Das Verwaltungsgericht Berlin hat einer vierköpfigen rumänischen Familie die Rückkehr in eine vom Bezirk Neukölln finanzierte Obdachlosenunterkunft verwehrt. Der Eilantrag auf vorläufige Wiederaufnahme wurde zurückgewiesen, wie WELT berichtet.
Auslöser war ein zehntägiger Heimaturlaub der Familie in Rumänien. Die Eltern und ihre zwei fast erwachsenen Kinder waren zuvor im „Haus Kopernikus“ in Friedrichshain-Kreuzberg untergebracht. Die Kosten von rund 180 Euro pro Tag – etwa 5.400 Euro monatlich – übernahm das Jobcenter Neukölln.
Abmahnung und klare Ansage
Vor der Abreise war die Familie laut übereinstimmenden Berichten darauf hingewiesen worden, dass nach einer längeren Abwesenheit kein Anspruch auf Rückkehr in dieselbe Unterkunft bestehe. Dennoch reiste sie für zehn Tage nach Rumänien.
Der Unterkunftsbetreiber hatte zuvor bereits eine Abmahnung wegen Verstößen gegen die Hausordnung ausgesprochen. Beanstandet wurden Alkohol- und Tabakkonsum auf den Zimmern sowie Besuche fremder bzw. nicht angemeldeter Personen. Eine Stellungnahme der Familie lag den Berichten zufolge nicht vor.
„Der Punkt ist, dass wir die Menschen unterbringen, um eine Gefahr abzuwehren – die Obdachlosigkeit. Aber wenn diese Gefahr selber gesetzt wird und vor allem, wenn sie auch selber wieder behoben werden kann, dann muss das nicht der Staat machen. Dann kann sich diese Familie selber darum kümmern.“
Gericht: Keine Unfreiwilligkeit der Obdachlosigkeit
Nach der Heimkehr beantragten die vier erneut eine kostenlose Unterbringung. Neuköllns Sozialstadtrat Hannes Rehfeldt (CDU) lehnte den Antrag ab. „Wer Urlaub in seinem Heimatland macht, kann dort auch dauerhaft leben und muss nicht in Deutschland Sozialleistungen und Unterkunft bezahlt bekommen“, begründete er.
Die Familie zog daraufhin vor das Verwaltungsgericht Berlin und stellte einen Eilantrag. Das Gericht wies den Antrag zurück. In der Entscheidung heißt es laut Merkur, es fehle „an der erforderlichen Unfreiwilligkeit der geltend gemachten Obdachlosigkeit“ – die Familie hätte ihre Obdachlosigkeit selbst vermeiden können.
Chronologie des Falls
- Vor der ReiseUnterbringung und Abmahnung
Familie lebt im „Haus Kopernikus“; Kosten: 5.400 Euro/Monat; Abmahnung wegen Hausordnung.
- Sommer 2026Zehn Tage Heimaturlaub
Trotz Hinweis, dass kein Rückkehranspruch besteht, reist die Familie nach Rumänien.
- Nach RückkehrAntrag abgelehnt
Neukölln verweigert erneute Unterbringung; Familie stellt Eilantrag.
- 19. August 2026Gericht weist Eilantrag zurück
Verwaltungsgericht Berlin: Es fehle an der Unfreiwilligkeit der Obdachlosigkeit.
Rehfeldt sieht Wechsel in der Rechtsprechung
Sozialstadtrat Rehfeldt wertet den Beschluss als richtungsweisend. Bisher hätten Gerichte geurteilt, der bloße Verweis auf eine mögliche Rückkehr ins Heimatland reiche nicht aus, um einen Platz zu verwehren. „Und da sehe ich jetzt in der Entscheidung des Gerichts einen Wechsel in der Ansicht“, sagte er der WELT.
„Das werden wir auch zum Anlass nehmen, weitere Fälle zu überprüfen“, kündigte der CDU-Politiker an. Der Bezirk Neukölln will nun prüfen, ob sich die Argumentation des Gerichts auch auf weitere Fälle übertragen lässt.
Neben der Unterkunft bezog die Familie weitere staatliche Leistungen: Das Jobcenter erkannte laut Bild einen monatlichen Bedarf von 1.700 Euro an; nach Anrechnung des Kindergeldes wurden 1.012 Euro pro Monat ausgezahlt.
Der Fall reiht sich ein in eine Debatte über Sozialleistungen für EU-Bürger. Erst im Juni wurde bekannt, dass mehrere Ruhrgebietsstädte 1.181 EU-Bürgern aus Bulgarien und Rumänien Bürgergeld gestrichen und die Ausreise verfügt hatten.
