Monatlich 563 Euro Bürgergeld, keine Bewerbungen, keine Maßnahmen – und das seit Jahren. Das Jobcenter des Ennepe-Ruhr-Kreises hat den 51-jährigen Syrer Amer Ghanem aus Witten weitgehend von der Arbeitsvermittlung ausgenommen, wie Bild am 1. September 2026 berichtete. Aus Sorge vor möglichen Gefahrensituationen.
Ghanem kam 2015 aus Syrien, arbeitete zunächst als Busfahrer und lebt heute in einer Obdachlosenunterkunft. In Witten ist er als Koran-Vorleser bekannt: Er zieht mit Palästina-Flagge und Koran durch die Stadt, trägt laut Verse vor – teils nachts ab vier Uhr, mit Bluetooth-Lautsprecher.
Aktenvermerk: „Potenzielle Gefahrensituationen sollen nicht provoziert werden“
Aus internen Unterlagen des Jobcenters, die Bild und weiteren Medien vorliegen, geht hervor: Am 7. August 2023 hielt das Jobcenter fest, eine Arbeitsvermittlung sei wegen des „Hintergrunds“ des Mannes nicht durchführbar. Wörtlich: „Potenzielle Gefahrensituationen sollen nicht provoziert werden.“ Ghanem wurde als „aktivierungsbefreit“ eingestuft und intern als „konzeptionell zurückgestellter Kunde“ geführt; eine Nicht-Aktivierungsphase läuft bis zum 7. Dezember 2026.
Schon im Mai 2023, drei Monate vor dem Vermerk, hatte sich Ghanems Bewährungshelfer beim Jobcenter gemeldet und gebeten, den Mann nicht zu „provozieren“, wie Focus Online und die Junge Freiheit berichten. Ein Integrationscoach wies darauf hin, dass die Rechtslage ein solches Vorgehen nicht vorsehe; nach Rücksprache mit der Teamleitung wurde die Vermittlung dennoch weitgehend eingestellt.
„Weil dein System scheiße. Ich arbeite von Gott jetzt.“
Kreis räumt Fehler ein – Ministerium spricht von Rechtsbruch
Die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises als Träger des Jobcenters erklärte, es seien „Indizien für fehlerhaftes Verhalten erkennbar“; sie überprüfe die damaligen Entscheidungen. Gegenüber RTL West teilte sie mit, der bisherige Umgang mit dem Fall werde nach derzeitigem Stand als fehlerhaft bewertet.
Das NRW-Arbeitsministerium stellte klar, es sei „rechtswidrig und nicht vom Gesetz vorgesehen“, einen Menschen allein wegen eines möglichen Gefährdungspotenzials aus der aktiven Arbeitsvermittlung herauszunehmen. Die Bundesagentur für Arbeit kennt eine solche Ausnahme ebenfalls nicht, ist aber nicht zuständig, weil das Wittener Jobcenter allein vom Kreis betrieben wird.
Trotz der Sonderbehandlung fließt das Geld weiter: Als Alleinstehender erhält Ghanem monatlich 563 Euro Bürgergeld, sein Bewilligungszeitraum läuft bis Juli 2027. Weil er in einer Obdachlosenunterkunft lebt, werden keine Unterkunftskosten ausgezahlt. Nach eigenen Angaben war er seit ein bis zwei Jahren nicht mehr beim Jobcenter. Der Fall erinnert an andere Vorfälle in Jobcentern, etwa die fristlose Kündigung eines Bremer Mitarbeiters nach Kritik am Bürgergeld-System.
Vorgeschichte: Frauenhaus, Bewährung und nächtliche Ruhestörungen
In den Akten findet sich zudem ein Vermerk von 2020: Ghanems Ehefrau lebte damals mit den gemeinsamen Kindern in einem Frauenhaus, verbunden mit einer „Auskunftssperre an Ehemann“. Der Grund wird in den Quellen nicht erläutert. Warum Ghanem unter Bewährung stand, geht aus den Berichten ebenfalls nicht hervor.
Die Stadt Witten erließ wegen nächtlicher Ruhestörung und zweckfremden Aufenthalts auf Verkehrsinseln Unterlassungsverfügungen. Ghanem musste mehrfach Strafen zahlen und hat nach eigener Aussage in drei Moscheen Hausverbot. Die Polizei Bochum erklärte, sie habe „keine abschließenden Möglichkeiten“, das Problem für Anwohner zu lösen, solange keine Gefährdung von ihm ausgehe.
Chronologie des Falls
- 2015Einreise und erster Job
Amer Ghanem kommt aus Syrien und arbeitet zunächst als Busfahrer.
- 2020Frauenhaus-Vermerk
Das Jobcenter notiert eine „Auskunftssperre an Ehemann“; Ehefrau lebt mit Kindern im Frauenhaus.
- Mai 2023Bewährungshelfer schaltet sich ein
Das Jobcenter wird gebeten, den Mann nicht zu „provozieren“.
- 7. August 2023Einstufung als „aktivierungsbefreit“
Aktenvermerk: Vermittlung nicht durchführbar, „potenzielle Gefahrensituationen sollen nicht provoziert werden“.
- 1. September 2026Fall wird öffentlich
Bild macht den Fall publik; Kreis räumt Fehler ein, Ministerium nennt Vorgehen rechtswidrig.
- 7. Dezember 2026Ende der Nicht-Aktivierungsphase
Laut Akte endet die ausgewiesene Phase.
- Juli 2027Ende des Bewilligungszeitraums
Der laufende Bürgergeld-Bewilligungszeitraum läuft aus.
Ghanems Reaktion und politische Einordnung
Ghanem selbst zeigt keine Einsicht. Gegenüber SAT.1 NRW sagte er: „Ich arbeite von Gott jetzt.“ Der WAZ sagte er: „Was kann daran falsch sein, ein Buch zu lesen?“ – er lese täglich über 200 Seiten im Koran. Volker Pompetzki (CDU), Fraktionssprecher im Wittener Stadtrat, kritisierte, wer Maßnahmen von Ordnungsamt und Polizei ignoriere und sein Verhalten nicht ändere, zeige eine „absolute Ignoranz des Staates“.
Cicero-Kommentator Ferdinand Knauß sprach von „Islam-Appeasement“ und „williger Hinnahme von Sozialmissbrauch“. Offen ist, ob der Kreis personelle Konsequenzen zieht, ob Ghanem ab dem 7. Dezember 2026 wieder zu Vermittlungsgesprächen erscheinen muss und ob das Ministerium weitere Prüfungen einleitet.
