Das Europäische Parlament hat am Mittwoch in Straßburg die umfassende Reform des EU-Zollrechts verabschiedet – den neuen Unionszollkodex. Damit ist der Weg frei für eine EU-weite Bearbeitungsgebühr auf jedes kleine Paket, das aus einem Nicht-EU-Onlineshop direkt an eine Kundin oder einen Kunden in der EU geschickt wird. Die neue EU-Gebühr für kleine Online-Pakete soll spätestens ab dem 1. November 2026 erhoben werden.
Der Rat der EU hatte die Reform bereits am 3. September 2026 abschließend gebilligt; die Zustimmung des Parlaments war der letzte Verfahrensschritt. Der Text sollte noch am Mittwoch um 16 Uhr (CEST) unterzeichnet und anschließend im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, wie die Mitteilung des EU-Parlaments zur Zollreform ausführt. Er tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft; die Mitgliedstaaten müssen die neuen Regeln zwölf Monate später vollständig anwenden.
Wie hoch die Gebühr ausfällt, steht nicht im Gesetzestext. Den Betrag muss die EU-Kommission festlegen und anschließend alle zwei Jahre an die tatsächlichen Kontrollkosten anpassen. Gut sechs Wochen vor dem geplanten Start ist die politisch entscheidende Zahl damit offen.
Zwei Euro oder zehn Euro je Paket
Zuletzt war von rund zwei Euro je Kleinsendung die Rede. EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič hatte diese Größenordnung im Mai 2025 genannt und mit dem Aufwand der Zollverwaltungen begründet; auch Branchenberichte gehen von mindestens zwei Euro pro Billigimport aus.
Die europäischen Textilverbände EURATEX, UFIMH und UIT forderten dagegen am 1. September 2026 zehn Euro je Paket – das Fünffache. Ein Richtwert von zehn Euro bilde die Größenordnung des Problems besser ab und bleibe dabei verhältnismäßig, erklärten die Verbände.
Sie vertreten eine Branche mit rund 1,3 Millionen Beschäftigten und etwa 200.000 Unternehmen in der Europäischen Union – und stehen damit im direkten Wettbewerb zu genau jenen Anbietern, die die Gebühr treffen würde.
Wie hoch soll die Bearbeitungsgebühr je Kleinsendung sein?
Genannte Beträge in Euro
Plattformen zahlen, Kunden dürfen es spüren
Schulden sollen die Gebühr die Online-Handelsplattformen beziehungsweise die verantwortlichen Importeure – nicht die Endverbraucher. Nach Angaben der EU-Staaten zahlt sie dieselbe Stelle, die auch die übrigen Zollabgaben für die Sendung entrichtet.
Betroffen sind Onlinehändler und Plattformen wie Shein, Temu, AliExpress und Amazon, die Waren direkt aus Ländern außerhalb der EU verschicken. Die Neuregelung zielt auf Sendungen mit einem Gesamtwert bis 150 Euro – jene Schwelle, unterhalb derer Päckchen bislang von Zöllen ausgenommen waren.
Die Reform verschiebt die Verantwortung grundlegend: Verkäufer und Marktplätze, die den Fernabsatz von Waren aus Drittstaaten direkt an EU-Kunden ermöglichen, gelten künftig zollrechtlich als Importeure. Sie müssen den Zollbehörden alle erforderlichen Daten liefern, Abgaben zahlen oder garantieren und sicherstellen, dass die Waren den EU-Vorschriften entsprechen.
Zusätzlich müssen sie in der EU niedergelassen sein oder sich von einer EU-ansässigen Einheit mit Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) oder „Trusted Trader“ vertreten lassen. Das soll verhindern, dass Briefkastenfirmen die Regeln umgehen. Bei wiederholten Verstößen drohen Geldstrafen von mindestens einem Prozent und bis zu sechs Prozent des Gesamtwerts der in den vergangenen zwölf Monaten importierten Waren; die Zollbehörden können den AEO-Status aussetzen, widerrufen oder aberkennen und das Unternehmen als Hochrisikobetreiber einstufen.
Einen Anreiz sollen Lager in der EU setzen: Wer Waren in Sammelverpackungen und großen Mengen einführt, zahlt eine niedrigere Bearbeitungsgebühr. Kein Rechtsakt hindert die Plattformen aber daran, Zoll und Gebühr in ihre Kalkulation aufzunehmen und die Kosten an ihre Kunden weiterzureichen.
Sechs Milliarden Pakete, 90 Prozent aus China
Auslöser der Reform ist die Menge. Nach Angaben der EU-Staaten wickelten die europäischen Zollbehörden 2025 rund sechs Milliarden Pakete von Onlinehändlern ab, rund 90 Prozent davon kamen aus China in die EU. Das entspricht mehr als 16 Millionen Sendungen pro Tag.
Die Bearbeitungsgebühr soll die steigenden Kosten für Sichtung, Abfertigung und Kontrolle decken und den Behörden zugleich ein schärferes Vorgehen gegen nicht konforme, gefährliche oder unsichere Waren ermöglichen. Die EU-Kommission hatte die Reform bereits im Mai 2023 angestoßen – als Reaktion auf den wachsenden Zustrom einzelner Pakete aus Nicht-EU-Onlineshops, die die Zollbehörden überlasten und als Einfallstor für unsichere Produkte gelten.
Von der Reform-Ankündigung zur Beschlussfassung
- Mai 2023Kommission stößt die Reform des Zollkodex an
Reaktion auf den stetig wachsenden Zustrom einzelner Pakete aus Nicht-EU-Onlineshops.
