Im Bezirk Neunkirchen in Niederösterreich ist die erste Anzeige nach dem neuen Kopftuchverbot an Schulen eingebracht worden. Nach dem Bericht zur ersten Anzeige geht es um eine 13-jährige Schülerin, die ihr Kopftuch nicht ablegen will. Ihren Eltern drohen Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro.
Die Eskalation lief in Stufen: Zuerst forderte die Klassenlehrerin das Mädchen in einem vertraulichen Einzelgespräch auf, das Kopftuch abzunehmen, dann schaltete sich die Schulleitung ein, schließlich die Bildungsdirektion. Die Eltern saßen bei allen Gesprächen dabei, das Mädchen blieb bei seiner Entscheidung. Daraufhin zeigte die Behörde die Eltern bei der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen an.
Seit dem 1. September gilt das neue Verbot
Seit dem 1. September 2026 dürfen Mädchen bis zu ihrem 14. Geburtstag in öffentlichen und privaten Schulen kein Kopftuch tragen, „welches das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“. Verankert ist die Regelung in § 43a und § 80b Abs. 2 Z 3 und 4 des Schulunterrichtsgesetzes. Sie gilt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände – bei Ausflügen und externen Schulveranstaltungen greift sie nicht.
Beschlossen wurde das Gesetz im Dezember 2025: Im Nationalrat stimmten ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ dafür, nur die Grünen dagegen. Ein Antrag der FPÖ, das Kopftuch auch Lehrerinnen und Schulpersonal zu verbieten, fand keine Mehrheit. Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) nannte die Regelung einen „historischen Schritt“; das Kopftuch bei Kindern sei „kein harmloses Stück Stoff“, sondern „ein Zeichen der Unterdrückung“.
Vom ersten Verbot bis zur ersten Anzeige
- 2019Erstes Kopftuchverbot
Die Regierung aus ÖVP und FPÖ führt ein Kopftuchverbot für jüngere Schülerinnen ein.
- 2020Verfassungsgerichtshof hebt das Verbot auf
Die Richter sehen muslimische Schülerinnen diskriminiert und verweisen auf die religiöse Neutralität des Staates.
- Dezember 2025Neues Verbot beschlossen
Im Nationalrat stimmen ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ für das Verbot für Mädchen unter 14, nur die Grünen dagegen.
- 1. September 2026Das Verbot tritt in Kraft
Zum Schuljahresbeginn gilt es in allen öffentlichen und privaten Schulen.
- 17. September 2026Erste Anzeige in Niederösterreich
Die Eltern einer 13-Jährigen aus dem Bezirk Neunkirchen werden angezeigt; in Wien sind 55 Fälle anhängig.
- 18. September 2026Rund 80 Verstöße
Bildungsminister Wiederkehr nennt die Zahl im Ö1-Morgenjournal.
- 25. September 2026Der Verfassungsgerichtshof berät
Eine Entscheidung über das Kopftuchverbot wird im ersten Halbjahr 2027 erwartet.
Rund 80 Verstöße, die meisten in Wien
Österreichweit spricht Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) von rund 80 gemeldeten Verstößen – der Bilanz nach den ersten Schulwochen. Das sei „weniger als befürchtet und erwartet“, sagte er im Ö1-Morgenjournal. Zugleich räumte er ein: „Es ist ein eindeutiger Eingriff in die Religionsfreiheit.“ Die meisten Fälle entfallen auf Wien: Dort wurden 55 Fälle an die Bildungsdirektion abgegeben, die Schwerpunkte sind Rudolfsheim-Fünfhaus mit 14 und Floridsdorf mit 11. Nicht immer stecken radikale Elternhäuser dahinter; gerade ältere Mädchen wollen das Kopftuch teils selbst nicht ablegen.
In Niederösterreich zählten die Behörden zehn Verstöße. In Oberösterreich spricht Bildungsdirektor Alfred Klampfer von vier Einzelfällen, verteilt über das ganze Bundesland. In der Steiermark wurden bis zur zweiten Schulwoche sieben Verstöße gemeldet und zwei Anzeigen aufgesetzt; in einem Fall wollten die Eltern das Kopftuch ablegen, das Mädchen bestand darauf – die Anzeige musste dennoch raus. Im Burgenland gab es zwei Fälle.
Gemeldete Verstöße gegen das Kopftuchverbot nach Bundesland
Stand September 2026, soweit von den Bildungsdirektionen gemeldet
Wie die Schulen es erleben
In der Mittelschule 17 im Linzer Flötzerweg trugen im vergangenen Schuljahr vier von insgesamt 14 Mädchen ein Kopftuch – jetzt kommen alle vier ohne. Direktorin Sonja Ablinger hatte schon im Frühjahr mit Kindern und Eltern gesprochen; sie beschreibt, wie sich die Lage an ihrer Schule beruhigt hat.
„Der erste Tag war sicher der herausforderndste. Jetzt kommen die Mädchen ohne Kopftuch, die Mitschülerinnen und Mitschüler kannten sie aber mit Kopftuch.“
In Wien sagte Bildungsdirektorin Elisabeth Fuchs, die Einführung sei „an den meisten Standorten gut abgelaufen“, größere Eskalationen habe es nicht gegeben. Benjamin Rosenauer, Direktor des Ella-Lingens-Gymnasiums in Wien-Floridsdorf, war nach der ersten Schulwoche „positiv überrascht“ und einigte sich in drei Elterngesprächen ohne Vorladung. Der oberste Lehrervertreter Paul Kimberger sprach von einem „sehr geordneten und respektvollen“ Start; aus der Wiener Lehrerschaft wurden aber auch Reaktionen „bis hin zu offener Aggression“ gemeldet.
Widerstand vor dem Verfassungsgerichtshof
Widerstand kommt auch von Schülerseite. Die „Aktion kritischer SchülerInnen“ demonstrierte zum Schulstart vor dem Bundeskanzleramt. Für den 9. Oktober ist ein Schulstreik gegen das Kopftuchverbot angekündigt, ausgegangen von den „Revolutionären Kommunisten“. Vor Schulen verteilte Flyer sorgten schon vorab für Ärger, weil politisches Werbematerial dort nicht verteilt werden darf.
Der Streit bekommt eine juristische Fortsetzung: Schülerinnen zwischen neun und zwölf Jahren und ihre Eltern haben den Verfassungsgerichtshof angerufen (G 213/2026 u.a.). Sie berufen sich auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie den Gleichheitsgrundsatz; auch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich will gegen das Verbot vorgehen. Der Gerichtshof will im ersten Halbjahr 2027 entscheiden. Das erste Kopftuchverbot von 2019 hatte er 2020 als Diskriminierung aufgehoben; auch das als diskriminierend eingestufte Burkini-Verbot im Hotelpool kippte ein Gericht.
