Ab dem 1. Januar 2028 müssen gesetzlich Versicherte für einen bislang beitragsfrei mitversicherten Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf die beitragspflichtigen Einnahmen zahlen. Das hat der Bundestag mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 beschlossen – mit den Stimmen von Union und SPD.
Der Bundesrat stimmte am selben Nachmittag zu und verzichtete auf den Vermittlungsausschuss. Das Gesetz trat am 30. Juli 2026 in Kraft. Der Zuschlag ist im neuen Paragrafen 242b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch verankert und wird allein vom versicherten Mitglied getragen – der Arbeitgeber beteiligt sich nicht daran.
Die Belastung hängt vom Einkommen des Hauptversicherten ab. Bei 3.000 Euro brutto im Monat sind es 75 Euro, bei 3.500 Euro 87,50 Euro und bei 4.000 Euro 100 Euro. An der derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro wären monatlich 145,31 Euro fällig.
Monatlicher Zuschlag nach Bruttoeinkommen
Beispiele für den Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten ab 2028
Ursprünglich war ein Satz von 3,5 Prozentpunkten erwogen worden; Gesundheitsministerin Nina Warken senkte ihn nach Medienberichten auf 2,5 Prozentpunkte. Für Rentner gilt eine Übergangsregelung: Auf gesetzliche Renten und bestimmte Versorgungsbezüge wird der Zuschlag bis einschließlich 30. Juni 2028 noch nicht erhoben.
Wer betroffen ist und wer nicht
Nach Angaben aus dem Umfeld der gesetzlichen Krankenversicherung, über die unter anderem die WELT berichtete, könnten rund 2,46 Millionen Haushalte von dem Zuschlag erfasst werden. Besonders betroffen sind Alleinverdiener-Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften, in denen nur eine Person ein regelmäßiges Einkommen erzielt. Einen Bestandsschutz für bestehende Ehen sieht das Gesetz nicht vor.
Ausgenommen vom Zuschlag sind Kinder in jeder Konstellation. Auch folgende Konstellationen bleiben beitragsfrei:
- Haushalte mit einem Kind unter zwölf Jahren
- Haushalte mit einem Kind mit Behinderung, das sich nicht selbst unterhalten kann
- Nicht erwerbsmäßige Pflege eines Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2, mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen
- Der mitversicherte Partner hat die Regelaltersgrenze erreicht
- Besondere persönliche Umstände: Pflegegrad ab 3, volle Erwerbsminderung, Bezug von Grundsicherung oder Grad der Behinderung ab 60
Ein Grad der Behinderung von 40 oder 50 reicht für die Befreiung nicht aus – selbst die Schwerbehinderteneigenschaft ab GdB 50 schützt nicht automatisch. Die Schwelle liegt bewusst bei GdB 60.
Warum die Koalition die Familienversicherung antastet
Anlass ist die finanzielle Schieflage der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ausgaben der Kassen stiegen zuletzt um rund acht bis neun Prozent jährlich, die Einnahmen nur um etwa vier Prozent. Für 2027 zeichnete sich eine Finanzierungslücke im zweistelligen Milliardenbereich ab.
Das Gesetz umfasst deshalb zahlreiche Einzelmaßnahmen: höhere Zuzahlungen für Medikamente, Streichung der Homöopathie, Senkung der Festzuschüsse für Zahnersatz und Ausgabenbremsen für Praxen. Dazu kommen eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und – wie die Bundesregierung hofft – Arbeitsanreize: Das ifo-Institut hatte für einen Mindestbeitrag ein zusätzliches Arbeitsvolumen von rund 150.000 Vollzeitstellen errechnet.
Doch die Einschränkung der Familienversicherung ist auch innerhalb der Koalition umstritten. Teile von SPD und CSU kritisierten sie; CSU-Chef Markus Söder sprach sich nach Medienangaben gegen die Einschränkung der kostenlosen Mitversicherung aus. Gewerkschaften und Sozialverbände warnen vor Nachteilen für Personen, die unbezahlte Betreuungs-, Haushalts- oder Pflegearbeit leisten.
„Wir wollen eine nachhaltige Gesundheitsreform, keine rücksichtslosen Kürzungen auf Kosten der Allgemeinheit.“
So lief das Gesetzgebungsverfahren
Chronologie des Gesetzgebungsverfahrens
- 2026-03-30Expertenrunde legt Bericht vor
Die von der Merz-Regierung beauftragte Expertenrunde präsentiert 66 Reformvorschläge zur GKV.
- 2026-04-29Kabinett beschließt Entwurf
Das Bundeskabinett verabschiedet den Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken.
- 2026-06-12Erste Lesung im Bundestag
3.000 Menschen demonstrieren vor dem Brandenburger Tor gegen die Pläne.
- 2026-07-10Bundestag und Bundesrat stimmen zu
Der Bundestag beschließt mit 328 zu 284 Stimmen, der Bundesrat verzichtet auf den Vermittlungsausschuss.
- 2026-07-30Gesetz tritt in Kraft
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird wirksam.
- 2028-01-01Zuschlag greift
Der Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner wird fällig.
- 2028-07-01Ende der Übergangsregelung
Der Zuschlag wird ab dann auch auf gesetzliche Renten und bestimmte Versorgungsbezüge erhoben.
Die Gewerkschaft ver.di hatte bundesweit mobilisiert: Mehr als 8.000 Menschen demonstrierten am 10. Juni in Hannover, 3.000 am 12. Juni vor dem Brandenburger Tor in Berlin.
