen Bevollmächtigten benennen.

Bislang reichte in Deutschland das LUCID-Register der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Solche Systeme soll es künftig in allen EU-Staaten geben. Eine einheitliche EU-Regelung, wie beim Digital Services Act, gibt es nicht.

Der europäische Binnenmarkt darf durch die Umsetzung der PPWR nicht erneut geschwächt oder fragmentiert werden.
Angelika Niebler, CSU-Europaabgeordnete

EU-Kommission rudert zurück

Die EU-Kommission hat erkannt, dass die Regeln Nachbesserung brauchen. Im Dezember 2025 schlug sie im Rahmen des sogenannten Umweltomnibus vor, die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten bis 2035 auszusetzen. Der Vorschlag liegt bei Europaparlament und Mitgliedstaaten.

Umweltkommissarin Jessika Roswall appellierte an Parlament und Rat, dem Vorschlag „ohne weitere Verzögerung“ zuzustimmen. Bis zu einer Entscheidung sollten die nationalen Behörden auf Sanktionen gegen Unternehmen verzichten.

Ich hoffe, dass das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat diesem wichtigen Vereinfachungsvorschlag ohne weitere Verzögerung zustimmen.
Jessika Roswall, EU-Umweltkommissarin

Ein hochrangiger EU-Beamter erklärte laut merkur.de, man ermuntere die Mitgliedstaaten, die neuen Regeln nicht anzuwenden und keine Strafen zu verhängen – ein faktischer Rat, ein gerade in Kraft getretenes Gesetz zu ignorieren.

Nächste Stufen und offene Fragen

Viele Details sind noch ungeklärt: In zahlreichen EU-Staaten fehlen fertige Entsorgungssysteme, auch die nötigen Umsetzungsrechtsakte zur PPWR gibt es noch nicht. Die DIHK weist darauf hin, dass in Deutschland bis zur vollständigen Umsetzung weiterhin das nationale Verpackungsgesetz maßgeblich bleibt.

Der Handelsverband Deutschland kritisiert unklare Zuständigkeiten. Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte: „Für viele Unternehmen sind noch wesentliche Fragen hinsichtlich der Zuständigkeiten und ihrer Pflichten offen.“

Ab 2028 gelten erhöhte Recyclingquoten, darunter 75 Prozent für Kunststoff. Ab 2030 greifen verbindliche Mindestrezyklatanteile und ein maximaler Luftanteil von 50 Prozent in Versandkartons, wie die Frankfurter Rundschau auflistet.

PPWR: Von der Entscheidung bis zur Anwendung

  1. 2024-04-24
    PPWR beschlossen

    Im April 2024 beschließen die EU-Gremien die Verpackungsverordnung.

  2. 2025-02-11
    In Kraft getreten

    Die Verordnung (EU) 2025/40 tritt in Kraft; eine 18-monatige Übergangsfrist beginnt.

  3. 2025-12
    Umweltomnibus vorgeschlagen

    Die EU-Kommission schlägt vor, die Bevollmächtigten-Pflicht bis 2035 auszusetzen.

  4. 2026-08-12
    Anwendung in der gesamten EU

    Die PPWR wird anwendbar; kleine Händler stellen Auslandsversand ein.

  5. 2028
    Erhöhte Recyclingquoten

    75 Prozent Recyclingquote für Kunststoff treten in Kraft.

  6. 2030
    Weitere Vorgaben

    Mindestrezyklatanteile und maximal 50 Prozent Luftanteil in Versandkartons gelten.

Was das für den Onlinehandel bedeutet, ist offen: Bis die Bevollmächtigten-Pflicht endgültig ausgesetzt oder vereinheitlicht wird, bleiben viele kleine Händler beim Inlandsversand.