Ein verpflichtendes Rentensplitting würde die meisten verheirateten Paare in Deutschland finanziell schlechterstellen – über das gesamte Leben gerechnet teils um einen sechsstelligen Euro-Betrag. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die das ifo Institut am Freitag, dem 11. September 2026, veröffentlicht hat.
Die Autoren Joachim Ragnitz und Marcel Thum haben dafür typische Ehepaare über den gesamten Lebensverlauf abgebildet und Beginn der Ehe, Altersunterschied und Einkommensdifferenz der Partner variiert. Berechnet wurde jeweils der Barwert aller künftigen Rentenzahlungen ab Renteneintritt, abgezinst mit zwei Prozent pro Jahr.
Je nach Ehekonstellation reichen die Effekte von einem Plus von rund 153.000 Euro bis zu einem Minus von rund 152.000 Euro über das gesamte Leben. Verloren geht das Geld bei den Paaren, gewonnen bei der gesetzlichen Rentenversicherung – so steht es in der Pressemitteilung zur Studie „Rentensplitting macht Ehepaare ärmer“.
Halbe Ansprüche, keine Witwenrente
Beim Rentensplitting teilen sich die Partner die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche jeweils zur Hälfte. Die Witwen- oder Witwerrente, bei der bis zu 55 Prozent der Rente des Verstorbenen an den hinterbliebenen Partner gehen, fällt dafür weg. Ansprüche aus der Zeit vor der Eheschließung bleiben unangetastet.
Für die Rentenversicherung ist das ein Entlastungseffekt. Marcel Thum, Leiter der ifo-Niederlassung Dresden, beschreibt ihn so: „Profitieren würde die gesetzliche Rentenversicherung, deren Ausgaben erheblich sinken, sollte die Witwenrente durch ein Rentensplitting ersetzt werden.“ Der Preis dafür steht auf der Seite der Paare.
Die Berechnungen unterstellen, dass sich das Verhalten der Paare bei einem Wechsel nicht ändert. Die Autoren diskutieren mögliche Verhaltensreaktionen durch veränderte Arbeitsanreize, weisen aber darauf hin, dass sich diese nicht präzise berechnen lassen – die Politik solle sie in der Reformdiskussion dennoch mitbedenken.
734 Euro weniger für Hinterbliebene
Wie groß der Unterschied wird, hat die Deutsche Rentenversicherung Bund im Juni in einer Beispielrechnung zum Rentensplitting durchgerechnet: Ein Ehemann mit 60 Entgeltpunkten, davon 40 in der Ehe, und eine Ehefrau mit 20 Entgeltpunkten, davon 10 in der Ehe, kommen bei einem Rentenwert von 40,79 Euro je Entgeltpunkt auf 2.447 beziehungsweise 816 Euro Bruttorente im Monat.
Monatsrente im Beispiel der Rentenversicherung
Bruttorente vor und nach einem Rentensplitting, in Euro
Nach einem Splitting erhält der Mann 1.836 Euro, die Frau 1.428 Euro, zusammen bleibt die Summe gleich. Stirbt er, stehen ihr mit Witwenrente heute 2.162 Euro im Monat zu, nach einem Splitting nur noch 1.428 Euro – 734 Euro weniger. Was ein Umbau für Hinterbliebene konkret bedeutet, zeigt der Plan zur Witwenrente und seine Folgen.
Wer gewinnt, wer verliert
Für die meisten Paare fällt die Bilanz negativ aus. Profitabler wäre das Splitting nur in einzelnen Fällen – wenn das Paar früh geheiratet hat und der hinterbliebene Partner deutlich weniger verdient und nur eine kleine eigene Rente aufbaut.
Thum formuliert den Befund als Verteilungsfrage zwischen Ehe und Rentenkasse – nicht als Frage einzelner Gewinner innerhalb der Partnerschaft.
