Beate Zschäpe, als Mittäterin der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt, will aus dem Gefängnis. Am Donnerstag wurde die 51-Jährige in nicht-öffentlicher Sitzung vor dem Oberlandesgericht München angehört, um die Mindestverbüßungsdauer festzulegen.
Zschäpes Anwalt Mathias Grasel forderte eine Gesamthaftdauer von nicht mehr als 20 Jahren. Die Bundesanwaltschaft will eine vorzeitige Entlassung dagegen unbedingt verhindern, wie n-tv berichtet. Die Anhörung dauerte nach Grasels Angaben rund eineinhalb Stunden.
Für den Termin wurde Zschäpe aus der Justizvollzugsanstalt Chemnitz nach München überführt, in der auch die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich untergebracht ist. Bereits am frühen Morgen fuhren mehrere Polizeiwagen durch die Landeshauptstadt; Zuschauer und Journalisten durften den Saal nicht betreten, berichtet der Münchner Merkur.
Mindestverbüßungsdauer: Warum 15 Jahre nicht reichen
Die 15-Jahres-Frist läuft nach Angaben des Gerichts im November 2026 aus, weil Zschäpe bereits im November 2011 in Untersuchungshaft kam. Diese Zeit wird auf die Strafvollstreckung angerechnet. Deshalb muss der Strafsenat nun über die Mindestverbüßungsdauer entscheiden.
Zschäpe war 2018 vom OLG München als Mittäterin an den zehn Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds verurteilt worden. Das Gericht stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.
Die JVA Chemnitz muss zudem eine Stellungnahme über Zschäpes Führung als Insassin abgeben. Ein ausführliches Kriminalgutachten mit Sozialprognose soll klären, ob die Rechtsterroristin ein Leben ohne weitere Straftaten führen kann. Im vergangenen Jahr hatte sie ihre Aufnahme in ein Neonazi-Aussteigerprogramm erreicht; das könnte sich möglicherweise positiv auf ihre Haftdauer auswirken.
Empörung bei den Hinterbliebenen
Hinterbliebene der NSU-Opfer reagierten empört – insbesondere darauf, dass sie von der Justiz nicht über die Anhörung informiert wurden, sondern erst durch Journalisten davon erfuhren. Die Töchter des ermordeten Theodoros Boulgarides äußerten sich öffentlich.
„Wir sind keine verdammten Kollateralschäden staatlicher Abläufe. Wir sind die Familien der Menschen, die ermordet wurden.“
Mandy Boulgarides schrieb außerdem: „Wir haben verdammt nochmal das Recht, informiert und einbezogen zu werden.“ Und weiter: „Nach all den Jahren der ‚Aufklärung‘, ‚Erinnerung‘ und ‚Verantwortung‘ sind wir offenbar immer noch nur dann wichtig, wenn es politisch ins Bild passt.“ Sie kritisierte auch, dass Zschäpe weder im fünfjährigen Verfahren noch danach zur Aufklärung der Mordserie beigetragen habe.
Der NSU-Komplex
Der Nationalsozialistische Untergrund war eine Terrorzelle aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die ab dem Jahr 2000 unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübte, davon fünf in Bayern. Die Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin.
Chronologie des Falls Zschäpe
- November 2011Untersuchungshaft und Ende des NSU
Zschäpe kommt in Untersuchungshaft; der NSU fliegt auf, nachdem sich Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt das Leben nehmen.
- 11. Juli 2018Lebenslange Haft
Das OLG München verurteilt Zschäpe als Mittäterin der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft und stellt die besondere Schwere der Schuld fest.
- 2025Aussteigerprogramm
Zschäpe erreicht ihre Aufnahme in ein Neonazi-Aussteigerprogramm.
- 27. August 2026Anhörung zur Mindestverbüßungsdauer
Mündliche Anhörung vor dem OLG München in nicht-öffentlicher Sitzung; Anwalt Grasel fordert höchstens 20 Jahre Gesamthaftdauer.
- November 202615-Jahres-Frist läuft aus
Das Gericht muss bis dahin über die Mindestverbüßungsdauer entschieden haben.
Ob und wann Zschäpe tatsächlich freikommt, bleibt offen. Mit einer Entscheidung über die Mindestverbüßungsdauer wird in einigen Wochen gerechnet. Wegen der besonderen Schwere der Schuld gilt eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren als so gut wie ausgeschlossen.
