Merz fordert Klarnamenpflicht: „Bitte komme mir keiner mit Free Speech“
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Anonymität im Netz

Merz fordert Klarnamenpflicht: „Bitte komme mir keiner mit Free Speech“

Bundeskanzler Merz will Klarnamen im Internet – und weist beim Empfang der Jugend-forscht-Preisträger den Begriff „Free Speech“ zurück. Auf die Frage, wie sich das mit Informantenschutz und Investigativjournalismus verträgt, antwortet er nicht.

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Bundeskanzler Friedrich Merz hat am Dienstag im Kanzleramt eine Klarnamenpflicht im Internet verteidigt – und dabei den Begriff „Free Speech“ scharf zurückgewiesen. Anlass war der Empfang der Preisträgerinnen und Preisträger des 61. Bundeswettbewerbs „Jugend forscht“.

Der Empfang lief am 15. September von 10 bis 11 Uhr und wurde live auf bundesregierung.de übertragen, wo auch Merz' Rede vor den Jugend-forscht-Preisträgern dokumentiert ist. Anwesend war Bundesbildungsministerin Karin Prien. Der Wettbewerb richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 21 Jahren.

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Im anschließenden Frage-Antwort-Teil fiel der Satz, der die Berichterstattung dominierte. Über Merz' erneute Ablehnung von Anonymität im Netz berichteten an diesem Tag mehrere Medien.

Bitte komme mir keiner mit Free Speech. Das hat mit Free Speech nichts mehr zu tun.
Friedrich Merz, Bundeskanzler (CDU), beim Empfang der Jugend-forscht-Preisträger am 15. September 2026

Merz ordnete „Free Speech“ als „libertäres Politikverständnis aus Teilen der USA“ ein, „das ich persönlich nicht teile“. Eine liberale Gesellschaft müsse ihre Bürger schützen – auch „vor falschen Informationen, vor persönlichen Herabsetzungen, vor Diskriminierung“.

Wie die Debatte polarisiert, zeigt auch die US-Kritik am deutschen „Lügenfritz“-Urteil.

Auf die Frage nach Informantenschutz ging Merz nicht ein

Auslöser war die Frage eines Teilnehmers, der nach eigener Aussage mit seinem Bruder an „quantensicheren Telekommunikationssystemen“ arbeitet. Er wollte wissen: „Wie lässt sich das vereinen mit Informanten, mit Investigativjournalismus, wenn wir keine Anonymität mehr im Internet vorfinden können?“

Merz ging auf den Einwand nicht direkt ein. Stattdessen verband er Pseudonyme im Netz, ein Recht auf Anonymität und von Bots erzeugte Nachrichten mit dem Schutz der Demokratie. Sein Tenor: Wisse man nicht, wer der Urheber einer Nachricht sei, bedrohe das die Demokratie. Zu den Folgen für Informantenschutz und investigativen Journalismus äußerte er sich nicht.

Merz verwies auf seine eigene Biografie: Er sei „in der analogen Welt großgeworden“, die jungen Forscher seien es in der digitalen. Er fragte: „Gelten eigentlich in der digitalen Welt völlig andere Regeln, als wir sie in der analogen Welt hatten?“ Gegen Zeitungen mit Falschbehauptungen habe man rechtlich vorgehen können – das habe zu einer gewissen „Hygiene“ beigetragen.

Im Netz könne man sich dagegen „mit Synonym, mit Abkürzungen, mit Fantasienamen“ austoben; es sei kaum zu klären, wer verantwortlich ist – die Plattformen oder die Urheber. Merz räumte ein, dass es auch Argumente für anonyme Äußerungen gebe; ihn besorgten jedoch die „Verrohung der Sitten“ und automatisiert erzeugte Inhalte.

An den Fragesteller gewandt entwarf Merz ein Szenario aus dessen künftigem Berufsleben: „Nehmen wir doch mal ganz konkret Sie: Wenn Sie demnächst in der Forschung sind und Ergebnisse publizieren, dafür werden Sie kritisiert, dafür werden Sie massiv unter Druck gesetzt, dafür werden Ihre Familien bedroht. So, wie gehen wir mit diesem Phänomen um?“ Seine Antwort auf dieses Problem: die Klarnamenpflicht.

Bots, Anonymität und die Wahl in Sachsen-Anhalt

Merz stellte selbst einen Zusammenhang zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt her: Von Bot-Nachrichten habe vor allem die AfD profitiert, sagte er. Bei der Wahl am 6. September wurde die AfD laut vorläufigem Ergebnis mit 43,8 Prozent stärkste Kraft.

