Staatsanwaltschaft Wien klagt Günther Paal und zwei Frauen an
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Wiener Justiz

Staatsanwaltschaft Wien klagt Günther Paal und zwei Frauen an

Die Staatsanwaltschaft Wien klagt Kabarettist Günther Paal wegen Missbrauchs an einem unmündigen Mädchen an – und zugleich die Mutter und die Großmutter des Kindes, weil sie ihn um 189.000 Euro erpresst haben sollen.

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Die Staatsanwaltschaft Wien hat den Kabarettisten Günther Paal (64) angeklagt. Der Vorwurf: die Vornahme einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person sowie das Verschaffen und der Besitz von zumindest 960 Bilddateien und 19 Videodateien sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials. Die Anklage ging am Mittwoch, dem 16. September 2026, beim Wiener Landesgericht für Strafsachen ein, wie aus dem ORF-Bericht über die Anklageerhebung hervorgeht.

Zeitgleich erhob die Behörde zwei weitere, nicht rechtskräftige Anklagen – gegen die 42-jährige Mutter des betroffenen Mädchens und deren 62-jährige Mutter. Der Vorwurf dort lautet schwere Erpressung. Alle drei Angeklagten sollen sich gemeinsam vor einem Schöffensenat verantworten; einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

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Damit bündelt ein Verfahren drei Angeklagte und zwei Rollen: Paal ist Beschuldigter eines Sexualdelikts an einem Kleinkind und laut Anklage zugleich Opfer einer monatelangen Erpressung durch die Mutter und die Großmutter eben dieses Kindes. Rechtlich sind beide Sachverhalte getrennt zu beurteilen: Die Anklage gegen die Frauen entlastet Paal nicht, die Anklage gegen Paal entscheidet nicht über die Schuld der Frauen.

Was Paal vorgeworfen wird

Der Übergriff soll sich Anfang 2025 in Paals Wiener Wohnung ereignet haben. Das Mädchen wurde im März 2021 geboren und war damals im Kindergartenalter – Angaben schwanken zwischen vier und fünf Jahren. Paals Anwalt Florian Höllwarth spricht von einem „einmaligen Vorfall“ und betont, es sei „keine Vergewaltigung“ gewesen.

Paal hat den Vorwurf am Abend des 16. September 2026 in einem Video öffentlich eingeräumt. In dem rund vierminütigen Beitrag sagte er:

Ich habe ein Kind dorthin geküsst, wo Erwachsene Kinder nicht küssen dürfen. Das habe ich getan. Das tut mir unendlich leid.
Günther Paal, Kabarettist („Gunkl“), Angeklagter

Hinzu kommt der Vorwurf des Besitzes von Missbrauchsmaterial: Bei einer Hausdurchsuchung wurden auf einem älteren PC 960 Bilddateien und 19 Videodateien sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials sichergestellt. Paal sagte, das sei „eine Phase in meinem Leben“ gewesen, „da hatte ich die Lust auf solche Videos“; den Rechner habe er „irgendwann vergessen“.

Sein Anwalt erklärt, sein Mandant habe den Computer „fünf bis sechs Jahre“ nicht mehr genutzt und keinen Besitzwillen mehr gehabt; „teils liegen die Vorwürfe 13 Jahre zurück“. Der Laptop, den Paal zu Treffen mit den Frauen mitnahm, ist verschwunden. Auch gegen andere bekannte Männer laufen Verfahren wegen sexueller Übergriffe auf Minderjährige, etwa die Ermittlungen gegen den Youtuber ApoRed.

Die mutmaßliche Erpressung

Nach Darstellung von Paals Anwalt lernte der Kabarettist die beiden Frauen vor rund zehn Jahren über eine Internetanzeige kennen; laut Höllwarth waren sie Sexarbeiterinnen, die 42-Jährige betreibt in Wien ein Massagestudio. Etwa ein Jahr lief der Kontakt, 2017 brach Paal ihn ab, weil die Geldforderungen stiegen.

2024 nahm die 42-Jährige erneut Kontakt auf und schlug ein Treffen zu dritt vor – dabei kam Paal auch mit ihrer Tochter in Berührung. Das Mädchen sei ihm von Mutter und Großmutter „zugeführt“ worden, sagt sein Anwalt. Anfangs sollen 200, dann 300 Euro „für das Kind“ verlangt worden sein, danach stiegen die Forderungen.

Laut Anklage drohten die Frauen mit der Veröffentlichung von Fotos, die den Missbrauch des Mädchens zeigen sollten – solche Aufnahmen dürften aber nie existiert haben. Zusätzlich sollen sie mit ihrem gewalttätigen Bruder beziehungsweise Sohn gedroht haben, der laut Anwalt von den Vorgängen nichts wusste.

Die Staatsanwaltschaft geht von einer geforderten Summe von rund 189.000 Euro aus; tatsächlich geflossen sind laut dem Anwalt der Frauen 159.000 Euro in bar, übergeben in Kuverts. Die Zahlungen liefen von Anfang 2025 bis Anfang Juni 2026, wie die neuen Details zu den gezahlten 159.000 Euro zeigen. Als eine weitere Tranche von 30.000 Euro gefordert wurde, wandte sich Paal im Mai 2026 an die Polizei und erstattete Selbstanzeige und Anzeige.

Vom Kennenlernen zur Anklage

  1. vor rund zehn Jahren
    Kennenlernen über eine Internetanzeige

    Paal lernt die beiden Frauen kennen, laut seinem Anwalt Sexarbeiterinnen. Etwa ein Jahr läuft der Kontakt.

