Manuela Schmidt soll Nachbarn rassistisch beleidigt haben
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Landespolitik

Manuela Schmidt soll Nachbarn rassistisch beleidigt haben

Die Berliner Linke-Fraktionsvize Manuela Schmidt soll einen Anwohner in Marzahn rassistisch beschimpft haben. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, weil der Strafantrag zu spät kam – der Betroffene macht die Polizei verantwortlich.

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Eine Spitzenpolitikerin der Berliner Linken gerät wenige Wochen vor der Abgeordnetenhauswahl unter Rassismus-Verdacht. Wie der Tagesspiegel berichtet, soll Manuela Schmidt (63), stellvertretende Fraktionsvorsitzende, am 5. Juni 2025 in Marzahn einen 48-jährigen Anwohner als „scheiß Kanake“ und „Drecks-Ausländer“ beschimpft haben.

Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete kein Ermittlungsverfahren ein – nicht weil die Vorwürfe unbegründet gewesen wären, sondern weil der bei einer Beleidigung zwingend erforderliche Strafantrag nicht fristgerecht gestellt wurde. Der Betroffene, im Artikel als „Moritz Linse“ anonymisiert, hatte sofort Strafanzeige erstattet, doch das nötige Formular kam nach seinen Angaben erst nach Ablauf der Drei-Monats-Frist an.

Der mutmaßliche Vorfall in der Märkischen Allee

Der Vorfall soll sich am 5. Juni 2025 gegen 9:30 Uhr in der Märkischen Allee ereignet haben. Laut Staatsanwaltschaft soll Schmidt beim Einparken gegen ein Auto gefahren sein. Der Wagen gehörte dem Nachbarn des Anzeigenstellers, der den Vorgang aus dem dritten Stock beobachtete und auf die Straße ging.

Es kam zum Wortgefecht. Nach Aussage des Mannes soll Schmidt ihn rassistisch beleidigt haben: als „scheiß Kanake“ und „Drecks-Ausländer“. Zitiert werden außerdem die Sätze „Verpiss dich, du scheiß Kanake!“ sowie „Ich bezahle mit meinen Steuern deinen Lebensunterhalt“.

Ein Arbeiter einer wenige Meter entfernten Baustelle soll den Streit bemerkt und die Angaben des Anzeigenstellers bestätigt haben, wie der Tagesspiegel schreibt. Der 48-Jährige ist gebürtiger Thüringer; sein Großvater war Afroamerikaner und US-Soldat. Rassistische Anfeindungen kenne er aus dem Alltag, sagte er.

Chronologie des Falls

  1. 5. Juni 2025
    Mutmaßlicher Vorfall

    Schmidt soll beim Einparken ein Auto touchiert und den Anwohner rassistisch beleidigt haben.

  2. Juni 2025
    Strafanzeige

    Der Betroffene erstattet Anzeige; das LKA führt den Vorgang unter dem Marker Hasskriminalität.

  3. August 2025
    Nachfrage beim LKA

    Der Mann bittet um das Strafantragsformular; die Zusendung wird zugesagt.

  4. September 2025
    Fristablauf

    Die Drei-Monats-Frist endet; das Formular ist noch nicht da. Später heißt es, es sei „wegen Urlaub und Personalmangel unter den Tisch gefallen“.

  5. 19. August 2026
    Öffentlichkeit

    Der Tagesspiegel veröffentlicht die Recherche; mehrere Medien berichten.

Warum die Staatsanwaltschaft nicht ermittelte

Bearbeitet wurde der Vorgang vom LKA-Dezernat 53, dem Staatsschutz, der intern den Marker Hasskriminalität setzte. Vernommen wurden der Anzeigensteller und der Zeuge. Zu einer strafrechtlichen Verfolgung kam es dennoch nicht.

Der Grund ist eine Formalie: Eine Beleidigung ist ein absolutes Antragsdelikt. Neben der Strafanzeige braucht es einen Strafantrag, der den Verfolgungswillen ausdrückt und innerhalb von drei Monaten gestellt werden muss. Diesen Antrag stellte der Mann nach eigenen Angaben nicht rechtzeitig – weil er das Formular trotz mehrfacher Nachfrage nicht erhielt.

Im August 2025 habe er bei der Polizei nachgehakt, der Abschnitt habe ihn ans LKA verwiesen, das die Zusendung zugesagt habe. Passiert sei nichts. Erst Mitte September, als die Frist bereits abgelaufen war, habe er erfahren, die Sache sei „wegen Urlaub und Personalmangel unter den Tisch gefallen“. Zudem habe das LKA festgestellt, dass der Mann in der Anzeige unter seinem früheren Nachnamen geführt wurde.

Schmidt bestreitet alle Vorwürfe

Manuela Schmidt weist die Darstellung zurück. Über einen Sprecher ließ sie mitteilen, es habe weder einen Unfall noch eine rassistische Beleidigung gegeben. Einen umfangreichen Fragenkatalog des Tagesspiegel ließ sie unbeantwortet.

Ich stelle fest, es gab weder einen Unfall, daher auch kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, noch gab es eine rassistische Beleidigung.
Manuela Schmidt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus

Ein Fraktionssprecher teilte mit, die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren eingestellt, sodass strafrechtlich relevantes Verhalten nicht festgestellt sei. Zudem verwies die Fraktion darauf, dass die Aussagen des Anzeigenstellers und des Zeugen nicht übereinstimmten.

Politischer Schaden vor der Wahl

Schmidt gehört seit 2011 dem Berliner Abgeordnetenhaus an und war fünf Jahre lang Vizepräsidentin des Parlaments. Sie ist Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zur Förderaffäre und setzt sich nach eigenen Angaben gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ein. Zur Wahl am 20. September 2026 tritt sie nicht erneut an, wie die Junge Freiheit berichtet.

Der Fall nährt Zweifel an der Glaubwürdigkeit einer Politikerin, die sich öffentlich gegen Rassismus engagiert. Dass rassistische Beleidigungen den Staatsschutz auf den Plan rufen, zeigte erst kürzlich ein Fall an einer Schule in Holzkirchen, wo Ermittler sieben Wohnungen durchsuchten.

Der Betroffene macht die Polizei für die verspätete Formularzustellung verantwortlich. Die Justiz hat den Sachverhalt nie inhaltlich geprüft – für ihn bleibt die Frage, ob eine Behördenpanne eine mögliche Straftat verdeckt hat.