„Auch wenn ein Partner in der Ehe von einem Rentensplitting profitiert, würde das Ehepaar als Ganzes in fast allen Fällen verlieren.“
Die ifo-Zahlen liefern damit den Gegnern eines verpflichtenden Splittings das zentrale Argument: Die Reform entlastet die Rentenkasse und verschiebt die Kosten auf die Ehepaare und die Hinterbliebenen.
Ein Prüfauftrag, kein Beschluss
Anlass der Studie ist die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission. Ihr Abschlussbericht vom Juni 2026 umfasst 33 Empfehlungen; Empfehlung 11 regt lediglich an, Reformoptionen für die Hinterbliebenenversorgung zu prüfen. Der Umbauplan der Rentenkommission reicht deutlich weiter – bis zur Anhebung des Rentenalters und zur Kapitaldeckung.
Auf ein Modell hat sich das Gremium nicht festgelegt. Eine Abschaffung der Witwenrente ist nicht beschlossen, bestehende Ansprüche gelten weiter. Änderungen wären nur durch ein neues Gesetz möglich, für das es im Bundestag eine Mehrheit bräuchte.
Ein zweiter Antreiber der Debatte ist der 62-jährige Wirtschaftsweise Martin Werding. Er beziffert die Kosten der Witwenrente auf fast 50 Milliarden Euro – rund ein Achtel der jährlichen Gesamtausgaben der Rentenversicherung – und plädiert für ein verpflichtendes Rentensplitting. Parallel läuft die Auseinandersetzung über ein Aus der Rente mit 63; auch sie ist nicht beschlossen.
Von der Empfehlung zur ifo-Studie
- 11. Juni 2026Deutsche Rentenversicherung rechnet nach
Die DRV Bund erklärt in einer Presseinformation, das Splitting sei bislang nur eine freiwillige Option, und rechnet durch, dass es Hinterbliebene im Beispiel 734 Euro Rente im Monat kosten würde.
- 23. Juni 2026Alterssicherungskommission legt Abschlussbericht vor
Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission veröffentlicht 33 Empfehlungen. Empfehlung 11 regt an, Reformoptionen für die Hinterbliebenenversorgung zu prüfen – eine Abschaffung der Witwenrente wird nicht beschlossen.
- 11. September 2026ifo-Studie beziffert die Verluste
Joachim Ragnitz und Marcel Thum berechnen Effekte von plus 153.000 bis minus 152.000 Euro über das gesamte Leben; die gesetzliche Rentenversicherung würde gewinnen.
- 11. September 2026Medien greifen die Zahlen auf
Der Spiegel, der epd, RP Online und EU-Schwerbehinderung ordnen die Studie in die laufende Debatte über Witwenrente und Rente mit 63 ein.
Splitting gibt es schon – freiwillig
Das Rentensplitting existiert im geltenden Recht bereits, allerdings freiwillig und nur unter Voraussetzungen: Die Ehe muss ab 2002 geschlossen worden sein oder beide Partner müssen nach dem 1. Januar 1962 geboren sein, und beide müssen 25 Jahre Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen. Auch eingetragene Lebenspartner können splitten.
Eine gemeinsame Erklärung beim Rentenversicherungsträger ist frühestens sechs Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze der jüngeren Person möglich. Rückgängig machen lässt sich ein Splitting nur, wenn der Ehepartner innerhalb von 36 Monaten danach stirbt.
Als Vorteile nennt die Deutsche Rentenversicherung, dass die Splittingrente sicher ist und auch nach einer erneuten Heirat bestehen bleibt und dass eigenes Einkommen nicht angerechnet wird. Bei der Hinterbliebenenrente dagegen wird Einkommen ab einem Freibetrag von 1.077 Euro verrechnet.
Ob die Bundesregierung überhaupt ein Gesetz vorlegt, ist offen. Der Kommissionsbericht verlangt nur eine Prüfung; für eine Abschaffung der Witwenrente bräuchte es eine Mehrheit im Bundestag – und nach den ifo-Zahlen eine Begründung dafür, warum Ehepaare den größten Teil der Rechnung tragen sollen.
