Gottfried Küssel: Razzia in Wohnung des Neonazis am Tag vor 68. Geburtstag
Bild: KI-generiert
Rechtsextremismus

Gottfried Küssel: Razzia in Wohnung des Neonazis am Tag vor 68. Geburtstag

Einen Tag vor seinem 68. Geburtstag durchsuchte die österreichische Polizei die Wohnung von Gottfried Küssel. Der Neonazi gilt als Schlüsselfigur der Szene – und wurde mehrfach verurteilt.

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Ausgerechnet am Tag vor seinem 68. Geburtstag hat die österreichische Polizei die Wohnung von Gottfried Küssel durchsucht. Der gebürtige Wiener gilt als bekanntester Neonazi des Landes – und als Führungsfigur der „Alten Rechten“.

Am Dienstag durchsuchten Beamte unter Leitung der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) insgesamt 25 Objekte in fünf Bundesländern – darunter Küssels Wohnung in Wien-Leopoldstadt. Wie der Bericht über den Großeinsatz gegen die Neonazi-Szene zeigt, waren auch Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich und die Steiermark betroffen.

Sichergestellt wurden NS-Devotionalien, mehrere Waffen, Munition, Kriegsmaterial sowie Datenträger. Festnahmen gab es nicht – Küssels Anwalt bestätigte, dass es weder Festnahmen noch Befragungen gab.

Die Aktion richtete sich laut Innenministerium gegen die „Führungsriege der österreichischen Neonaziszene“. Unter den 17 ausgeforschten Verdächtigen – 16 Männer und eine Frau im Alter zwischen 18 und 67 Jahren – befänden sich fast ausschließlich hochrangige Führungspersönlichkeiten der „Alten Rechten“.

Innenminister Gerhard Karner rechtfertigte den Großeinsatz mit deutlichen Worten:

Diese Schwerpunktaktion unterstreicht, egal ob Islamisten oder Rechtsextreme, der österreichische Staatsschutz kämpft mit aller Konsequenz und auch Nachhaltigkeit gegen diese Extremisten
Gerhard Karner, Innenminister (ÖVP)

Der Einsatz am Vorabend von Küssels Geburtstag unterstreicht, dass die Behörden den 68-Jährigen weiterhin als zentrale Figur der Szene einstufen. Auch ein Vereinslokal, das als Treffpunkt der organisierten rechtsextremen Szene gilt, wurde durchsucht.

Wer ist Gottfried Küssel?

Gottfried Heinrich Küssel wurde am 10. September 1958 in Wien geboren. Sein Vater war Hofrat bei der niederösterreichischen Landesregierung und ÖVP-Gemeinderat in Reichenau an der Rax.

Küssel begann seine Laufbahn im rechtsextremen Milieu 1976 in der „Aktion Neue Rechte“ und trat nach eigenen Angaben 1977 der NSDAP-Aufbauorganisation des US-Neonazis Gary Lauck bei. 1986 gründete er die „Volkstreue außerparlamentarische Opposition“ (VAPO), die zu den radikalsten Neonazi-Gruppierungen der Zweiten Republik zählte.

Seine Gesinnung machte Küssel nie geheim. 1990 sagte er im ORF-Magazin ZickZack:

Ich bin kein Faschist. Ich bin Sozialist, aber kein internationaler Sozialist, ich bin Nationalsozialist.
Gottfried Küssel, rechtsextremer Aktivist und VAPO-Gründer

In einem ABC-Interview nannte er Adolf Hitler „einen der größten Männer in der Geschichte Deutschlands“ und leugnete den Holocaust.

Verurteilt, inhaftiert – und weiter aktiv

Küssel wurde bereits 1983/84 erstmals wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt. Wegen seiner Führungsrolle in der VAPO verurteilte ihn das Gericht schließlich zu elf Jahren Haft.

1999 kam er vorzeitig frei. Am 11. April 2011 wurde er im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Neonazi-Website Alpen-Donau.info erneut festgenommen.

Ein Geschworenengericht verurteilte ihn im Jänner 2013 mit 5:3 Stimmen zu neun Jahren Haft. Der Oberste Gerichtshof bestätigte den Schuldspruch, senkte die Strafe aber auf sieben Jahre und neun Monate, wie der ORF über den OGH-Entscheid gegen Küssel berichtete. Insgesamt listet die Justiz elf einschlägige Vorstrafen.

Nach einer Verurteilung 2016 wurden ihm Pass und Personalausweis entzogen. Im Jänner 2019 kam er aus der Haft frei – und blieb laut Verfassungsschutz in der Szene aktiv.

Chronologie der Verfahren gegen Küssel

  1. April 2011
    Festnahme

    Küssel wird im Zusammenhang mit der Neonazi-Website Alpen-Donau.info festgenommen.

  2. Jänner 2013
    Urteil

    Ein Geschworenengericht verurteilt ihn mit 5:3 Stimmen zu neun Jahren Haft.

  3. Jänner 2014
    OGH-Entscheid

    Der Oberste Gerichtshof bestätigt den Schuldspruch und senkt die Strafe auf sieben Jahre und neun Monate.

  4. 2016
    Passentzug

    Nach einer Verurteilung werden Küssel Pass und Personalausweis entzogen.

  5. Jänner 2019
    Haftentlassung

    Küssel kommt aus der Haft frei.

  6. September 2026
    VwGH-Entscheid

    Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt die Verweigerung eines neuen Reisepasses.

VwGH bestätigt Passentzug

Anfang September 2026 scheiterte Küssels letztes Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof. Die Entscheidung der Stadt Wien, ihm keinen Reisepass auszustellen, wurde als rechtens bestätigt – begründet mit seiner fortgesetzten Vernetzung in der rechtsextremen Szene, insbesondere seit Frühjahr 2020.

Der Verfassungsschutz attestierte ihm zuletzt, er habe „nachweislich mit weiteren Personen aus der österreichischen rechtsextremen Szene über die letzten Jahre (insbesondere seit Frühjahr 2020) Kontakte gepflegt“.

Der 68. Geburtstag fällt damit in eine Zeit, in der Küssel – trotz mehrfacher Haftstrafen und entzogener Reisedokumente – weiterhin als zentrale Figur der „Alten Rechten“ gilt. Dass die Polizei ausgerechnet am Tag vor seinem Geburtstag bei ihm durchsuchte, unterstreicht seine anhaltende Bedeutung für die österreichische Neonaziszene.