  2. 2017
    Paal bricht den Kontakt ab

    Die Geldforderungen waren gestiegen.

  3. 2024
    Neuer Kontakt und Treffen zu dritt

    Dabei kommt Paal auch mit der Tochter der 42-Jährigen in Berührung.

  4. Anfang 2025
    Übergriff und erste Zahlungen

    Laut Anklage kommt es in Paals Wohnung zu der geschlechtlichen Handlung an dem unmündigen Mädchen; die Zahlungen an die Frauen beginnen.

  5. Mai 2026
    Selbstanzeige

    Paal wendet sich an die Polizei und zeigt sich selbst an; die Telefonate der Frauen werden abgehört.

  6. 30. Juni 2026
    Festnahme am Hauptbahnhof

    Bei einer geplanten Geldübergabe über 30.000 Euro nimmt ein verdeckter Ermittler die 42-Jährige fest.

  7. 16. September 2026
    Anklage beim Landesgericht

    Die Staatsanwaltschaft Wien erhebt Anklage gegen Paal sowie gegen die Mutter und die Großmutter des Kindes.

Festnahmen, Geständnisse, Strafdrohung

Am 30. Juni 2026 kam es am Wiener Hauptbahnhof zu einer geplanten Geldübergabe über 30.000 Euro. Ein verdeckter Ermittler des Landeskriminalamts griff ein und nahm die 42-Jährige fest. Am 6. Juli 2026 wurde ihre Mutter nach ihrer Rückkehr nach Wien festgenommen; beide sitzen seither in Untersuchungshaft. Paal befindet sich auf freiem Fuß. Die Polizei hatte die Telefonate der Frauen abgehört; die 42-Jährige soll kurz vor ihrer Festnahme gesagt haben: „Zu Weihnachten muss er wieder was zahlen.“

Ihr Rechtsvertreter Werner Wendt erklärte, seine Mandantin zeige sich „voll geständig zu den Vorwürfen“, ihre Mutter sei „großteils geständig“. „Wir werden keinen Einspruch gegen die Anklage machen.“ Die Frauen hätten die geschlechtliche Handlung als „Bruch“ in der Beziehung erlebt.

Die Strafdrohung beträgt laut Staatsanwaltschaft ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe für die Erst- und Zweitangeklagte und sechs Monate bis fünf Jahre für Paal. Die Anklagen sind nicht rechtskräftig; die Angeklagten haben 14 Tage ab Zustellung der Anklageschrift Zeit für einen Einspruch.

Das betroffene Mädchen

Das Mädchen und sein siebenjähriger Bruder befinden sich in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Wien (Magistratsabteilung 11). Der Bub lebt bei Pflegeeltern, das Mädchen in einem Kriseninterventionszentrum; Sprecherin Ingrid Pöschmann sagte, den Kindern gehe es gut.

Nach Angaben der OÖNachrichten wurde dem Mädchen die Mutter unter anderem abgenommen, weil sie mit 19 Hunden in einem Haushalt lebte und die Kinder aus Überforderung vernachlässigte. Der Anwalt der Frauen betont, die Kindesabnahme habe nichts mit den Ermittlungen zu tun.

Das Faktencheck-Portal Mimikama kritisierte, die Debatte drehe sich fast ausschließlich um den bekannten Erwachsenen – um seine Reue, seinen Mut und die Erpressung –, während das betroffene Kind unsichtbar bleibe und zur Nebenfigur werde. Die Kabarettistin Caroline Athanasiadis warnte davor, Sympathie für den Beschuldigten gegen die Glaubwürdigkeit von Betroffenen auszuspielen:

„Zu mir war er immer lieb“ darf niemals als Gegenargument verwendet werden. Wir müssen endlich damit aufhören, Opfern weniger zu glauben, nur weil der Beschuldigte sympathisch wirkt.
Caroline Athanasiadis, Kabarettistin

Karriere-Aus und offene Fragen

Paal hatte seine für Dienstag, den 15. September 2026 geplante Premiere des 15. Soloprogramms „Apropos übrigens“ im Wiener Stadtsaal wenige Stunden zuvor „aus gesundheitlichen Gründen“ abgesagt; laut oe24.at befand er sich nach den Enthüllungen in Spitalsbehandlung. Danach strich der Stadtsaal auch den Termin am 18. September, die Kulisse Wien ihre Abende am 27. September, 17. Oktober und 7. Jänner 2027 und das Kabarett Niedermair den 21. September.

Der ORF erklärte, derzeit nicht mit Paal zusammenzuarbeiten; auch Wiederholungen früherer Produktionen seien nicht geplant. Sein Manager Erich Schindlecker zeigte sich fassungslos: „Es macht sprachlos. Eine grandiose Künstlerkarriere mit einem Schlag vernichtet.“ Alfred Dorfer schrieb, er sei „vollkommen erschüttert“ gewesen; während der gemeinsamen Arbeit habe es „weder Anzeichen noch Hinweise noch irgendetwas Ähnliches“ gegeben.

Offen ist, wie das Gericht die Vorwürfe gewichtet. Die Anklagen sind nicht rechtskräftig, die Angeklagten können binnen 14 Tagen Einspruch erheben, ein Verhandlungstermin vor dem Schöffensenat steht noch nicht fest. Paal kündigte an, jede Strafe „unwidersprochen hinzunehmen“; für ihn wie für die beiden Frauen gilt die Unschuldsvermutung.

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