- Mai 2025Šefčovič nennt rund zwei Euro je Kleinsendung
Der Handelskommissar begründet die geplante Höhe mit dem Aufwand der Zollverwaltungen.
- 26. März 2026Vorläufige Einigung von Rat und Parlament
Im Trilog verständigen sich die Institutionen auf die Grundzüge der Reform.
- 1. Juli 2026Die 150-Euro-Zollfreigrenze entfällt
Übergangsweise gilt ein Pauschalzoll von drei Euro je Warengruppe in einer Sendung.
- 3. September 2026Der Rat der EU gibt die Reform abschließend frei
Damit fehlt nur noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments.
- 16. September 2026Das Parlament verabschiedet die Reform in zweiter Lesung
Unterzeichnung um 16 Uhr CEST, Veröffentlichung im Amtsblatt der EU vorgesehen.
Zollbehörde in Lille, Daten-Hub ab 2028
Die Gebühr ist nur ein Baustein der umfassendsten Überarbeitung des europäischen Zollrahmens seit 1968. Weitere Maßnahmen sollen den globalen Handel erleichtern, Zölle effizienter erheben und die Kontrollen verschärfen. In Lille entsteht eine neue EU-Zollbehörde (EUCA), die im kommenden Jahr ihre Arbeit aufnehmen und künftig die Zollzusammenarbeit koordinieren, das Risikomanagement sicherstellen und den Daten-Hub verwalten soll.
Dieser EU-Zolldaten-Hub soll mindestens 111 verschiedene Software-Systeme der nationalen Zollbehörden ersetzen. Für E-Commerce-Unternehmen wird die Nutzung ab dem 1. Juli 2028 verpflichtend, für alle anderen Händler ab dem 1. März 2034; optional nutzbar ist er ab 2031.
Unter dem „Trust and Check“-Regime erhalten regelkonforme Unternehmen einen vereinfachten Status: Im Gegenzug für Datenzugang und Compliance werden ihre Sendungen seltener kontrolliert, sie bekommen mehr Flexibilität bei der Abgabenzahlung. Die bestehende AEO-Qualifikation bleibt für kleinere Wirtschaftsbeteiligte erhalten. Kommissar Šefčovič bezifferte die Einsparungen durch die Vereinfachung auf bis zu eine Milliarde Euro pro Jahr für EU-Unternehmen aller Größen.
Lob für die Reform – und eine Warnung
Der Berichterstatter des Parlaments, Dirk Gotink (EVP, Niederlande), nannte das Paket die größte Reform des europäischen Zolls seit 1968. „Als Berichterstatter habe ich aus erster Hand die Tsunami chinesischer Pakete erlebt, die EU-Regeln verletzen, keine Steuern zahlen und unsere Zollbehörden überlasten“, sagte er. Man beende damit das Geschäftsmodell billiger, nicht konformer und gefährlicher Importe aus China. Rund 80.000 Zollbeamte in den EU-Staaten erhielten wirksamere Instrumente zum Schutz von Verbrauchern und Unternehmen.
Aus Österreich kam Zustimmung, aber auch Kritik. SPÖ-Binnenmarktsprecherin Elisabeth Grossmann sprach von einem „Meilenstein“, um den EU-Binnenmarkt europäischer und effizienter zu gestalten, und begrüßte den Schutz vor einer Flut an Billigpaketen. Der Handelsverband begrüßte die Bearbeitungsgebühr ebenfalls.
„Wer Waren in der Europäischen Union verkauft, muss auch dafür Verantwortung übernehmen, dass diese korrekt deklariert, sicher und rechtskonform sind.“
Zugleich gab Will zu bedenken, dass die österreichische Paketsteuer auch österreichische Händler treffe. Der Verband unterstützt die Abgabe, warnt aber vor den Nebenwirkungen für den heimischen Handel.
Der Drei-Euro-Zoll gilt schon seit Juli
Schon seit dem 1. Juli 2026 gilt 3-Euro-Gebühr pro Paket für Temu, Shein und Co Auf günstige Waren aus Nicht-EU-Ländern wird seither pauschal drei Euro je Warengruppe in einer Sendung fällig. Eigentlich sind dafür Verkäufer oder Importeure verantwortlich; manche Händler reichen die Pauschale aber an Verbraucher weiter.
Gedacht ist die Drei-Euro-Abgabe als Übergangslösung, bis 2028 eine neue digitale Plattform die Zollabwicklung übernimmt und dann grundsätzlich alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sind. Erste Auswertungen zeigen Bremsspuren: Nach Angaben des französischen Wirtschaftsministeriums wurden in den ersten Wochen nach Einführung bis zu 40 Prozent weniger kleine Pakete nach Frankreich eingeführt. Europaweite Daten zur Entwicklung der Paketzahlen liegen noch nicht vor.
Offen ist mehr als die Höhe. Auch der genaue Erhebungszeitpunkt innerhalb des November-Rahmens ist nicht festgelegt, und eine öffentlich dargelegte Berechnung des tatsächlichen Verwaltungsaufwands je Sendung fehlt. Ob ein Acht-Euro-T-Shirt künftig 13 oder 21 Euro kostet, lässt sich damit nicht absehen. Spätestens am 1. November 2026 müssen die nationalen Zollbehörden die Gebühr erheben – mit einem Betrag, den die EU-Kommission festlegt.
