Ungarns Berufungsgericht hat die Haftstrafe für Maja T. von acht auf sieben Jahre gesenkt. Das Urteil aus Budapest ist laut Spiegel-Bericht zum reduzierten Strafmaß rechtskräftig; eine weitere Instanz sieht das ungarische Recht nicht vor. Davon getrennt ist das Verfahren zur möglichen Rücküberstellung nach Deutschland noch offen. Fast drei Jahre in deutscher und ungarischer Untersuchungshaft werden auf die Strafe angerechnet.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Berufungsverfahren deutlich mehr verlangt: mindestens 13 Jahre und Verbüßung im sogenannten Zuchthaus. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Das Gericht setzte noch am Tag der Verkündung das Verfahren zur Rücküberstellung nach Deutschland in Gang. Offen ist, ob Maja T. nach Deutschland überstellt wird.
Ein Jahr weniger als in erster Instanz
Der Vergleich der Zahlen zeigt, wie weit die Positionen im Verfahren auseinanderlagen – und wie dicht das Berufungsgericht am ersten Urteil blieb. Das Städtische Gericht Budapest hatte Maja T. im Februar 2026 zu acht Jahren Haft verurteilt, der maximale Strafrahmen liegt bei 24 Jahren. Zwischen der Forderung der Anklage und dem Urteil liegen sechs Jahre.
Haftstrafe für Maja T.: Forderung und Urteile im Vergleich
Fast drei Jahre sitzt Maja T. bereits in Haft – zunächst in Deutschland, seit Juni 2024 in Ungarn. Das Berufungsgericht rechnet diese Zeit auf die sieben Jahre an. Die Familie fordert darüber hinaus eine doppelte Anrechnung.
Von der Verhaftung bis zum Urteil
Der Fall reicht mehr als drei Jahre zurück und wurde in Deutschland wie in Ungarn zum Politikum. Der Weg von den ersten Vorwürfen bis zum rechtskräftigen Urteil:
Der Fall Maja T. in sieben Stationen
- Februar 2023Gewalt am Rande des „Tags der Ehre“
In Budapest kommt es am Rande des rechtsextremen Aufmarsches zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Die ungarischen Behörden beschuldigen Maja T., an Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt gewesen zu sein.
- Dezember 2023Verhaftung in Berlin
Maja T. wird in Berlin verhaftet.
- Juni 2024Auslieferung nach Ungarn
Deutschland überstellt Maja T. an Ungarn – laut Bundesverfassungsgericht rechtswidrig. Der Eilbeschluss erreicht die Behörden erst nach der Überstellung.
- 2025Verfassungsgericht rügt die Auslieferung
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die Auslieferung Maja T. in ihrem Recht aus Art. 4 der EU-Grundrechtecharta verletzt hat. In ungarischer Haft tritt sie in einen Hungerstreik.
- Februar 2026Acht Jahre in erster Instanz
Das Städtische Gericht Budapest verurteilt Maja T. zu acht Jahren Haft.
- Mitte September 2026Berufungsverfahren beginnt
Die Staatsanwaltschaft fordert mindestens 13 Jahre Haft und Verbüßung im Zuchthaus, die Verteidigung plädiert auf Freispruch.
- 30. September 2026Sieben Jahre, rechtskräftig
Das Berufungsgericht senkt die Strafe auf sieben Jahre, rechnet die fast dreijährige Haftzeit an und leitet die Rücküberstellung nach Deutschland ein.
Die Auslieferung im Juni 2024 war nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts rechtswidrig. Der Eilbeschluss, der die Überstellung hätte stoppen sollen, erreichte die Behörden erst, als Maja T. schon in Ungarn war.
Schauprozess und Einflussnahme
Politiker von Linken, Grünen und SPD fordern eine schnelle Rücküberstellung. Der Linken-Politiker Martin Schirdewan kritisierte den Prozess in Budapest als politischen Schauprozess.
Bestätigt sieht sich der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg. Für ihn zeigt die Reduzierung, dass schon das erste Urteil politisch überhöht war.
„Die völlig überzogene Straflänge aus der ersten Instanz ist heute abgemildert worden. Das bestätigt unsere Einschätzung zum Urteil der ersten Instanz. Die Politisierung und Einflussnahme durch die damalige Regierung Orban hatte offensichtlich zu einem völlig unverhältnismäßigen Urteil beigetragen.“
Der Druck auf die Bundesregierung kommt auch aus dem Bundestag. Bereits Ende Juni hatten Abgeordnete von Außenminister Wadephul eine schnelle Rückholung von Maja T. aus Ungarn verlangt.
Wann die Überstellung kommt
Zuständig für die Rücküberstellung sind jetzt das Landgericht Gera und die dortige Staatsanwaltschaft. Sie müssen noch formell zustimmen. Ungarns Justizministerium hat zugesichert, dass die Haft in Deutschland vollstreckt werden kann.
Maja T.s Vater Wolfram Jarosch nannte das herabgesetzte Urteil „völlig überzogen“. Er verlangt die sofortige Überstellung nach Deutschland und eine mindestens doppelte Anrechnung der in Ungarn verbüßten Haftzeit.
Der Linken-Europaabgeordnete Martin Schirdewan nennt die Reduzierung um ein Jahr ein „wichtiges Signal“. Zugleich kritisiert der Co-Vorsitzende der Linksfraktion im EU-Parlament, dass die ungarische Justiz das erstinstanzliche Urteil des Schauprozesses nicht deutlicher korrigiert hat – nach mehr als zwei Jahren Untersuchungshaft, die er als menschenunwürdig beschreibt.
Offen bleibt, wann die deutschen Stellen zustimmen und wie sie die Forderung nach einer doppelten Anrechnung der ungarischen Haftzeit behandeln. Bis dahin bleibt Maja T. in Ungarn in Haft – seit fast drei Jahren.
