Bamf erkennt 23,2 Prozent der Syrer den Schutzstatus ab
Im ersten Halbjahr 2026 endeten 23,2 Prozent aller Überprüfungen syrischer Geflüchteter mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus – mehr als 1.900 Fälle. Die Linksfraktion kritisiert das Vorgehen scharf.
Die Zahl der Schutzstatus-Aberkennungen für syrische Geflüchtete ist im ersten Halbjahr 2026 massiv gestiegen: 23,2 Prozent aller Überprüfungen endeten mit Widerruf oder Rücknahme – mehr als 1.900 Fälle. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die die Tagesschau am 16. August 2026 berichtet.
Zum Vergleich: Im Gesamtjahr 2025 hatte die Widerrufsquote noch bei 3,7 Prozent gelegen, 2024 bei 3,1 Prozent. Innerhalb eines Jahres hat sich der Anteil damit mehr als versechsfacht. Insgesamt prüfte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 8.320 Dossiers syrischer Staatsangehöriger.
Widerrufsquote bei Schutzstatus-Prüfungen für Syrer
Anteil der Überprüfungen, die mit Widerruf oder Rücknahme enden
Quelle: Bundesregierung, Antwort auf Kleine Anfrage der Linksfraktion
In den meisten Fällen erkannte das Bamf die Flüchtlingseigenschaft oder den subsidiären Schutz ab. Subsidiär geschützt sind Menschen, denen im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht – etwa durch Todesstrafe, Folter oder bewaffnete Konflikte.
Warum das Bamf jetzt häufiger widerruft
Hintergrund ist die veränderte Lage in Syrien nach dem Sturz von Baschar al-Assad im Dezember 2024. Nach dem Machtwechsel kehrten Hunderttausende Geflüchtete in ihre Heimat zurück – vor allem aus der Türkei, dem Libanon und Jordanien. Die Sicherheitslage bleibt jedoch angespannt, in einigen Gebieten kommt es zu Gewalt zwischen konfessionellen Gruppen.
Zunächst hatte das Bamf nur bei Straftätern, sogenannten Gefährdern und Fällen mit bekannt gewordener Heimreise Widerrufsprüfungen eingeleitet. Seit Mitte Juni 2026 weitet die Behörde das Verfahren sukzessive auf weitere Gruppen aus: Personen, deren Asylverfahren länger als 21 Monate läuft oder die durch ein Verwaltungsgericht zur Entscheidung verpflichtet sind, sowie Flüchtlinge, die in Syrien voraussichtlich ihren Lebensunterhalt selbst sichern können.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte Ende März 2026 das Ziel ausgegeben, binnen drei Jahren 80 Prozent der mehr als 900.000 syrischen Geflüchteten zur Rückkehr zu bewegen. Wie DIE ZEIT berichtet, prüft das Innenministerium dazu eine Rückkehrprämie von 8.000 Euro, wie jux.news meldet.
Kaum Abschiebungen trotz Aberkennung
Ein entzogener Schutzstatus führt nicht automatisch zur Abschiebung. Wer keinen anderen Aufenthaltstitel – etwa über Erwerbstätigkeit – erhält, bleibt meist trotzdem im Land. Rückführungen nach Syrien setzen die Kooperation der syrischen Übergangsregierung voraus, die bislang kaum zustande kommt. Ende November 2025 lebten laut Bundesregierung rund 940.000 Syrer in Deutschland, etwa 512.000 davon mit Schutzstatus.
Im ersten Halbjahr 2026 wurden nur drei Syrer nach Syrien abgeschoben. Im Jahr 2025 war es erstmals seit Beginn des Bürgerkriegs wieder zu einer Abschiebung gekommen. Vor allem bei Straftätern dringen Bund und Länder auf Rückführungen.
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Kritik der Linksfraktion
Die Linksfraktion hält das Vorgehen des Bamf für falsch. Ihre fluchtpolitische Sprecherin Clara Bünger verweist auf die instabile Lage in Syrien, in der viele Gruppen bedroht und vertrieben würden. Eine Rückkehr unter Zwang sei unzumutbar; die Widerrufsverfahren belasteten Betroffene und bänden Personal bei Behörden und Gerichten.
„Die Lage in Syrien ist extrem instabil, viele Gruppen werden bedroht, verfolgt und vertrieben.“
Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion
Bünger fordert stattdessen dauerhaften Schutz und Bleiberechtsmöglichkeiten für schon länger in Deutschland lebende Syrer. Zugleich ist die Zahl neuer Asylanträge aus Syrien eingebrochen: Im ersten Halbjahr 2026 registrierte das Bamf nur noch knapp 5.000 Erstanträge, die Ablehnungsquote lag bei 68,6 Prozent. 2024 war noch nahezu jeder Antrag bewilligt worden.