Turin: Richter lässt Verdächtigen nach Übergriff auf 13-Jährige frei
Ein 42-jähriger Minimarkt-Angestellter soll in Turin eine 13-Jährige und eine weitere Frau sexuell bedrängt haben. Der Ermittlungsrichter setzte ihn trotz schwerer Verdachtsmomente frei – mit der Begründung, er habe Reue gezeigt. Justizminister Nordio schickt nun Inspektoren.
Am 28. August soll ein 42-jähriger Angestellter eines Minimarkts im Turiner Viertel Madonna di Campagna eine 13-Jährige sexuell bedrängt haben, als sie Fruchtsäfte für ihre Geschwister kaufen wollte. Der Mann wurde festgenommen – und nach 48 Stunden wieder freigelassen. Der Ermittlungsrichter sah schwere Verdachtsmomente, verzichtete aber auf Untersuchungshaft.
Etwa 40 Minuten zuvor soll es in demselben Markt bereits zu einem Übergriff auf eine bislang nicht identifizierte Frau gekommen sein. Die Polizei sucht weiter nach dieser zweiten mutmaßlichen Geschädigten. Der Beschuldigte, ein bengalischer Staatsbürger, arbeitete regelmäßig in dem Laden und war dem Mädchen vom Sehen bekannt.
Reue statt Haft
Der zuständige Ermittlungsrichter (GIP) bestätigte den Arrest nicht. Stattdessen setzte er den Mann nach 48 Stunden Haft auf freien Fuß und verhängte lediglich eine Meldeauflage. Als Begründung wurde unter anderem angeführt, der Mann habe „Bedauern und Reue“ gezeigt. Laut der Analyse von Pagella Politica zum viereinhalbseitigen Beschluss erkannte der Richter ausdrücklich schwere Verdachtsmomente und eine konkrete Wiederholungsgefahr an, wählte aber dennoch eine mildere Maßnahme.
Der Beschuldigte hatte bei der Haftprüfung erklärt: „Ich habe einen Fehler gemacht. Ich habe nie Straftaten begangen, es ist das erste Mal, dass so etwas passiert, und es tut mir sehr leid.“ Mehrere Juristen äußerten Zweifel an der Belastbarkeit dieser Begründung.
Die Staatsanwaltschaft von Turin, die Untersuchungshaft beantragt hatte, kündigte an, die Entscheidung vor dem Tribunale del Riesame anzufechten. Die Anklagebehörde argumentiert, die Haftgründe ließen sich durch die Meldeauflage nicht absichern. Der Fall erinnert an andere Verfahren, in denen Gerichte trotz schwerer Vorwürfe auf Haft verzichteten – etwa bei einem 21-Jährigen, der Mädchen im Freibad bedrängt haben soll.
Minister schaltet Inspektoren ein
Justizminister Carlo Nordio reagierte: Er kündigte an, Inspektoren seines Ministeriums an das Turiner Gericht zu entsenden. Wörtlich erklärte er:
„Ich stelle fest, dass die Entscheidung des Ermittlungsrichters im Rahmen der Autonomie und Unabhängigkeit der Justiz liegt, in die ich nicht eingreifen kann und darf. Gleichwohl habe ich angesichts der Außergewöhnlichkeit des Falles und der ausgelösten gesellschaftlichen Besorgnis die Entsendung von Inspektoren angeordnet, um alle zweckdienlichen Bewertungen einzuholen.“
Carlo Nordio, Justizminister
Ministerpräsidentin Giorgia Meloni kommentierte, der Richter habe den Mann freigelassen, weil er unbescholten, kooperativ und reuig gewesen sei; mit einer solchen Entscheidung sei Sicherheit schwer zu erreichen. Verkehrsminister Matteo Salvini nannte die Entscheidung „surreale“ und brachte erneut die chemische Kastration ins Spiel. Außenminister Antonio Tajani sprach von einem „geständigen Täter“.
Kritik an Minister-Eingriff
Die Entsendung der Ministeriumsinspektoren stieß in Fachkreisen überwiegend auf Kritik. Giuseppe Tango, Präsident der italienischen Richtervereinigung ANM, nannte das Vorgehen „nicht orthodox“, da die Bewertung einzelner Verfahren nicht Aufgabe der Ministeriumsinspektoren sei. Wie die Nachrichtenagentur Ansa zur Kritik der Richtervereinigung berichtet, schloss sich die piemontesische ANM an.
Die Strafverteidigervereinigung UCPI erklärte: „Die Entscheidung des Turiner Ermittlungsrichters kann in der Sache kritisiert werden, darf aber nicht durch die übliche mediale Vereinfachung verzerrt und für politische Zwecke instrumentalisiert werden. Die Entsendung von Inspektoren durch das Justizministerium erscheint völlig ohne Rechtfertigung und droht zu einem unzulässigen Druck auf die Autonomie der Justiz zu werden.“
Familienministerin Eugenia Roccella verteidigte dagegen das Vorgehen des Justizministers: „Wenn Minderjährige betroffen sind, muss ein auf Garantien gegründetes System auch und vor allem die schwächste Seite schützen, nämlich das Opfer.“
Vor dem Minimarkt wurde die Schmiererei „pedofilo infame“ angebracht; im Viertel bleibt die Spannung hoch. Die Ermittlungen dauern an; die Staatsanwaltschaft sucht weiter nach der zweiten Frau. Das Verfahren über die Beschwerde beim Tribunale del Riesame steht aus.