Landtagswahl Sachsen-Anhalt: AfD vorn, CDU stürzt ab

Vorläufiges Ergebnis der Wahl am 6. September 2026 und CDU-Ergebnis zuvor

Quelle: Vorläufiges amtliches Ergebnis

Die CDU stürzte zugleich von 37,1 auf 17,2 Prozent ab. Merz begründete sein Vorgehen damit, es gehe um den Schutz „unserer Demokratie“ und der Persönlichkeitsrechte der Bürger.

Kritik: Erst der Name, dann das Wort

Die Achse des Guten hielt Merz entgegen, er habe ein Jahr zuvor bei derselben Veranstaltung noch die „offene Gesellschaft“ beschworen und junge Menschen für „unbequeme und schwierige Fragen“ gelobt. Nun werde dieselbe Freiheit als „amerikanischer Spleen“ abgetan.

Der Autor Andrea Seaman, Geschäftsführer des Bündnis Redefreiheit, argumentiert, die Klarnamenpflicht verbiete nicht unmittelbar Inhalte, sondern mache jeden Sprecher identifizierbar: „Erst der Name, dann das Wort.“ Betroffen seien Whistleblower, Beamte, die Rechtsbrüche melden, Wissenschaftler und Bürger mit unpopulären Meinungen.

Für strafbare Drohungen existierten bereits Ermittlungsinstrumente, so Seaman; ein Rechtsstaat ermittle bei Verdacht, Merz wolle die Namen dagegen „im Voraus“. Der Edelmetallhändler Kettner Edelmetalle warnt, eine Klarnamenpflicht treffe vor allem Schutzbedürftige – Whistleblower, Missbrauchsopfer, Regimekritiker im Exil –, während Hetzer sich kaum bremsen ließen; zudem stehe das Instrument später jeder Regierung zur Verfügung.

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Keine neue Forderung

Es ist nicht das erste Mal, dass Merz Klarnamen im Netz verlangt. Beim politischen Aschermittwoch im Februar 2026 hatte er gesagt: „Ich möchte Klarnamen im Internet sehen. Ich möchte wissen, wer da sich zu Wort meldet.“ Auch einem Social-Media-Verbot für Kinder zeigte er sich gegenüber offen.

Von der Forderung zur Zuspitzung

  1. 18./19. Februar 2026
    Merz fordert erstmals Klarnamen

    Beim politischen Aschermittwoch sagt Merz: „Ich möchte Klarnamen im Internet sehen.“

  2. 6. September 2026
    AfD gewinnt Sachsen-Anhalt

    Die AfD wird laut vorläufigem Ergebnis mit 43,8 Prozent stärkste Kraft; die CDU stürzt von 37,1 auf 17,2 Prozent.

  3. 11. September 2026
    Empfang im Kanzleramt angekündigt

    Die Regierungspressekonferenz kündigt den Empfang der Jugend-forscht-Preisträger für Dienstag, 10 Uhr, an.

  4. 15. September 2026
    „Bitte komme mir keiner mit Free Speech“

    Merz empfängt die Preisträger, weist Free Speech zurück und fordert erneut Klarnamen; der AfD-Abgeordnete Petr Bystron kommentiert.

  5. 16. September 2026
    Vorwurf des Kurswechsels

    Die Achse des Guten erinnert an Merz' Rede von 2025, in der er die „offene Gesellschaft“ beschwor.

Die Zuspitzung liegt in der Abgrenzung: Bislang begründete Merz die Klarnamenpflicht vor allem als Sicherheitsfrage; nun stellte er sie vor Publikum ausdrücklich gegen das amerikanische „Free Speech“-Verständnis.

Reaktionen und eine offene Frage

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron kommentierte den Satz am 15. September auf X und spöttelte über den „18-Prozent-Kanzler“, der am liebsten selbst entscheiden wolle, was „falsche Informationen“ seien.

Und bitte komm mir keiner mit Free Speech! P.S.: Und was „falsche Informationen“ sind und was nicht, das möchte der 18-Prozent-Kanzler auch am liebsten selbst entscheiden.
Petr Bystron, AfD-Bundestagsabgeordneter, auf X am 15. September 2026

Kritiker verwiesen auf Südkorea: Dort hatte das Verfassungsgericht eine Klarnamenpflicht für Internetnutzer 2012 einstimmig aufgehoben. Andere zogen Vergleiche mit Überwachungsstaaten.

Ob Merz aus der Forderung ein Gesetz macht, ist offen. Bislang ist es eine Position – erneut vorgetragen, diesmal vor jungen Forschern, die wissen wollten, was aus Informanten und Investigativjournalisten wird.