Ehemann soll Mutter von drei Kindern in Coesfeld erstochen haben
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Femizid-Debatte

Ehemann soll Mutter von drei Kindern in Coesfeld erstochen haben

Eine 36 Jahre alte Mutter von drei Kindern wird in einer Coesfelder Unterkunft mit Stichverletzungen gefunden und stirbt am Tatort. Festgenommen wird ihr getrennt lebender Ehemann – gegen ihn lief seit 2024 ein Verfahren wegen Gewalt zum Nachteil seiner Frau, im Januar platzte der Prozess.

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Eine 36 Jahre alte Mutter von drei Kindern ist am Mittwoch in der kommunalen Unterbringungseinrichtung an der Grimpingstraße in Coesfeld mit Stichverletzungen getötet worden. Tatverdächtig ist ihr 43 Jahre alter, getrennt lebender Ehemann – gegen den seit 2024 ein Verfahren wegen Gewalt zum Nachteil seiner Frau lief, das im Januar platzte.

Zeugen fanden die Frau am 23. September 2026 gegen 12:25 Uhr in ihrer Wohnung in der Einrichtung. Rettungskräfte leiteten sofort Reanimationsmaßnahmen ein; sie blieben erfolglos, die 36-Jährige starb noch am Tatort. Ihre drei Kinder – ein Mädchen (16) und zwei Jungen (12, 8) – waren zur Tatzeit in der Schule, wie eine Mitbewohnerin berichtete. Ob sie die Tat mit ansehen mussten, war zunächst unklar.

Der 43-Jährige wurde nach einem Zeugenhinweis in der Nacht zum Donnerstag gegen Mitternacht in der Achtermannstraße in Münster festgenommen – nahe dem Hauptbahnhof. Zu den Vorwürfen hat er sich bislang nicht geäußert; für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Verfahren, das im Januar platzte

Gegen den Mann lief bei der Staatsanwaltschaft Münster bereits ein Verfahren wegen versuchter Nötigung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung – ausdrücklich „zum Nachteil seiner Ehefrau“, wie Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt bestätigte. Auslöser waren zwei Ereignisse im Oktober und November 2024; der Fall lag beim Amtsgericht Coesfeld. Der 43-Jährige ist zudem wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft, das damalige Opfer war laut Staatsanwaltschaft aber nicht seine Ehefrau.

Bei einem ersten Prozesstermin im Januar 2026 sagte die Frau aus, von ihrem Mann auch vergewaltigt worden zu sein. Daraufhin wurde der Prozess abgebrochen und wegen des zu erwartenden höheren Strafmaßes an eine andere Kammer verwiesen; neu verhandelt werden sollte vor einem Schöffengericht. Laut wa.de hätte er sich im November 2026 vor dem Amtsgericht Coesfeld verantworten müssen – dazu kam es bislang nicht. Ein anderes Verfahren eskalierte bis zum Tod nach Stalking und mehrfachen Anzeigen.

Von der Anzeige 2024 bis zur Tat im September 2026

  1. Oktober 2024
    Erstes Ereignis zum Nachteil der Ehefrau

    Grundlage des Verfahrens wegen versuchter Nötigung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung. Laut Bild soll der 43-Jährige seine Frau im Oktober 2024 angegriffen haben.

  2. November 2024
    Zweites Ereignis zum Nachteil der Ehefrau

    Das Verfahren liegt beim Amtsgericht Coesfeld.

  3. Januar 2026
    Der Prozess wird abgebrochen

    Beim ersten Termin sagt die Frau aus, von ihrem Mann auch vergewaltigt worden zu sein. Der Prozess wird wegen des zu erwartenden höheren Strafmaßes an eine andere Kammer verwiesen.

  4. Februar 2026
    Fester Wohnsitz in Hamm

    Nach Angaben der Hammer Polizei ist der Beschuldigte seit Februar 2026 in Hamm gemeldet und dort bislang nicht polizeilich aufgefallen.

  5. 23. September 2026
    Die Tat

    Zeugen finden die 36-Jährige gegen 12:25 Uhr mit Stichverletzungen in ihrer Wohnung in der Unterkunft an der Grimpingstraße. Sie stirbt am Tatort.

  6. Nacht zum 24. September 2026
    Festnahme in Münster

    Nach einem Zeugenhinweis nimmt die Polizei den getrennt lebenden Ehemann gegen Mitternacht in der Achtermannstraße nahe dem Hauptbahnhof fest.

  7. November 2026 (geplant)
    Kein neuer Termin zustande gekommen

    Laut wa.de hätte sich der 43-Jährige erneut vor dem Amtsgericht Coesfeld verantworten müssen. Dazu kam es bislang nicht.

Motiv weiter völlig unklar

Die Polizei Münster hat eine Mordkommission eingerichtet, die gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft die Hintergründe klärt. Für Donnerstag, den 24. September 2026, war die Obduktion der Verstorbenen in Münster angesetzt; davon erhofften sich Ermittler und Staatsanwaltschaft Erkenntnisse zu den tödlichen Verletzungen und zum Tatgeschehen. Über einen Haftbefehl gegen den 43-Jährigen war zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden. Einsatzkräfte sicherten bis in die Nacht Spuren in der Unterkunft und befragten mögliche Zeugen.

Das Tatmotiv ist noch völlig unklar, die Ermittlungen stünden „noch ganz am Anfang“. Die Polizei untersucht nach eigener Auskunft, welche Rolle die offenbar gescheiterte Beziehung für das Motiv hatte. Ob die Tat als Femizid eingestuft wird, hängt von den weiteren Ergebnissen ab; die kurdische Nachrichtenagentur ANF spricht von einem „Feminizid“, der WDR-Bericht über den Stand der Ermittlungen in Coesfeld lässt die Einordnung ausdrücklich offen.

„Für einen Femizid muss man genau bewerten können, was die Motive für die Tat waren. Und dazu können wir momentan noch überhaupt keine Aussage treffen.“
Martin Botzenhardt, Oberstaatsanwalt in Münster

Herkunft, Kinder und ein bekanntes Muster

Bis zuletzt war der 43-Jährige mit festem Wohnsitz in Hamm gemeldet, seit Februar 2026; dort sei er polizeilich bislang nicht aufgefallen, sagte eine Sprecherin der Hammer Polizei. Das geht aus einem Bericht über den Wohnsitz des Verdächtigen in Hamm hervor. Beide besitzen nach Angaben der Ermittler die türkische Staatsangehörigkeit; türkischen Medien zufolge handelt es sich um eine kurdische Familie. Die Bild-Zeitung nennt den Vornamen des Opfers: „Enda K.“.

Christoph Schlütermann, Vorstand des DRK-Kreisverbands Coesfeld, sagte dem WDR, in Flüchtlingsfamilien gebe es grundsätzlich ein Problem mit häuslicher Gewalt; mit einer Trennung verschärften sich die Konflikte. „Wir versuchen Hilfestellung zu geben. Wir stellen aber leider immer wieder fest, dass wir gerade bei solchen Taten immer zu spät kommen.“ Erst Anfang September starb in Stuttgart eine 47-Jährige nach einem Messerangriff durch den Ehemann im Stuttgarter Milaneo.

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Der Beschuldigte schweigt, ein Motiv ist bislang nicht erkennbar, und über einen Haftbefehl war am Tag nach der Tat noch nicht entschieden. Offen ist auch, ob die Staatsanwaltschaft die Tat als Femizid einstuft – und ob der 43-Jährige sich doch noch vor dem Amtsgericht Coesfeld verantworten muss.